Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds

Die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds obliegt gemäß § 113 Absatz 1 Ärztegesetz 1998 einem Verwaltungsausschuss.

Der Verwaltungsausschuss besteht in Summe aus 19 Mitgliedern und entscheidet als Behörde 1. Instanz über alle Anträge der Fondsmitglieder.

Außerdem obliegt dem Verwaltungsausschuss die Verwaltung des Vermögens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien. – Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird der Verwaltungsausschuss allerdings durch zahlreiche externe Expert*innen beraten und werden dem Verwaltungsausschuss konkrete Veranlagungsentscheidungen erst nach einer ausführlichen Sichtung durch spezialisierte Unternehmen vorgelegt. Ebenfalls erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung der getroffenen Veranlagungsentscheidungen, um jederzeit notwendige Anpassungen vornehmen zu können.

Dem Verwaltungsausschuss gehören für die Funktionsperiode 2022 bis 2027 folgende Mitglieder an:

Vorsitzender
Dr. Michael Lazansky, MBA 

1. Stellvertreter: Dr. Ozren Marković  (Zahnärztekammer Wien)
2. Stellvertreter: Dr. Stephan Ubl 
3. Stellvertreter: Dr. Lukas-Maurice Scheinost 
4. Stellvertreterin: Dr.in Cora Greb 

Mitglieder für die Ärztekammer für Wien

Präs. OMR Dr. Johannes Steinhart  
MR Dr. Andreas Brezina 
Dr. Stefan Ferenci 
Dr. Christian Fiala, PhD 
MR Dr. Jörg Hofmann 
Dr. Gerald Gingold 
Ass.Prof. Dr. Johannes Kastner 
Dr.in Iris Moser 
Dr.in Daniela Puschnig 
Dr. Philipp Ubl 
Dr. George Zabaneh 

Mitglieder für die Zahnärztekammer Wien

Präs. Dr. Stephen Weinländer, MBA
VP Dr.in Birgit Vetter-Scheidl
Dr. Werner Ossmann