Digitalisierung

In den letzten 3 Jahren gab es ein hohes Tempo bei der Digitalisierung in Ordinationen und ärztlichen Prozessen. Angefangen mit der Einführung der e-Medikation 2019 als erstes Modul der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und fortgesetzt mit der pandemiebedingt vorgezogenen Testphase und Einführung des e-Impfpasses in den Jahren 2019 bis 2021. Auch im Jahr 2022 nahm das Tempo nicht ab. 

Die geplante Einführung des e-Rezeptes im Frühjahr 2022 und die Umstellung des GINA-Netzwerkes auf GINS im Sommer 2022, als Vorbereitung für den Austausch der Kartengeräte und Entfernung der GINA-Box aus den Ordinationen im Herbst 2022, hielt die Ärzteschaft auf Trab. 

Um bei diesen zahlreichen Umstellungen und Neuerungen den Überblick zu behalten, möchten wir auf den folgenden Seiten über die einzelnen Module, ihre Einführung und ihre Funktionen berichten.

Eine kurze Timeline der letzten 3 Jahre dürfen wir Ihnen hier präsentieren.

 
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht und Beschreibung der abgeschlossenen, aktuellen und geplanten Digitalisierungsprojekte des Gesundheitssystems, die niedergelassene Ärzt*innen betreffen:

Anwendungen in ELGA

  • e-Befund
  • e-Impfpass
  • e-Medikation

Anwendungen der Sozialversicherung

  • e-Card System und GINA Box 
  • e-Rezept
  • eKOS
  • ELDA

e-Befund

e-Befunde sind Befunde, die in ELGA verfügbar sind. e-Befunde sind ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde.

Wann kommt der e-Befund?

Die Usability von ELGA inkl. der Suchfunktion sind aktuell nicht hergestellt. Ergänzend fehlen die Überlegungen der öffentlichen Hand, wer die Kosten der Implementierung in die Arztsoftware den niedergelassenen Ärzt*innen finanziert.

Für die Ärzt*innenschaft kommt hinzu, dass e-Befunde, vor allem bei chronisch kranken Menschen, ohne eine Suchfunktion bzw. einer kurzen „Patient Summary", verbunden mit haftungsrechtlichen Klarstellungen, unakzeptabel ist. 

Einige Softwarehersteller stellen bereits eigene Patient Summary-Tools zur Verfügung, andere Anforderungen wie die Vollständigkeit der Daten, die technische Qualität der Befunde und ein einfacher Ablauf für die Ordination bleiben weiterhin ungelöst. Bis wann all diese Fragen und Anforderungen geklärt sind ist im Moment nicht abschätzbar - eine Umsetzung der e-Befunde im niedergelassenen Bereich ist im Moment auch auf längere Sicht noch nicht greifbar.

e-Impfpass

Die ELGA GmbH wurde im Juni 2018 mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die ursprüngliche Projektplanung sah eine Evaluierung des Programmes im Rahmen eines Pilotprojektes vor, welches die öffentlichen Impfstellen sowie ca. 30 ausgewählte Pilotärzt*innen in Niederösterreich, der Steiermark und Wien, umfassen sollte und danach im Jahr 2021 schrittweise ausgerollt werden.

Aufgrund der Corona Pandemie, welche im Frühjahr 2020 auch Österreich erreicht hatte, wurde dem Projekt die höchste Priorität zugewiesen, die Pilotphase stark gekürzt und die Ausrollung mit dem ersten Quartal 2021 forciert.

Derzeit werden laufend die unterschiedlichen Impfstoffe im e-Impfpass ergänzt um eine vollständige Abbildung der verabreichten Impfstoffe zu ermöglichen. Die Impfdaten werden in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation, die den Papier-Impfpass zukünftig ersetzen soll. Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan sollen personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass und damit mehr Service und Komfort für die Patient*innen möglich werden.

e-Medikation

Die e-Medikation ist eine ELGA-Funktion. Von Ärzt*innen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert. Bürger*innen können über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at ihre e-Medikationsliste selbst einsehen.

Die e-Medikation war die erste Anwendung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) die 2019 flächendeckend in Österreich ausgerollt wurde.

Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ärzt*innen verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden. In der persönlichen e-Medikationsliste, in die über das ELGA-Portal Einsicht genommen werden kann, können Patient*innen sowohl die verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente als auch die offenen Rezepte einsehen.

ELGA – elektronische Gesundheitsakte

ELGA steht für „elektronische Gesundheitsakte". ELGA ist ein Informationssystem, das behandelnden Ärzt*innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und deren Patient*innen sowie Apotheken den digitalen Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern soll. Gesundheitsdaten wie z.B. Befunde zu einer Person entstehen bei unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen. ELGA vernetzt diese und stellt sie über eine Verlinkung („Verweis") elektronisch zur Verfügung. 


Wann kommt ELGA?

Einige Funktionen – e-Medikation und e-Impfpass – der ELGA sind bereits etabliert und österreichweit ausgerollt. Andere Funktionen wie der e-Befund sind noch nicht vollständig ausgerollt, da die strukturelle Einheitlichkeit über die verschiedenen Bereiche des Gesundheitssystems nicht einheitlich sind (z.B. unterschiedliche Formate bei Befunden).


e-Card System und GINA-BOX

Das hochsichere e-card System wird von der österreichischen Sozialversicherung laufend weiterentwickelt und an neue Technologien angepasst. Im Laufe des Jahres 2022 erfolgte die Einführung eines neuen Kartenlesegerätes, das den aktuellen Kartenleser und auch den bisher notwendigen lokalen Gesundheits-Informations-Netz-Adapter (GINA) ersetzt. 

