Verkehrsmedizin / FSG-Kurse gemäß Führerscheingesetz
Gem. § 8 Führerscheingesetz (FSG) müssen Führerscheinwerber*innen ein ärztliches Gutachten vorlegen das bestätigt, dass sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
Dieses Gutachten muss von einem*einer sachverständigen Ärzt*in für Allgemeinmedizin gem. § 34 FSG erstellt werden.
Voraussetzungen für eine Bestellung zur sachverständigen Ärzt*in gem. § 34 FSG sind:
- Ärzt*in für Allgemeinmedizin
- Vertrauenswürdigkeit
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
- Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärzt*in oder Physikatsprüfung
(Achtung Wohnsitzärzt*innen können nicht als sachverständige Ärzt*in gem. § 34 FSG bestellt werden)
Hinweis:Jede*r sachverständige Ärzt*in hat sich vor Beginn der Untersuchung von der Identität des zu Untersuchenden zu überzeugen. Der*die sachverständige Ärzt*in darf keine Person untersuchen, die er*sie, ausgenommen im Vertretungsfall, in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung regelmäßig betreut hat (§ 22 Abs. 3 FSG-GV).
Der Antrag auf Bestellung (oder Wiederbestellung) kann über das Online-Formular oder formlos schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax oder mittels E-Mail eingebracht werden.
Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:
- Auszug der aktuellen Eintragung in der Liste der Ärztekammer
- Nachweis der Physikatsprüfung oder einer verkehrsmedizinischen Schulung
Online Formular:
Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und Führerscheinärzten - Antrag
Die Bearbeitungszeit ist je nach Antrag unterschiedlich und beträgt zirka ein Monat.
Kosten und Zahlung
- EUR 145,- Verwaltungsabgabe
- EUR 21,- Antragsgebühr
- EUR 6,- pro Beilage (maximal EUR 36,-)
Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
1030 Wien, Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 4000-38313 (Ansprechperson: Johanna Zeiler)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: mmmYWUtZXJtQG1hNjUud2llbi5ndi5hdA==
Zusätzliche Informationen
Die Ärzteliste liegt in jeder Fahrschule und bei jeder Polizeidienststelle auf und wird auf Wunsch per Post, per Fax oder per E-Mail zugesandt.
Die Bestellung der sachverständigen Ärzt*innen zur Ausstellung ärztlicher Gutachten über die gesundheitliche Eignung von Bewerber*innen um eine Lenkerberechtigung erfolgt durch den Landeshauptmann, nachdem der Antrag gestellt wurde. Die Dauer der Bestellung beträgt höchstens fünf Jahren (§ 34 Führerscheingesetz (FSG)). Eine Wiederbestellung ist möglich.
Befristung der Bestellung / Verkehrsmedizinische Auffrischungskurse
Nach Ablauf der Fünfjahresfrist muss - spätestens ein Monat vor Ablauf der Bestellung - ein Antrag auf Verlängerung der Bestellung beim Amt der Wiener Landesregierung, MA 65 eingebracht werden.
Wenn der Verlängerungsantrag nicht zeitgerecht erfolgt, erlischt die Berechtigung zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerber*innen um eine Lenkberechtigung als sachverständige Ärzt*in (§ 34 FSG). Danach sind alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen ungültig. Die verrechneten Honorare müssen in diesem Fall an die Proband*innen retourniert werden.
Der*die sachverständige Ärzt*in ist verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach seiner*ihrer Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen und der MA 65 vorzulegen (§ 22 Abs. 3 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)). Der Fortbildungskurs soll nach Möglichkeit in zeitlicher Nähe zum Ablauf der Dreijahresfortbildungsfrist absolviert werden. Die Einhaltung dieser Fortbildungsverpflichtung liegt in der Eigenverantwortung des*der Ärzt*in.
Termine Verkehrsmedizinische Schulung zu sachverständigten Ärzt*in gemäß §34 FSG
Grundkurs:
Termin: Freitag, 7. November 2025, 16.00 – 19.30 Uhr und Samstag, 8. November 2025, 9.00 – 16.00 Uhr
Ort: Ärztekammer Niederösterreich, 1010 Wien, Wipplingerstraße 2/Eingang Haus 4
Teilnahmegebühr: EUR 300,-
Anmeldung über die Website der Ärztekammer Niederösterreich unbedingt erforderlich
Auffrischungskurs:
Termin: Samstag, 4. Oktober 2025, 9.00 – 13.00 Uhr
Samstag, 10. Jänner 2026, 9.00 – 13.00 Uhr (Webinar)
Ort: Ärztekammer Niederösterreich, 1010 Wien, Wipplingerstraße 2/Eingang Haus 4
Teilnahmegebühr: EUR 90,-
Anmeldung über die Website der Ärztekammer Niederösterreich unbedingt erforderlich
Kontakt

Formulare
Die Formulare für die ärztliche Untersuchung gem. § 8 FSG sind direkt über die Firma kbprintcom zu bestellen.
Per E-Mail: mmmZm9ybXVsYXJlQGticHJpbnRjb20uYXQ= oder online hier.
Tel.: +43 1 74051 1202
Die ausgefüllten Formulare für die ärztliche Untersuchung werden an das Verkehrsamt - Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) geschickt:
Dietrichgasse 27
1030 Wien
Fax: 01/31310 DW 976519 oder DW 976598
E-Mail: mmmbHBkLXctdmVya2VocnNhbXRAcG9saXplaS5ndi5hdA==