FAQ Digitalisierungsverpflichtungen für Wahlärzt*innen ab 1. Jänner 2026
Hier finden Sie das FAQ zu den Digitalisierungsverpflichtungen für Wahlärzt*innen ab 1. Jänner 2026.
Diese Seite wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 11. November 2025).
Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung
Die Diagnosecodierung betrifft Vertragsärzt*innen und Wahlärzt*innen. Die Entwürfe für die Novelle des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen 2025 (DokuG-Novelle 2025) sowie die Gesundheitsdokumentationsverordnung Novelle 2025, welche die ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung regeln, befanden sich Anfang November in Begutachtung. Die umfassende Stellungnahme der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien finden Sie hier. Die Kundmachung und somit die finale Gesetzgebung sind zur Klärung offener Fragen abzuwarten. Diese wird nicht vor Mitte Dezember erwartet. Zudem wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung aus Sicht des*der einzelnen Ärzt*in in Auftrag gegeben.
Über sämtliche Entwicklungen werden wir berichten und diese FAQ entsprechend ergänzen.
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