Seit der Umstellung im Frühjahr und Sommer 2022 laufen die Anwendungen des e-card Systems nicht mehr auf der GINA-Box in der Ordination, sondern wurden ins e-card Rechenzentrum (GINS = Gesundheits-Informations-Netz-Service) verlagert. Dadurch soll schneller auf geänderte Anforderungen reagiert werden können und neue Technologien besser umgesetzt werden können. 

Der Umstieg von der bisherigen Vorgehensweise auf das Arbeiten über das GINS verlief in Wien, dank enger Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherung, Softwarehersteller*innen, Ärztekammer und Ärzt*innen größtenteils ohne Probleme.

Im Herbst 2022 ist der Abbau der GINA-Boxen aus der Ordination und der Austausch bestehender Kartenlesegeräte gegen eine neue Generation geplant, wobei hier bereits bekannt ist, dass es aufgrund von mangelnden Computerchips schwer sein wird den geplanten Zeitrahmen zu realisieren.

e-Rezept

Das e-Rezept ist trotz des ähnlichen Namens, keine Anwendung der ELGA sondern ein Projekt der österreichischen Sozialversicherung in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und der österreichischen Apothekerkammer. Die Ausrollung erfolgte im ersten Halbjahr 2022 und soll zukünftig jährlich 60 Millionen Stück Papierrezepte ersparen. Dieses Ziel ist jedoch nur realistisch, wenn das e-Rezept flächendeckend sowohl im kassenärztlichen als auch im wahlärztlichen Bereich zur Verfügung steht.

Nach einem langen Sommer mit vielen Gesprächen im Jahr 2022, wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass auch Wahlärzt*innen eine Rezepturbefugnis über die ÖGK beantragen können und das e-Rezept für Ihre Patient*innen nutzen.

Wie funktioniert das e-Rezept?

Der*Die Ärzt*in erstellt das e-Rezept mit seiner Arztsoftware und speichert damit das elektronische Rezept automatisch im e-card System. Auf Wunsch erhalten Patient*innnen einen Code elektronisch auf ihr Handy oder auch einen Ausdruck des e-Rezeptes, auf dem ebenfalls ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der*die Apotheker*in die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die e-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Bezahlte Rezeptgebühren können so dem Rezeptgebühren-Konto (REGO) der Versicherten tagesaktuell angerechnet werden.
Patient*innen können über das Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at bzw. über eine App ihre e-Rezepte elektronisch abrufen und haben damit eine komplette Übersicht über ihre e-Rezepte.

eKOS – das elektronische Kommunikationsservice

Im Laufe des Jahres 2019 sollte ein elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt werden. Dieses System mit dem Namen eKOS - Elektronisches Kommunikationsservice - ist aber kein Bewilligungssystem, vergleichbar dem Arzneimittelbewilligungssystem (ABS), sondern eben ein ausschließliches elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem. eKOS gehört nicht zu ELGA und ist ein Service der Sozialversicherung. 

Vorstellen kann man sich eKOS ähnlich dem Boardingpass beim Fliegen: Entweder man erhält eine haptische Überweisung wie bisher, aber nach abgesendeter Zuweisung im eKOS als Informationsblatt ausgedruckt – was bis zum Ende der Einführungsphase jedenfalls der Fall sein sollte und bei Wahlärzten*innen ohnehin nur so weiter funktionieren kann, da sie nicht am e-Card System hängen –, oder aber die*der Patient*in erhält die Überweisung per sms oder E-Mail. Allfällige Bewilligungen für einzelne Leistungen (z.B. CT/MRT) müssen die Patient*innen weiter selbst einholen.

Warum ist eKOS noch nicht flächendeckend ausgerollt?

Voraussetzung für den verpflichtenden Einführungszeitpunkt des eKOS ist ein reibungsloser Ablauf in den Ordinationen!

Da die hohen Erwartungen an das elektronische Kommunikationsservice eKOS in der Pilotphase bisher in zahlreichen Punkten nicht erfüllt wurden, gibt es seitens der Ärztekammer aktuell keine Empfehlung für den Einsatz von eKOS! Zuvor müssen Schwachstellen behoben werden und auch datenschutzrechtlich gibt es noch Klärungsbedarf.

Unseres Wissens dennoch einige Ordinationen die eKOS trotzdem nutzen, vor allem von zuweisenden Fächern, jedoch ist das eKOS auch bei den Patient*innen noch weitgehendst unbekannt. 

ELDA

ELDA ist ein System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern und KEINE Anwendung, die zu ELGA gehört. Dienstgeber*innen und Vertragspartner*innen nutzen ELDA seit 1995 zur Übermittlung ihrer Meldungen an die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung.


Kontakt

Dominic Ander

Team Kurienservices
Standesführung und niedergelassene Ärzte

51501/1330

5126023/1330

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Julian Riß

Team Kurienservices
Standesführung und niedergelassene Ärzte

51501/1212

5126023/1212

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