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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien wurde dieses SVC-Schreiben zur Kenntnis gebracht, dass Wahlärzt*innen dazu aufruft, die e-card-Services-Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen, wenn sie ab 1. Oktober 2026 weiterhin das Gesundheitspartnerportal nutzen möchten.
Dies ist abermals eine unabgestimmte, inakzeptable Vorgehensweise der SVC. Beim Gesundheitspartnerportal handelt es sich um eine Faxersatzmöglichkeit – bei den kleinen Kassen sogar um die einzige, uns genannte Faxersatzmöglichkeit! Diesen Kommunikationsweg nur dann zu ermöglichen, wenn eine Verpflichtung für die Nutzung von e-Rezept, ABS, e-Zuweisung etc. unterzeichnet wird, ist untragbar und wird daher rechtlich geprüft. Zudem wurde im Wege der ÖÄK eine Klärung der Situation angeregt.
Wenn Sie lediglich mit dem Gesundheitspartnerportal weiterarbeiten möchten und keine weiteren e-card-Services benötigen, raten wir bis zur Klärung der Situation dringend von einer Unterzeichnung der e-card-Services-Nutzungsvereinbarung ab.
Wir halten Sie über Entwicklungen am Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
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