Standesführung


Wir bitten Sie um Voranmeldung per E-Mail (mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ= oder mmmYXVzYmlsZHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0) oder um telefonische Voranmeldung, um Wartezeiten für Sie zu vermeiden.


Allgemeine Anfragen zur Interessensvertretung / Standesvertretung der Ärztekammer für Wien: 51501/0

Allgemeine Anfragen zum Wohlfahrtsfonds und zur Kammerumlage: 51501/1425

Anfragen von Patient*innen: Für Fragen und Anliegen steht Ihnen ab sofort gerne die telefonische Gesundheitsberatung 1450 zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner*innen - Bereich Ärzt*innenliste:

Kerstin Buchinger, BA, Susanne Will, Nadica Stevic, Mag.a Beate Udvardi
Telefon:   51501/1206, 51501/1205, 51501/1260, 51501/1296
Fax:         51501/1429
E-Mail:     mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ=

Ihre Ansprechpartner*innen - Bereich Ausbildungsangelegenheiten Fachärzt*innen und Ärzt*innen für Allgemeinmedizin:

Vienni Joy Reyes, Carolin Podirsky, Kerstin Juritsch, BA Bakk.techn.
Telefon:   51501/1226, 51501/1225, 51501/1227
Fax :        51501/1429
E-Mail:     mmmYXVzYmlsZHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Eintragungen in die Ärzt*innenliste nicht mehr zulässig sind. Da auch Ihre Beiträge zu Kammerumlage und Wohlfahrtsfonds sowie die Anrechnung Ihrer Ausbildungszeiten von Ihren Eintragungen abhängen, melden Sie uns bitte alle Standesveränderungen rechtzeitig.

Wollen Sie unsere Info-Blätter downloaden? Diese finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!

Öffnungszeiten der Ärztekammer:

Montag bis Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr 

Für die Ersteintragung und für die Einreichung von Diplomen: 

Montag bis Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr 

Ersteintragung in die Ärzt*innenliste

Auf Grund der Bestimmungen des Ärztegesetzes (§ 27 Abs. 2) ist jeder Arzt verpflichtet, sich vor Antritt der ersten postpromotionellen Ausbildungsstelle bzw. einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich in die ÄRZT*INNENLISTE bei der zuständigen Landesärztekammer eintragen zu lassen. Diese Eintragung können Sie in der Standesführung (Parterre) vornehmen.

Führung der Ärzt*innenliste

Meldepflicht von Änderungen der Eintragungen in der Ärzt*innenliste binnen einer Woche (gem. § 29/1 ÄG 1998).

Allgemeine Informationen und Info-Blätter finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

Was Sie sonst noch bei uns erledigen können:

  • Auskünfte und Bestätigungen über Eintragungen in der Ärzt*innenliste
  • Hilfestellung und Beratung zu den berufsrechtlichen Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen
  • Berufsberechtigung: Beratung österreichischer, EWR- und ausländischer Ärzt*innen
  • Anträge auf ausländische Ausbildungszeiten
  • Ärzt*innenausweis (Produktionsdauer: ca. 1,5 Wochen)
  • AiD-Schild