Primärversorgungeinheiten in Wien

Mit Jänner 2020 sind in Ergänzung zum bundesweiten Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) auch die regionalen Regelungen zur Primärversorgung in Kraft getreten. Primärversorgungseinheiten stellen in der Form von Zentren (PVZ) ebenso wie in Netzwerken (PVN) eine sinnvolle Ergänzung zur Hausärzt*innenpraxis, zur Job-Sharing Ordination, oder zur hausärztlichen Gruppenpraxis dar.
Wir möchten Sie im Folgenden über die Rahmenbedingungen zur Gründung einer Primärversorgungeinheit in Wien informieren.

Versorgungsgebiete

Im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) wurden 36 PVE-Standortgebiete bis 2025 definiert, in denen Primärversorgungseinheiten aufgrund des erhöhten Versorgungsbedarfs in den nächsten Jahren geplant sind. Diese PVE-Standortgebiete sollen planungsbedingt prioritär ausgeschrieben werden, dennoch werden auch Interessenbekundungen in anderen Wiener Versorgungregionen berücksichtigt, sofern ein Versorgungsbedarf erkennbar ist.

Diesem Plan liegen die Ausarbeitungen und Berechnungen seitens der Gesundheit Österreich GmbH zu bestehenden und zukünftig unbesetzten Kassenplanstellen durch Pensionierungen und zum Bevölkerungswachstum und den damit verbundenen Wohnbauprojekten in Wien zugrunde.

Vertragliche Grundlagen bilden hierzu:

Voraussetzungen und Versorgungskonzept

Für die Umsetzung einer PVE bilden drei Kassenverträge bzw. zwei Kassenverträge plus einer Anstellung bei einem*einer Vertragsärzt*in im Rahmen einer Aufstockung um eine ganze Stelle (mehr als 21h bis 40h pro Woche) die Voraussetzung.

Somit können sich Vertragsärzt*innen (Einzelordinationen oder Gruppenpraxen) zu einer Primärversorgungseinheit (Zentrum oder Netzwerk) zusammenschließen.

Unterschiede zwischen einem PVE Zentrum und einem PVE Netzwerk

 

Zentrum

Netzwerk

Standort(e)

An einem Standort

An mehreren Standorten mit einer angemessenen Entfernung zueinander & patientenfreundlichen Erreichbarkeit.
Ein Stammstandort wird festlegt.

Anzahl
Ärzt*innen der
Allgemeinmedizin

Grundsätzlich drei ärztliche Gesellschafter*innen

bzw.  zwei Gesellschaftler*innen plus einer ärztlichen Anstellung von zumindest 30 WS.

Zumindest 3 Ärzt*innen für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag

Organisationsform

Gruppenpraxis (OG, GmbH)

Freiberuflich tätige Ärzt*innen und/ oder Gruppenpraxen

PVE Kernteam

DGKP (min. 38 Wochenstunden) und MAB

Erweitertes Team

Psychotherapie oder klin.Psychologie, Sozialarbeit , Diätologie
insgesamt 36* Wochenstunden

Reduzierung nur möglich bei Erhöhung der Wochenstunden der DGKP (max.12Stunden) Insgesamt 74 Wochenstunden

Öffnungszeiten

Min. 50 Wochenstunden auf min. 5 Wochentage
Mo-Fr besteht eine tägliche Mindestordinationszeit von 9 h

 

(Keine Schließung zwischen 9:00-11:30Uhr & 14:00-19:00Uhr / 1 Tag ab 7:00Uhr / 1 Tag Schließung ab 17:00 Uhr zulässig)

Jeder Standort min. 20 Wochenstunden an min. 4 Wochentagen
bzw. bei Gruppenpraxen min. 30 Wochenstunden auf min. 5 Wochentage)

3 Vertragsarztstellen:
wöchentliche Mindestordinationszeit
von 42 Wochenstunden

4-5 Vertragsarztstellen:
wöchentliche Mindestordinationszeit von 50 Stunden

Grundvoraussetzungen

ICPC-2 Diagnosekodierung, Ausbildungseinrichtung Evaluierungen, „DMP Therapie Aktiv“, Therapiezirkel Gesundheitsförderung und Prävention Vertrauensarztmodell, Kooperationen

Honorierung

Grundpauschale von jährlich € 215.000 (2020) plus PVE-Sonderpauschale in der Höhe von € 7,00 sowie Einzelleistungen gemäß Tarif für Vertragsgruppenpraxen der Allgemeinmedizin

 

PVE-Interessensbekundung in Wien

Die PVE-Interessensbekundung ermöglicht allen Ärzt*innen der Allgemeinmedizin ihr Interesse an einer PVE-Gründung in Wien offiziell bekannt zu geben. Ihre Interessensbekundung können Sie jederzeit unter mmmaW50ZXJlc3NlQHB2ZXdpZW4uYXQ= mit diesem Formular einreichen. Diese wird automatisch an die Ärztekammer für Wien, die Stadt Wien und die ÖGK übermittelt.

Bitte legen Sie Ihrer PVE-Interessensbekundung ein erstes Kurzkonzept bei.

Ihr Kurzkonzept sollte folgende Themen abdecken:

  1. Versorgungsziele des Primärversorgungsteams

  2. Beschreibung des verbindlich zu erbringenden Leistungsspektrums

  3. Regelungen zur Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung von chronisch und multimorbid Erkrankten

  4. Maßnahmen und Angebote der PVE in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention

  5. Im Falle einer Netzwerk-Gründung die Angabe über die Erreichbarkeiten der einzelnen Standorte, die Zugangsmöglichkeiten der Patient*innen zu allen Leistungen der Berufsgruppen des Kernteams und des erweiterten Teams sowie die Maßnahmen zur standortübergreifenden Erfüllung des Versorgungsauftrags

Ausschreibungs- bzw. Bewerbungsprozess

Die PVE-Standortgebiete werden im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Wien und der ÖGK jeweils in einer bestimmten Versorgungsregion in Wien ausgeschrieben. PVE-Standortgebiete gemäß dem vorliegenden RSG sollen planungsbedingt prioritär ausgeschrieben werden, dennoch werden auch Interessenbekundungen in anderen Wiener Versorgungregionen berücksichtigt, sofern ein Versorgungsbedarf erkennbar ist.

Alle PVE-Ausschreibungen werden auf der Homepage mit einer Bewerbungsfrist von drei Monaten veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist reichen Sie bitte eine vollständige Bewerbung bei der Ärztekammer für Wien ein. Im Rahmen dieser Team-Bewerbung ist bei einer Ausschreibung ein vollständiges Versorgungskonzept nach Vorlage des Musterversorgungskonzepts (PDF/Word) der Gesundheit Österreich GmbH beizulegen.

Mit diesem Bewerbungsformular können Sie sich als Team um die ausgeschriebenen Primärversorgungseinheit bewerben.

Allgemeine Links und Informationen

Kontakt

Mag.a Gabriella Milinski

Team Kurienservices
Standesführung und niedergelassene Ärzte

Matthias Ferreiro, BA MPH MBA