Witwen*Witwerversorgung
Voraussetzungen
Nach dem Tode eines Fondsmitglieds oder eines*einer Empfänger*in einer Alters- oder Invaliditätsversorgung ist dem*der Witwe*r, der*die mit ihm*ihr im Zeitpunkt des Todes in aufrechter Ehe gelebt hat, Witwer*Witwen-Versorgung zu gewähren
Die Witwer*Witwen-Versorgung wird nicht gewährt, wenn die Ehe erst nach Vollendung des 65. Lebensjahr des Fondsmitgliedes oder Empfänger*in einer Alters- oder Invaliditätsversorgung geschlossen wurde und zum Zeitpunkt des Todes kürzer als drei Jahre gedauert hat.
Diese Bestimmungen gelten allerdings nicht, wenn
- der Tod des*der Ehegatt*in durch Unfall oder Berufsunfähigkeit eingetreten ist
- aus der Ehe ein Kind hervorgegangen oder zu erwarten ist
- im Zeitpunkt des Todes des*der Ehegatt*in dem Haushalt der*des Witwe*rs ein Kind des Verstorbenen angehört hat, das Anspruch auf Waisenunterstützung hat
Unter gewissen Voraussetzungen wird auch der*dem geschiedenen Witwe*r eine Witwer*Witwen-Versorgung gewährt.
Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage der Concisa hier. Alternativ können Sie diesen auch per Mail unter mmmYWVyenRlQGNvbmNpc2EuYXQ= anfordern.
Höhe der Leistung
Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 60 % des dem Fondsmitglied bzw. dem Alters- oder Invaliditätsversorgten zustehenden Anspruches. Auch hier erfolgt die Auszahlung 14mal jährlich.
Der Anspruch auf Witwer*Witwen-Versorgung erlischt im Falle der Wiederverehelichung der*des Berechtigten.
Folgender Tabelle können Sie die prozentuelle Höhe entnehmen. Die Matrix gibt anhand des Altersunterschieds sowie der Ehedauer Auskunft.
Witwer*Witwenversorgung |
Ehedauer 0 – 4 Jahre | Ehedauer 5 – 9 Jahre | Ehedauer 10 – 24 Jahre | Ehedauer 25 – 29 Jahre | Ehedauer ab 30 Jahren |
Partner*in ist älter oder maximal 9 Jahre jünger | 36% | 57% | 60% | 60% | 60% |
Partner*in ist zwischen 10 und 14 Jahren jünger | 30,60% | 48,40% | 50,90% | 60% | 60% |
Partner*in ist zwischen 15 und 19 Jahren jünger | 26,90% | 42,60% | 44,80% | 60% | 60% |
Partner*in ist mehr als 20 Jahre jünger | 24,30% | 38,50% | 40,50% | 54,30% | 60% |
Kontakt

Clemens Schwinner
Team WFF, WFF-Recht, Concisa Management, Kammerrecht
Finanz und interne Verwaltung