Digitalisierung im niedergelassenen Bereich
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet in großen Schritten voran. Die wesentlichsten Entwicklungen der letzten Jahre sind:
- 2018/2019: die Einführung der e-Medikation als erstes Modul der ELGA (elektronische Gesundheitsakte)
- 2020/2021: die Einführung des e-Impfpasses
- 2021/2022: die Digitalisierung des Kassen-Papierrezeptes mit dem e-Rezept inklusive Nutzungsmöglichkeit durch Wahlärzt*innen
- 2022–2024: die Erneuerung der e-Card Infrastruktur mit dem neuen Kartenlesegerät GINO
- 2023: die Einführung des e-Privatrezeptes
- 2024: die Honorarnotenübermittlung/WAHonline durch Wahlärzt*innen
- 2025: die Faxablöse und die Möglichkeit der Nutzung definierter e-card-Services durch Wahlärzt*innen in Form eines Gesamtpakets sowie die ersten ELGA-e-Befund-Speicherverpflichtungen im niedergelassenen Bereich für Laborbefunde und Befunde der bildgebenden Diagnostik
- 2026: die Nutzung der e-card-Infrastruktur und der ELGA-Anwendungen durch Wahlärzt*innen ab 1. Jänner 2026.
Weitere Digitalisierungsschwerpunkte im Jahr 2026 sind:
- Die verpflichtende Codierung, genauer gesagt die „Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation“ (AMBCO) hätte für Vertragsärzt*innen bereits ab 1. Jänner 2025 und für Wahlärzt*innen ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten sollen. Die verpflichtende Codierung konnte auf 1. Juli 2026 verschoben werden. Mit 1. Jänner 2026 begann ein sechsmonatiger Pilotbetrieb.
- Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes soll nach Verschiebungen aus aktueller Sicht im Oktober 2026 erfolgen.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger diese e-Health Zukunftsvereinbarung abgeschlossen, in welcher die Digitalisierungsprojekte, die auf den niedergelassenen Bereich in den nächsten Jahren zukommen, festgelegt sind. Des Weiteren bietet diese eHealth-Roadmap einen guten Überblick über Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen.
Um bei diesen zahlreichen Umstellungen und Neuerungen den Überblick zu behalten, möchten wir auf dieser Seite über die einzelnen Module, ihre Einführung und ihre Funktionen berichten:
1. ELGA – elektronische Gesundheitsakte
a. e-Befund
b. e-Medikation
c. e-Impfpass
2. e-card-System und GINO
3. e-card-Services
a. e-Rezept inklusive Arzneibewilligungsservice (ABS)
b. e-Arbeits(un)fähigkeitsmeldung (eAUM)
c. e-Zuweisung (früher eKOS)
4. ELDA
5. Faxablöse
6. Elektronischer Eltern-Kind-Pass (eEKP)
1. ELGA – die „elektronische Gesundheitsakte“
ELGA ist ein Informationssystem, das den Patient*innen, behandelnden Ärzt*innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtert. Gesundheitsdaten, wie z.B. Befunde zu einer Person, entstehen bei unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen. ELGA vernetzt diese und stellt sie über eine Verlinkung („Verweis") elektronisch zur Verfügung.
ELGA umfasst die Anwendungen e-Medikation und e-Befund und bietet zudem die technische Infrastruktur für den e-Impfpass. e-Medikation und e-Impfpass sind bereits etabliert und österreichweit ausgerollt. Andere Funktionen wie der e-Befund sind noch nicht vollständig ausgerollt, da die strukturelle Einheitlichkeit über die verschiedenen Bereiche des Gesundheitssystems nicht einheitlich sind (z.B. unterschiedliche Formate bei Befunden). Die ELGA-Funktionalitäten werden laufend weiterentwickelt und vervollständigt.
a. e-Befund
Derzeit können ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Laborbefunde sowie Radiologiebefunde als e-Befund über ELGA abgerufen werden. Einen Überblick über bestehende und zukünftige Speicherverpflichtungen inklusive Sonderregelungen bzgl. bestimmter Fristen und Ausnahmen gibt die „Broschüre: Speicherverpflichtungen in ELGA“, die Sie hier einsehen können.
Der Vorteil: Hat ein*e Patient*in einen Befund vergessen/verloren, ist dies kein Problem, wenn dieser Befund über ELGA abrufbar ist. Die weitere Behandlung kann ohne Verzögerung erfolgen und unnötige Mehrfachuntersuchungen werden vermieden.
b. e-Medikation
Über die e-Medikation werden verordnete und abgegebene Medikamente als e-Medikationsliste für 18 Monate in ELGA gespeichert. Neben rezeptpflichtigen Medikamenten können auch wechselwirkungsrelevante rezeptfreie Arzneimittel erfasst werden. Unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen werden auf diesem Wege vermieden.
Welche Fachgruppen zur Speicherung von e-Medikationsdaten verpflichtet sind, entnehmen Sie der „Broschüre: Speicherverpflichtungen in ELGA“, die Sie hier einsehen können. Weiterführende Informationen zur Funktionsweise der e-Medikation erhalten Sie hier.
