Ärzt*innen News (28. Jänner 2021)

Ärzt*innen News

28. Jänner 2021

Standespolitik


Weitere COVID-Impfungen für niedergelassene Ärzt*innen zugesagt

Corona


Verordnung zu Durchführung der Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich in Kraft - Umsetzung aus Mangel an COVID-Impfstoffen aktuell noch nicht möglich


REMINDER: COVID-Impfung der Wiener Spitalsärzt*innen - Statuserhebung


Fachinformation der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) zu COVID-19


Update: FAQ der Ärztekammer zur Covid-Impfung


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Seminarprogramm Sommersemester 2021 des Referates für ärztliche Fortbildung


Seminarprogramm Sommersemester 2021 des Zentrums für allgemeinmedizinische Aus- und Fortbildung (ZAM)

Veranstaltungen


18. Wiener Kongress com·sult 2021


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Weitere COVID-Impfungen für niedergelassene Ärzt*innen zugesagt

Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass es die Ärztekammer für Wien - trotz der absoluten Impfstoffknappheit - in Verhandlungen mit der Stadt erreicht hat, dass uns ab der Kalenderwoche KW7 wieder Impfstoffe für niedergelassene Ärzt*innen, deren Ordinationspersonal, Wohnsitzärzt*innen und angestellten Ärzt*innen in Ambulatorien und Ordinationen sowie in nicht-bettenführenden Krankenanstalten zugesagt wurden und wir kommende Woche neue Termine zur Anmeldung aussenden können.

Wir dürfen ebenfalls erinnern, dass alle niedergelassenen Ärzt*innen, die bereits nachweislich eine Impfung zwischen 15. und 18. Jänner 2021 erhalten hatten, selbstverständlich gesichert ihre zweite Dosis zwischen 5. und 8. Februar 2021 bekommen werden und wir auch noch gesondert an die entsprechenden Termine erinnern werden.

   


 

Corona

   


Verordnung zu Durchführung der Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich in Kraft - Umsetzung aus Mangel an COVID-Impfstoffen aktuell noch nicht möglich

Seit gestern Abend ist diese Verordnung zu Durchführung der Impfungen gegen SARS-CoV-2 im niedergelassenen Bereich in Kraft.

Trotz dieser nun gültigen gesetzlichen Regelung werden den niedergelassenen Ärzt*innen aufgrund der massiven Lieferengpässe beim COVID-Impfstoff aktuell von der Stadt Wien noch keine Kontingente zugeteilt!

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer darf impfen?
Alle im niedergelassenen Bereich tätigen Ärzt*innen, egal welches Sonderfach.

Wer darf geimpft werden?
Alle bei einer Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB und SVS) und bei der KFA Wien krankenversicherten Personen und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. Hinsichtlich nicht sozialversicherter Personen sind wir in Abstimmung mit dem Sozialministerium. Details dazu folgen in Kürze.

Wie und ab wann müssen die Impfungen für welche Personengruppen priorisiert werden?
1. Per sofort könn(t)en folgende Personen geimpft werden
(abhängig von der Verfügbarkeit von Impfstoffen):

  • alle Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres
  • Menschen mit Behinderungen mit persönlicher Assistenz und deren persönliche Assistent*innen

2. Ab 1. Februar 2021 zusätzlich folgende Personen:

  • Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Personen vor Vollendung des 65. Lebensjahres, sofern sie der COVID-19-Risikogruppe nach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung, BGBl. II Nr. 203/2020, angehören
  • Personen in 24h-Betreuung, deren Betreuer*innen und Personen, die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
  • Personen, die mit einer Schwangeren im gemeinsamen Haushalt leben

3. Darüber hinaus:
Alle anderen krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige, sofern ausreichend Impfstoff vorhanden ist und dieser nicht innerhalb der Haltbarkeitsfrist an Personengruppen, die unter 1. und 2. angeführt werden, verimpft werden kann. In diesem Fall kann die Auswahl durch den*die Ärzt*in anhand des individuellen Erkrankungs- und Ansteckungsrisikos erfolgen.

ACHTUNG: Die Priorisierung ist keine Verrechnungseinschränkung, d.h. alle von der Verordnung umfassten Personen können geimpft und die Leistung verrechnet werden - ungeachtet dessen ersuchen wir Sie, die Priorisierung selbstverständlich zu beachten und die genannten Personengruppen vorrangig zu impfen.

Inwiefern spielen die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums bzw. regionale Regelungen der Länder eine Rolle?
Diese "Empfehlungen" sind für die Abrechnung nicht bindend.

Welches Honorar wurde pro Impfung festgelegt?
Für die Aufklärung, die Impfung und die verpflichtende Dokumentation im zentralen Impfregister (mittels e-Impfpass, Tablet oder e-Card Web-GUI) wurden folgende Honorare und Abrechnungspositionen festgelegt (gilt für ÖGK, BVAEB, SVS und KFA):

  • Für die erste Teilimpfung ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 25.- abzurechnen mit der Abrechnungsposition COVI1
  • Für die zweite Teilimpfung ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 20.- abzurechnen mit der Abrechnungsposition COVI2

In welchem Fall sind die Positionen COVI1 und COVI2 abrechenbar und wann der Stundentarif von EUR 150.-?
Die Positionen COVI1 und COVI2 sind dann verrechenbar, wenn die Impfungen in der eigenen Ordination, bei einem Hausbesuch oder bei der Impfung eigener Patient*innen im Alten- und Pflegeheim erfolgen.
Erfolgt die Impfung im Rahmen einer Impfaktion, z.B. in einem Alten- und Pflegeheim, in einer Impfstraße oder in einem Betrieb, dann ist das Stundenhonorar von EUR 150.- mit dem jeweiligen Organisator der Impfaktion zu verrechnen - dieser organisiert dann die Weiterverrechnung mit dem Land.

