Notärzt*in Grundausbildung
Informationen
- ÖÄK Abschlussprüfung Notärzt*in
- Informationen zur Notärzt*inausbildung
- Ausstattung eines Notfallkoffers
- Tarifempfehlung für Notärzt*innen
Aussetzung der Fortbildungsfrist für Notarzt-Diplome
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Aussetzung der generellen Fortbildungspflicht wurde auch die verpflichtende dreijährige Fortbildungspflicht gem. § 40 Abs 7 ÄrzteG adaptiert.
Bitte sehen Sie unter folgendem Link eine Information der Österreichischen Ärztekammer zur weiteren Vorgehensweise betreffend Notarzt-Diplome.
Notarztdiplome
Gemäß § 36b Abs 4 ÄrzteG 1998 sind sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der ärztlichen Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt. Für die Gültigkeit des Notarzt-Diploms bedeutet dies nun im Konkreten, dass eine derzeit aufrechte notärztliche Berechtigung (= Notarzt-Diplom) gemäß § 36b ÄrzteG 1998 für die Dauer der Pandemie zuzüglich um eine Zeitspanne, innerhalb welcher realistischerweise ein Refresher nachgeholt werden kann, verlängert wird.
Daraus folgt jedoch, dass Notarzt-Diplome, die bereits vor dem Ausbruch der COVID-19- Pandemie (lt. WHO beginnend mit 12. März 2020) aufgrund von Säumnis der regelmäßigen notärztlichen Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr gültig waren, dadurch nicht wieder Geltung erlangen.
Notärzt*innenkurse von weiteren Veranstaltern finden Sie unter www.dfpkalender.at
Mitarbeiter
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Katharina Luckerbauer
Team Fortbildung, PKV und Referate
Digitalisierung, Arbeits- und Ausbildungsrecht, Fortbildung und angestellte Ärzte