Fristverschiebung der ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO)
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An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen
Von: Kurie niedergelassene Ärzte
Fristverschiebung der ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO)
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und die Österreichische Ärztekammer haben sich vehement für Verbesserungen bei der geplanten ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO) eingesetzt. Diese Stellungnahme, in welcher die Entwürfe für die Novelle des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen 2025 (DokuG-Novelle 2025) sowie die Gesundheitsdokumentationsverordnung Novelle 2025 massiv kritisiert wurden, haben wir Ihnen bereits zur Verfügung gestellt.
Ein wesentlicher Erfolg konnte nun im Hinblick auf die Pflicht zur Übermittlung von Diagnose- und Leistungscodes erzielt werden: Im Gesundheitsausschuss wurde am 2. Dezember 2025 ein Abänderungsantrag beschlossen, der eine Fristverschiebung von 1. Jänner 2026 auf 1. Juli 2026 vorsieht, was gestern auch in dieser Pressemitteilung kommuniziert wurde.
Alle Details finden Sie in diesem ÖÄK-Schreiben. Demnach gilt:
- Die Übermittlung der codierten Diagnosen und Leistungen soll zunächst in einem sechsmonatigen Pilotbetrieb getestet werden. Die vollständige Verpflichtung zur Datenmeldung tritt daher erst mit Beginn des 3. Quartals 2026 in Kraft.
- Im Zuge der Arbeiten zur Implementierung der gesetzlichen Pflicht haben sich Fragen zur technischen und organisatorischen Umsetzung sowie zu den rechtlichen Grundlagen ergeben. Diese offenen Punkte sollen in den kommenden sechs Monaten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Sozialversicherung geklärt werden, um eine praxisgerechte Umsetzung sicherzustellen.
- Wichtig: Unverändert bleibt hingegen die lokale Dokumentations- und Codierungspflicht gemäß §51 Abs. 1 a Ärztegesetz: Sie ist ab dem 1. Jänner 2026 verpflichtend umzusetzen. Es wird daher empfohlen, frühzeitig den Kontakt mit den Softwareherstellern zu suchen, um die gesetzlichen Anforderungen der lokalen Diagnoseerfassung rechtzeitig erfüllen zu können.
Offen ist auch noch das Ergebnis der Datenschutzfolgenabschätzung für den*die einzelne Ärzt*in. Über Entwicklungen halten wir Sie im Rahmen unserer Aussendungen am Laufenden.
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Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident

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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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