In Zukunft soll die e-Medikation zu einem e-Medikationsplan weiterentwickelt werden, welcher eine gesamte Übersicht der Medikation inkl. laufender Aktualisierung im Verschreibungsprozess beinhalten und die Grundlage für die Erfüllung von EU-Anforderungen im Rahmen des EHDS (European Health Data Space bzw. Europäischer Raum für Gesundheitsdaten) darstellen soll.
c. e-Impfpass
Der e-Impfpass soll zukünftig den Papierimpfpass ersetzen. Die im e-Impfpass erfassten Impfungen werden zentral im österreichischen Impfregister gespeichert. Um Einträge vorzunehmen oder einzusehen, stehen Ärzt*innen unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. über integrierte Softwaremodule oder die e-card-Weboberfläche, sofern eine e-card-Anbindung besteht. Des Weiteren kann der Zugriff über die App „e-Impfdoc“ oder über das online Web-Erfassungssystem unter https://gda.gesundheit.gv.at auch ohne e-card-Anschluss erfolgen.
Impfungen gegen folgende Erkrankungen sind verpflichtend im e-Impfpass einzutragen:
• COVID-19 (seit 28. Jänner 2022)
• Influenza (seit 28. Jänner 2022)
• Mpox (seit 21. Juli 2022)
• HPV (seit 1. März 2023)
• Pneumokokken (seit 5. Dezember 2025)
• Herpes Zoster (seit 5. Dezember 2025)
Zukünftig sollen die e-Impfpass-Funktionalitäten erweitert werden, um eine automatisierte Abrechnung im Rahmen von Impfprogrammen zu ermöglichen und um personalisierte Impfzeiträume gemäß Impfplan Österreich zu berechnen.
Weiterführende Informationen zu ELGA und den ELGA-Anwendungen finden Sie hier.
2. e-card-System und GINO
Das hochsichere e-card System wird von der österreichischen Sozialversicherung laufend weiterentwickelt und an neue Technologien angepasst. Von Herbst 2022 bis Frühjahr 2024 wurden Ärzt*innen und Apotheken mit dem neuen, NFC-fähigen Kartenlesegerät GINO (Gesundheits-Informations-Netzwerk Online) auf den neusten Stand gebracht. Die GINA-Box und das alte Kartenlesegerät wurden damit abgelöst. Der Abbau der GINA-Boxen aus den Ordinationen und der Austausch bestehender Kartenlesegeräte gegen eine neue Generation verlief aufgrund eines kurzfristigen Mangels an Computerchips etwas langsamer als geplant, konnte aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, den Providern der GINO-Ausstattung und den Landesärztekammern erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Anwendungen des e-card Systems laufen seither nicht mehr auf der GINA-Box in der Ordination, sondern wurden ins e-card Rechenzentrum (GINS = Gesundheits-Informations-Netz-Service) verlagert. Dadurch soll schneller auf geänderte Anforderungen reagiert und neue Technologien besser umgesetzt werden können. Mehr zur e-card finden Sie hier.
3. e-card-Services
e-Rezept, Arzneimittelbewilligungsservice (ABS), eAUM (elektronische Arbeits(un)fähigkeitsmeldung sind Beispiele für e-card-Services. Es gibt aber noch viele weitere Services: Eine umfassende Auflistung inklusive Kurzbeschreibung finden Sie hier.
Ob die Nutzung von e-card-Services freiwillig möglich oder sogar verpflichtend ist, hängt von der Fachrichtung, dem Vertragsverhältnis und dem Tätigkeitsbereich ab. Wahlärzt*innen müssen beispielsweise seit 1. Jänner 2026 das e-card-Service e-Wahlpartner verwenden, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt. Zusätzlich besteht für Wahlärzt*innen seit 2025 freiwillig die Möglichkeit, ein definiertes e-card-Services-Gesamtpaket zu nutzen, womit Prozesse, die zuvor nur für den kassenärztlichen Bereich vorgesehen waren, auch den Wahlärzt*innen zugänglich gemacht wurden. Grundlage hierfür ist die Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung. Mehr dazu hier.
Auf einige ausgewählte e-card-Services wird im Folgenden näher eingegangen:
a. e-Rezept inklusive Arzneibewilligungsservice (ABS)
Das e-Rezept ist eine Anwendung der Sozialversicherung, welche die Verordnung und Abgabe von Heilmitteln elektronisch ermöglicht: Es ersetzt das papiergebundene Kassenrezept und ist in der Funktion von der ELGA-Anwendung e-Medikation abzugrenzen.
Den e-Rezept-Prozess von der Verordnung bis zur Abgabe in der Apotheke finden Sie hier zusammengefasst, weiterführende FAQs können Sie hier einsehen.
