Informationen zum Thema Sonderklasse
In Krankenanstalten mit Gemeinnützigkeit nach den Bestimmungen des Wiener Krankenanstaltengesetzes (in der Realität sind dies das AKH, die Spitäler des KAV, die Ordenskrankenhäuser und Spitäler der Sozialversicherung) kann eine Sonderklasse eingerichtet werden, die nicht mehr als 25% der Betten umfassen darf (§ 26 iVm § 32 Wr. KAG). Leitende Ärzt*innen sind berechtigt von Patient*innen der Sonderklasse ein Honorar zu vereinnahmen, welches mit den anderen Ärzt*innen der Abteilung/des Institutes zu teilen ist. Im folgenden finden Sie die gesetzlichen Grundlagen dieser Honorarberechtigung, die gesetzlichen Grundlagen und Empfehlungen der Kammer zur Aufteilung der Honorare zwischen den Ärzt*innen (Sondergebühren Richtlinie) und die Honorare, die österreichische Privatversicherungen den Ärzt*innen auf Grund einer Vereinbarung der Ärztekammer direkt überweisen.
Sonderklassehonorare stellen aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar, die vom*von der einzelnen Ärzt*in (sollten nicht bereits andere zu versteuernde Einkünfte vorliegen) ab einem jährlichen Gewinn von € 730 versteuert werden müssen. Grundsätzlich unabhängig von der Höhe des Einkommens besteht auf Grundlage des Sozialversicherungsgesetzes der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen eine Sozialversicherungspflicht in der Pensions- und Unfallversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Diese Grundsätze treffen auf alle angestellten Ärzt*innen, somit auch auf Ärzt*innen in Ausbildung, zu.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT BEACHTEN, den Sie hier abrufen können.
Bei Fragen zum Thema Sonderklasse stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter mmmc29uZGVya2xhc3NlQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich auch nach dem Ärztegesetz eine Meldeverpflichtung des Bezugs von Sonderklassehonoraren an die Ärztekammer für Wien besteht. Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie hier: www.aekwien.at/standesfuehrung in der Rubrik Downloads, Beiträge Concisa/SVA-Gewerbliche Wirtschaft.
Sonderklasse Unterlagen (seit 1.4.2008)
- Wiener Krankenanstaltengesetz (Wr. KAG).pdf
- Verordnung Sonderklasse.pdf
- SKL-RL 2020 (gültig ab 1.10.2020).pdf
- KAV Sonderklasse-Richtlinie 2014.pdf
- Erläuternde Bemerkungen zur SKL-RL 2014 und 2020 (gültig ab 1.7.2019).pdf
- SKL Richtlinien - Prozedere für Wahlen.pdf
- Formblatt Sonderklasse.pdf
- WiGeV Rahmenvereinbarung + Vollmacht.pdf
- AKH Rahmenvereinbarung + Vollmacht.pdf
- Vereinbarung MUW.pdf
- Vertrag WÄK - Baldinger.pdf
- KAV - Vertrag betreffend Führung der Verrechnungsstelle.pdf
- AKH - Vertrag betreffend Führung der Verrechnungsstelle.pdf
Kontakt

Mag.a Anelia Mihova-Vajda
Stabsstelle Recht

Mag.a Julia Müller-Rabl, MA
Leiterin der Abteilung der Kurie angestellte Ärzte (Kurienmanagerin)

Mag.a Manuela Felke-Mangi, LL.M (Medical Law) (derzeit in Karenz)
Leiterin der Abteilung Stabsstelle Recht