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Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome aufgrund COVID-19-Pandemie

Gesetzliche Grundlage
Im Rahmen des vom Nationalrat am 20.3.2020 beschlossenen 2. COVID-19-Gesetzespakets erfolgten auch Anpassungen im Ärztegesetz 1998. Insbesondere wurde § 36b ergänzt, der in Absatz 4 vorsieht, dass „sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt werden.“
Das bedeutet in der Umsetzung, dass sich die Gültigkeit des DFP-Diploms sowie der notärztlichen Diplome um die Dauer dieser Fristaussetzung verlängert.
Im Rahmen der aktuellen Ärztegesetz-Novelle 2022, die im Nationalrat beschlossen wurde, entfällt im Zuge der Kundmachung am 27.2.2023 die Fristaussetzung im ärztlichen Bildungsbereich in Zusammenhang mit Pandemien. 

Welche DFP-Diplome/notärztlichen Diplome sind betroffen?
Alle DFP-Diplome und befristeten notärztlichen Diplome, die zum Zeitpunkt 12.3.2020 (offizieller Beginn COVID-19-Pandemie) und/oder bis 27.2.2023 (Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022) gültig waren, werden einmalig um die Zeit der COVID-19-Pandemie (= Zeitraum von 12.3.2020 bis 27.2.2023) verlängert. 

Verlängerungszeitraum
Zeitraum von 12.3.2020 (offizieller Beginn der COVID-19-Pandemie) bis 27.2.2023 (Kundmachung ÄrzteG-Novelle 2022).


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