Ausschreibungen kindermedizinischer Versorgungseinrichtungen

Wir freuen uns nunmehr den Start zum Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen bekannt zu geben.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien zur Bewerbung um die Gründung von Kindermedizinischen Zentrumen bzw. Kinder-Primärversorgungseinheiten ein.

Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kindermedizinische Zentren bzw. Kinder-Primärversorgungseinheiten gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung.

Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil der Ausschreibungen und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen.

Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen. Hierfür ist folgende Vorlage verbindlich zu verwenden: Vorlage Versorgungskonzept in pdf, in word.

Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den Reihungskriterien und -richtlinien des Gruppenpraxengesamtvertrages vom 1. Jänner 2011 nach den für originäre Gruppenpraxen geltenden Bestimmungen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen wird von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Wien gemeinschaftlich durchgeführt. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punkteanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 

Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses.

Ausschreibungen Oktober 2023

Bewerbungen sind unter Verwendung des vorgesehenen Bewerbungsformulars und unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden Ärzt*innen bis längstens 15. November 2023 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 92

15.11.2023

Einladung zur Gründung einer Kinder-Primärversorgungseinheit (Kinder-PVE) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung von einer Kinder-Primärversorgungseinheit
in der Versorgungsregion 92 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kinder-PVE gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen. 

Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien:   

  • In der Einrichtung haben mindestens drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein. 
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens drei Gesellschafter*innen oder einer Gruppenpraxis mit zwei Gesellschafter*innen und einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von mindestens 30 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 38 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 36 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/Psychotherapie. 
  • Zudem haben in der Einrichtung Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 50 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Zudem ist eine Öffnung an Samstagen für jeweils fünf Stunden sicherzustellen. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein.

Die Kinder-PVE kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Kinder-PVE soll spätestens mit 1. Juli 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen. 

Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses.   

Ausschreibungen April 2023

Bewerbungen sind unter Verwendung des vorgesehenen Bewerbungsformulars und unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden Ärzt*innen fristgerecht bis 15. Mai 2023 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen.


Die Ausschreibungen werden in Versorgungsregionen ausgeschrieben:
Versorgungsregion 91 umfasst die Bezirke 1.-11. & 20. Bezirk,
Versorgungsregion 92 umfasst die Bezirke 12.-19. und 23. Bezirk
Versorgungsregion 93 umfasst die Bezirke 21. und 22. Bezirk

 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 91

15.05.2023

Einladung zur Gründung eines Kindermedizinischen Zentrums (KIZ) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung von zwei Kindermedizinischen Zentren 
in der Versorgungsregion 91 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Mindestens ein*e Fachärzt*in aus dem Team hat über eine bestehende Niederlassung in der Versorgungsregion 91 zu verfügen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kindermedizinische Zentren gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien:   

  • In der Einrichtung haben mindestens zwei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein. 
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens zwei Gesellschafter*innen oder einer Einzelordination mit einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von über 21 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 30 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/ Psychotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 40 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein. 

Das Kindermedizinische Zentrum kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Invertragnahme erfolgt befristet für maximal fünf Jahre. Danach ist die Einrichtung als Kinder-Primärversorgungseinheit fortzuführen. Das Kindermedizinische Zentrum soll spätestens mit 1. Jänner 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen. 

Jene beiden Bewerber*innenteams, die nach Durchführung der Bewertung bestgereiht sind, werden als Kindermedizinisches Zentrum in Vertrag genommen. 

 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 92

15.05.2023

Einladung zur Gründung eines Kindermedizinischen Zentrums (KIZ) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen. 

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung von zwei Kindermedizinischen Zentren 
in der Versorgungsregion 92 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Mindestens ein*e Fachärzt*in aus dem Team hat über eine bestehende Niederlassung in der Versorgungsregion 92 zu verfügen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kindermedizinische Zentren gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien:    

  • In der Einrichtung haben mindestens zwei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein. 
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens zwei Gesellschafter*innen oder einer Einzelordination mit einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von über 21 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 30 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/ Psychotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 40 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein. 

Das Kindermedizinische Zentrum kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Invertragnahme erfolgt befristet für maximal fünf Jahre. Danach ist die Einrichtung als Kinder-Primärversorgungseinheit fortzuführen. Das Kindermedizinische Zentrum soll spätestens mit 1. Jänner 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen. 

Jene beiden Bewerber*innenteams, die nach Durchführung der Bewertung bestgereiht sind, werden als Kindermedizinisches Zentrum in Vertrag genommen.  

 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 93

15.05.2023

Einladung zur Gründung eines Kindermedizinischen Zentrums (KIZ) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung eines Kindermedizinischen Zentrums 
in der Versorgungsregion 93 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Mindestens ein*e Fachärzt*in aus dem Team hat über eine bestehende Niederlassung in der Versorgungsregion 93 zu verfügen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kindermedizinische Zentren gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen. Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien:     

  • In der Einrichtung haben mindestens zwei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein. 
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens zwei Gesellschafter*innen oder einer Einzelordination mit einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von über 21 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 30 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/ Psychotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 40 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein. 

