Standesführung
Wir bitten Sie um Voranmeldung per E-Mail (mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ= oder mmmYXVzYmlsZHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0) oder um telefonische Voranmeldung, um Wartezeiten für Sie zu vermeiden.
Allgemeine Anfragen zur Interessensvertretung / Standesvertretung der Ärztekammer für Wien: 51501/0
Allgemeine Anfragen zum Wohlfahrtsfonds und zur Kammerumlage: 51501/1425
Anfragen von Patient*innen: Für Fragen und Anliegen steht Ihnen ab sofort gerne die telefonische Gesundheitsberatung 1450 zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner*innen - Bereich Ärzt*innenliste:
Kerstin Buchinger, BA, Susanne Will, Nadica Stevic, Mag.a Beate Udvardi
Telefon: 51501/1206, 51501/1205, 51501/1260, 51501/1296
Fax: 51501/1429
E-Mail: mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ=
Ihre Ansprechpartner*innen - Bereich Ausbildungsangelegenheiten Fachärzt*innen und Ärzt*innen für Allgemeinmedizin:
Vienni Joy Reyes, Carolin Podirsky, Kerstin Juritsch, BA Bakk.techn.
Telefon: 51501/1226, 51501/1225, 51501/1227
Fax : 51501/1429
E-Mail: mmmYXVzYmlsZHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Eintragungen in die Ärzt*innenliste nicht mehr zulässig sind. Da auch Ihre Beiträge zu Kammerumlage und Wohlfahrtsfonds sowie die Anrechnung Ihrer Ausbildungszeiten von Ihren Eintragungen abhängen, melden Sie uns bitte alle Standesveränderungen rechtzeitig.
Wollen Sie unsere Info-Blätter downloaden? Diese finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!
Öffnungszeiten der Ärztekammer:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr
Für die Ersteintragung und für die Einreichung von Diplomen:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr
Ersteintragung in die Ärzt*innenliste
Auf Grund der Bestimmungen des Ärztegesetzes (§ 27 Abs. 2) ist jeder Arzt verpflichtet, sich vor Antritt der ersten postpromotionellen Ausbildungsstelle bzw. einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich in die ÄRZT*INNENLISTE bei der zuständigen Landesärztekammer eintragen zu lassen. Diese Eintragung können Sie in der Standesführung (Parterre) vornehmen.
Führung der Ärzt*innenliste
Meldepflicht von Änderungen der Eintragungen in der Ärzt*innenliste binnen einer Woche (gem. § 29/1 ÄG 1998).
Allgemeine Informationen und Info-Blätter finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Was Sie sonst noch bei uns erledigen können:
- Auskünfte und Bestätigungen über Eintragungen in der Ärzt*innenliste
- Hilfestellung und Beratung zu den berufsrechtlichen Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen
- Berufsberechtigung: Beratung österreichischer, EWR- und ausländischer Ärzt*innen
- Anträge auf ausländische Ausbildungszeiten
- Ärzt*innenausweis (Produktionsdauer: ca. 1,5 Wochen)
- AiD-Schild
Standesführung Allgemein
Ersteintragung in die Ärzteliste
- Ersteintragung in die Ärzteliste als Turnusarzt - Österreichischer Staatsbürger.pdf
- Ersteintragung in die Ärzteliste als Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder mit anrechenbaren ausländischen Ausbildungs und Arbeitszeiten.pdf
- Ersteintragung - EWR-Staatsbürger.pdf
- Ersteintragung - Gleichgestellte Drittstaatsangehörige.pdf
- Gesundheitsbestätigung (Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit).pdf
- Kollektivvertrag für bei Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Gruppenpraxen (Lehrgruppenpraxen) Angestellte (gültig ab 1.6.2016).pdf
Einreichung Diplome / Arztprüfung
Praxis und Wohnsitzarzt
- Niederlassungs-Anmeldung.pdf
- Niederlassungs-Verlegung.pdf
- Niederlassungs-Abmeldung.pdf
- Info-Blatt Wohnsitzarzt.pdf
- Wohnsitzarzt - Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste.pdf
- Info-Blatt Berufshaftpflicht-Versicherung.pdf
- Info-Blatt bzgl. Kostenstellen für niedergelassene Ärzte und Wohnsitzärzte.pdf
- Übersicht über die bestehenden Parkmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte.pdf