Das e-Rezept war das erste e-card-Service, das nach zahlreichen Gesprächen 2022 auch den Wahlärzt*innen auf freiwilliger Basis zugänglich gemacht wurde. Grundlage hierfür war der Abschluss eines Rezepturrechtsvertrages. Rezepturrechtsverträge werden seit Herbst 2025 nicht mehr ausgegeben und wurden durch diese e-card-Services-Nutzungsvereinbarung ersetzt, welche bei Abschluss nicht nur zur Nutzung von e-Rezept berechtigt, sondern auch weitere e-card-Services (Gesamtpaket) umfasst.
Im Zusammenhang mit dem e-Rezept können über das Arzneibewilligungsservice (ABS) dazu, chefärztlich bewilligungspflichtige Arzneispezialitäten, die auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden, über die e-card-Infrastruktur online beantragt werden. Dadurch ist es möglich, die Entscheidung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes innerhalb einer kurzen Zeitspanne einzuholen.
b. e-Arbeits(un)fähigkeitsmeldung (eAUM)
Mit der eAUM können Krank- und Gesundmeldungen elektronisch erfasst und sofort an die Sozialversicherung übertragen werden.
c. e-Zuweisung (früher eKOS)
Die e-Zuweisung ermöglicht die elektronische Erfassung, Übermittlung und Einlösung von Zuweisungen, wobei Bewilligungspflichten zu beachten sind. Ab 1. Oktober 2027 ist eine verpflichtende Nutzung durch Vertragsärzt*innen/-Gruppenpraxen und jene Wahlärzt*innen, die eine e-card-Services-Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben, für folgende Zuweisungen vorgesehen:
• Computertomographie (CT)
• Magnetresonanztomographie (MR)
• Humangenetische Untersuchung (HUM)
• Klinisch psychologische Diagnostik (KPD)
• Nuklearmedizinische Untersuchung (NUK)
• Knochendichtemessung
• Röntgen-Therapie (RÖ-T)
• Röntgen / Sonographie (RÖ/SO)
Ausgenommen sind Vertragsärzt*innen, die zum 1. Oktober 2027 das 68. Lebensjahr bereits vollendet haben oder den Einzelvertrag bis 30. September 2027 kündigen und der Einzelvertrag mit 31. Dezember 2027 endet.
4. ELDA
ELDA ist ein System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern und KEINE Anwendung, die zu ELGA gehört. Dienstgeber*innen und Vertragspartner*innen nutzen ELDA seit 1995 zur Übermittlung ihrer Meldungen an die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung.
Mit der Einführung von WAHOnline gewann ELDA, als einer der wenigen Übertragungsmöglichkeiten, einen zusätzlichen Nutzen und Bedeutung für den niedergelassenen Bereich.
5. Faxablöse
Seit 1. Jänner 2025 ist die Kommunikation von Gesundheitsdaten unter Gesundheitsdiensteanbieter*innen per Fax unzulässig. War die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax in der Vergangenheit noch relativ sicher, weil beim Versand exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen genutzt wurden, so haben technische Änderungen in den Telefonnetzen mittlerweile dazu geführt, dass die Daten paketweise in Netzen transportiert werden, die auf Internet-Technologie beruhen.
Eine intersektorale, öffentliche Faxersatz-Lösung wurde seitens der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien vehement gefordert. Diese wurde jedoch frühestens für das zweite Halbjahr 2026 in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund sind wir an diverse Stakeholder*innen mit der Frage nach Faxalternativen herangetreten. Die Ergebnisse fassen wir Ihnen in dem folgenden Dokument zusammen: Übersicht Faxersatz.
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 den Empfehlungsbeschluss gefasst, bis eine alternative öffentliche Lösung zur Verfügung gestellt wird, als Faxersatz für die intersektorale Kommunikation primär die bewährten und im Gesundheitsbereich etablierten gerichteten Befund-Übermittlungssysteme (z.B. DaMe, MedicalNet oder GNV) zu verwenden.
6. Elektronischer Eltern-Kind-Pass (eEKP)
Die Abbildung des Mutter-Kind-Pass-Hefts soll ab 1. Oktober 2026 in elektronischer Form gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgerollt werden. Dafür werden Schnittstellen mit gängiger Software von Ärzt*innen und Spitälern geschaffen sowie eine webbasierte Lösung über gesundheit.gv.at bereitgestellt. Beteiligte Gesundheitsdiensteanbieter*innen, Schwangere, Mütter, Kinder sowie deren gesetzliche Vertreter*innen oder Obsorgeberechtigte erhalten über ein datenschutzkonformes Login Zugang zu den Untersuchungsergebnissen.
Zudem werden die Gesundheitsdaten für gesundheitspolitische Zwecke elektronisch auswertbar gemacht.
Die Untersuchungsnachweise werden automatisch an das Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld übermittelt. Zusätzlich wird eine niederschwellige Informationsplattform für die interessierte Öffentlichkeit bereitgestellt.
Um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten, wird außerdem eine Schnittstelle zu den Netzwerken der „Frühen Hilfen“ geschaffen.
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