Das Kindermedizinische Zentrum kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Invertragnahme erfolgt befristet für maximal fünf Jahre. Danach ist die Einrichtung als Kinder-Primärversorgungseinheit fortzuführen. Das Kindermedizinische Zentrum soll spätestens mit 1. Jänner 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen. 

 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 91

15.05.2023

Einladung zur Gründung einer Kinder-Primärversorgungseinheit (Kinder-PVE) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungs-einrichtungen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung von einer Kinder-Primärversorgungseinheit in der
Versorgungsregion 91 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Mindestens ein*e Fachärzt*in aus dem Team hat über eine bestehende Niederlassung in der Versorgungsregion 91 zu verfügen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kinder-PVE gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen. 

Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien: 

  • In der Einrichtung haben mindestens drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein.
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens drei Gesellschafter*innen oder einer Gruppenpraxis mit zwei Gesellschafter*innen und einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von mindestens 30 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 38 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 36 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/ Psychotherapie. 
  • Zudem haben in der Einrichtung Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 50 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Zudem ist eine Öffnung an Samstagen für jeweils fünf Stunden sicherzustellen. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein.

Die Kinder-PVE kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Kinder-PVE soll spätestens mit 1. Jänner 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen.

 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 92

15.05.2023

Einladung zur Gründung einer Kinder-Primärversorgungseinheit (Kinder-PVE) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungs-einrichtungen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung von einer Kinder-Primärversorgungseinheit in der
Versorgungsregion 92 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Mindestens ein*e Fachärzt*in aus dem Team hat über eine bestehende Niederlassung in der Versorgungsregion 92 zu verfügen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kinder-PVE gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien: 

  • In der Einrichtung haben mindestens drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein.
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens drei Gesellschafter*innen oder einer Gruppenpraxis mit zwei Gesellschafter*innen und einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von mindestens 30 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 38 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 36 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/ Psychotherapie. 
  • Zudem haben in der Einrichtung Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 50 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Zudem ist eine Öffnung an Samstagen für jeweils fünf Stunden sicherzustellen. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein.

Die Kinder-PVE kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Kinder-PVE soll spätestens mit 1. Jänner 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen.

 

Zielgebiet Bewerbung bis Beschreibung Ranking

VSG 93

15.05.2023

Einladung zur Gründung einer Kinder-Primärversorgungseinheit (Kinder-PVE) im Rahmen des Pilotprojekts zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungs-einrichtungen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle berufsberechtigten Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Bewerbung um die 

Gründung von zwei Kinder-Primärversorgungseinheiten in der Versorgungsregion 93 ein.

Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde zu erfolgen. Mindestens ein*e Fachärzt*in aus dem Team hat über eine bestehende Niederlassung in der Versorgungsregion 93 zu verfügen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kinder-PVE gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen. 

Hervorzuheben sind insbesondere folgende wesentliche Kriterien: 

  • In der Einrichtung haben mindestens drei Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde tätig zu sein.
  • Die Einrichtung ist in der Organisationsform einer Gruppenpraxis mit mindestens drei Gesellschafter*innen oder einer Gruppenpraxis mit zwei Gesellschafter*innen und einer*m angestellten Fachärzt*in mit einem Anstellungsausmaß von mindestens 30 Wochenstunden zu betreiben. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige der Berufsgruppe medizinische Ordinationsassistenz und Angehörige der Berufsgruppe diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (für mindestens 38 Wochenstunden) tätig zu sein. 
  • In der Einrichtung haben Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 36 Wochenstunden tätig zu sein: Sozialarbeit, Diätologie, Hebammenbetreuung und klinische Psychologie/ Psychotherapie. 
  • Zudem haben in der Einrichtung Angehörige von mindestens zwei der folgenden Berufsgruppen für insgesamt mindestens 20 Wochenstunden tätig zu sein: Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie. 
  • Die Einrichtung ist mindestens 50 Wochenstunden (ganzjährige Öffnung ohne Schließzeiten) geöffnet zu halten. Zudem ist eine Öffnung an Samstagen für jeweils fünf Stunden sicherzustellen. Während der gesamten Öffnungszeiten hat jedenfalls ein*e Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde in der Einrichtung anwesend und ärztlich tätig zu sein.

Die Kinder-PVE kann nur an einem Standort betrieben werden. Die Kinder-PVE soll spätestens mit 1. Jänner 2024 in Vertrag genommen werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist daher die Erfüllung sämtlicher genannter Kriterien sicherzustellen.

Jene beiden Bewerber*innenteams, die nach Durchführung der Bewertung bestgereiht sind, werden als Kinder-PVE in Vertrag genommen.