Substitution

1. Erlangung des Diploms Substitution

Das ÖÄK-Diplom Substitutionsbehandlung besteht aus insgesamt 40 Lehreinheiten. Davon sind 20 Einheiten durch den Besuch von Veranstaltungen zu absolvieren, welche in der Regel von den Landesärztekammern angeboten werden (Basiskurs orale Substitution). Die verbleibenden 20 DFP-Punkte werden über das E-Learning Modul „E-Learning Basismodul Substitutionsbehandlung“ und einem Multiple-Choice-Abschlusstests auf www.meindfp.at absolviert.

Bitte beachten Sie, dass eine Anwesenheitspflicht von 90% besteht!
 

  • Absolvierung des Basiskurses „Orale Substitution“ (20 Einheiten)

    Basiskurs Orale Substitution 2024:

    Freitag, 4.Oktober 2024 von 17.00 bis 20.30 Uhr
    Samstag, 5. Oktober 2024 von 09.00 bis 14.30 Uhr
     
    Freitag, 11. Oktober 2024 von 17.00 bis 20.30 Uhr
    Samstag, 12. Oktober 2024 von 09.00 bis 14.30 Uhr

    Veranstaltungsort: Ärztekammer für Wien, Veranstaltungszentrum, 1. Stock
    Teilnamegebühr: EUR 180,00 

    ANMELDUNG

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung und die Reservierung Ihres Platzes erst nach Bezahlung der Teilnahmegebühr abgeschlossen ist.

    Die Unterlagen werden vor Veranstaltungsbeginn zum Download bereitgestellt.

    Bitte beachten Sie, dass eine Anwesenheitspflicht von 90% besteht!

  • