Verhandlungsergebnisse Sonderklasse- und Belegsärzt*innenhonorare: interventionelle Radiologie Anlage I - Honorarvereinbarung Punkt B 5.
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An: alle Ärzt*innen Wiens
Von: Kurie angestellte Ärzte
Verhandlungsergebnisse Sonderklasse- und Belegsärzt*innenhonorare: interventionelle Radiologie Anlage I - Honorarvereinbarung Punkt B 5.
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die Ärztekammer für Wien möchte Sie über die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) zur im Betreff angeführten Thematik informieren.
Im Rahmen des Verhandlungsgesprächs am 10. September 2025 konnten sich die Ärztekammer für Wien und der VVO auf folgende Punkte verständigen:
- Ist ein*e Fachärzt*in für Radiologie alleiniger Hauptbehandler, ist neben dem interventionellen Hauptbehandlerhonorar keine Diagnostik zusätzlich verrechenbar.
- Bei einem interdisziplinären Behandlungsfall sind operative und diagnostische Leistungen des*r Radiolog*in wie folgt verrechenbar:
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- OP-Gruppen I – II zu 90% (interdisziplinär) und zusätzliche Diagnostik zu 90%
- OP-Gruppen III – VIII zu 90% (interdisziplinär) und zusätzliche Diagnostik zu 75%
- Bei einem Transfer und einer Wiederaufnahme erfolgt eine weitere Kürzung der Diagnostik auf 55% des verrechenbaren Betrags w.o. entsprechend der Regelungen in Abschnitt A, Pkt. 4.3.4. – im Ergebnis somit auf 49,5% bzw. 41,25%.
Die neuen Regelungen treten bereits für Aufnahmen ab dem 15. Oktober 2025 in Kraft und werden am 25. November 2025 formal im zuständigen Organ beschlossen.
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Mit kollegialen Grüßen
Matthias Brenner
Leiter des Referats für Sonderklasse
Eduardo Maldonado-González
Obmann der Kurie angestellte Ärzte
Vizepräsident
Johannes Steinhart
Präsident

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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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