Ab wann dürfen die Abrechnungspositionen COVI1 und COVI2 verrechnet werden?
Jedenfalls ab sofort! Für die Abrechnung von bereits durchgeführten Impfungen von eigenen Patient*innen in Pflegeheimen laufen noch Gespräche mit dem Sozialministerium.

Ich bin Wahlärzt*in, wie kann ich die Impfhonorare mit der Sozialversicherung abrechnen?
Wahlärzt*innen müssen die Impfleistungen COVI1 und COVI2 zu den festgelegten Tarifen direkt mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger verrechnen - eine private Verrechnung der Impfleistung oder eine Zuzahlung ist unzulässig.
Informationen zur Abrechnung mit der KFA folgen in Kürze.
Der ÖGK sollen quartalsweise, der BVAEB und der SVS monatliche Sammelabrechnungen übermittelt werden.
Erfolgt keine Direktverrechnung, kommt es zu keiner Kostenerstattung durch die ÖGK, BVAEB oder SVS.

Verrechnung zusätzlicher Leistungen
Für die COVID-Impfungen (inklusive Aufklärung, Durchführung und Dokumentation) dürfen keine Leistungen aus dem kurativen Gesamtvertrag (z.B. Grundleistung, Ordinationspositionen, Gesprächspositionen) verrechnet werden. Werden hingegen unabhängig von der COVID-Impfung zusätzliche kurative Leistungen erbracht, sind diese normal laut Honorarordnung abzurechnen. Das gilt natürlich auch für Wahlärzt*innen, die dafür auch eine gesonderte Honorarnote erstellen können, die dann selbstverständlich kostenerstattungsfähig ist.

   


   


REMINDER: COVID-Impfung der Wiener Spitalsärzt*innen - Statuserhebung

Um den derzeitigen Status der COVID-Impfung unter den Wiener Spitalsärzt*innen in Erfahrung zu bringen, möchten wir nochmals an unsere Kurzumfrage erinnern, die Sie gestern per Mail erhalten haben.
Helfen Sie uns zu identifizieren, wo es gut läuft und wo potenzielle Impflücken in den Spitälern bestehen, sodass wir seitens der Ärztekammer gegebenenfalls Druck für eine raschere Umsetzung aufbauen können.

Sie können an der Umfrage mit dem für Sie personalisierten Link bis kommenden Sontag, 31.Jänner 2021 23:59 Uhr, teilnehmen. Bitte kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Wir bedanken uns vorab für Ihre rege Teilnahme und stehen Ihnen unter mmmMTQ0QGFla3dpZW4uYXQ= oder mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung!

   


   


Fachinformation der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) zu COVID-19

Die Österreichische Gesellschaft für Pneumologie (ÖGP) hat folgende Fachinformationen zur Verfügung gestellt, die Sie hier einsehen können.

   


   


Update: FAQ der Ärztekammer zur Covid-Impfung

Die Ärztekammer für Wien hat gemeinsam mit Expert*innen die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) rund um die Covid-Impfung ausgearbeitet. Sie finden die FAQ-Covid-Impfung auf unserer Website. Die Fragen und Antworten werden regelmäßig aktualisiert und auf den neuesten wissenschaftlichen Stand gebracht.

Das aktuelle Update enthält neue Informationen zur korrekten Aufbereitung des Impfstoffs BioNTech/Pfizer "BNT162b2" mit einem Erklärvideo von Pfizer.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Seminarprogramm Sommersemester 2021 des Referates für ärztliche Fortbildung

Ab sofort steht das neue Seminarprogramm Sommersemester 2021 des Referates für ärztliche Fortbildung der Ärztekammer für Wien online.
Anmelden können Sie sich zu allen Seminaren auf der Website der Ärztekammer für Wien im Fortbildungskalender.

Unsere geplanten Seminare und Workshops für das Sommersemester sind grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen geplant. Sollte es dennoch nicht möglich sein, diese auf gewohnte Art und Weise abzuhalten, so werden wir uns bemühen, die geplanten Veranstaltungen in Form eines Webinars anzubieten.

   


   


Seminarprogramm Sommersemester 2021 des Zentrums für allgemeinmedizinische Aus- und Fortbildung (ZAM)

Ab sofort steht auch das neue Seminarprogramm Sommersemester 2021 des ZAMs der Ärztekammer für Wien online.
Anmelden können Sie sich zu allen Seminaren auf der Website der Ärztekammer für Wien im Fortbildungskalender.

Unsere geplanten Seminare und Workshops für das Sommersemester sind grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen geplant. Sollte es dennoch nicht möglich sein, diese auf gewohnte Art und Weise abzuhalten, so werden wir uns bemühen, die geplanten Veranstaltungen in Form eines Webinars anzubieten.

   


 

Veranstaltungen

   


18. Wiener Kongress com·sult 2021

Am 31. Jänner und 1. Februar 2021 findet der Wiener Kongress com sult 2021 statt. Szenarien für die Welt mit und nach Corona stehen im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung. Unter dem Motto "Zurück in die Zukunft" diskutieren internationale Experten und Nobelpreisträger Perspektiven und Handlungsoptionen zu den Schwerpunktthemen Wirtschaft, Innovation, Gesundheit und Demokratie. Das Programm und den Link zum Livestream finden Sie hier.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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