Spezialisierungen

Im Rahmen der Ausbildungsreform wurden die ehemaligen Additivfächer durch fachspezifische oder fächerübergreifende Spezialisierungen, für deren Einführung und Vollzug die Österreichische Ärztekammer zuständig ist, ersetzt. Rechtliche Grundlage ist die Spezialisierungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer.

Die Ausbildung in einer Spezialisierung, die zwischen 12 und 36 Monaten dauert, kann erst nach Erlangung des Rechts zur selbständigen Berufsausübung in jenem Fachgebiet begonnen werden, in dem die Spezialisierung vorgesehen ist. Ergänzend kann die Absolvierung von Spezialisierungskursen vorgesehen werden.

Die Ausbildung in einer Spezialisierung hat an eigens anerkannten Ausbildungsstätten zu erfolgen. Dabei kann es sich um Abteilungen von Krankenanstalten, Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder um Einrichtungen, die der medizinischen oder psychosozialen Behandlung, Pflege oder Betreuung dienen, handeln. Eine Anerkennung kann u.a. dann erfolgen, wenn zumindest ein Arzt mit der entsprechenden Spezialisierung an der Spezialisierungsstätte beschäftigt ist, diese über das geforderte Leistungsspektrum und die fachlichen Einrichtungen verfügt sowie ein Ausbildungskonzept vorliegt.  

Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung kann nach Vorlage eines Spezialisierungsrasterzeugnisses und allfälliger Nachweise über Spezialisierungskurse die Ausstellung eines Spezialisierungsdiploms beantragt werden. Für Personen, die vor Errichtung einer Spezialisierung auf dem Gebiet tätig waren und daher bereits entsprechend Spezialisierungsinhalte erworben haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Spezialisierungsdiplom erwerben.

Bis dato wurden folgende Spezialisierungen eingeführt: Geriatrie, Phoniatrie, Handchirurgie, Palliativmedizin, Dermatohistopathologie, fachspezifische psychosomatische Medizin, Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, Pädiatrische Hämatologie und Onkologie und Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie.

Weitere Spezialisierungen werden laufend durch die Österreichische Ärztekammer geschaffen.

Anträge auf Anerkennung als Spezialisierungsstätte sowie Anträge auf Ausstellung von Spezialisierungsdiplomen können ausschließlich elektronisch bei der Österreichischen Ärztekammer unter www.aerztekammer.at/formulare eingebracht werden. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der Österreichischen Ärztekammer. Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte ebenfalls dem obenstehenden Link.

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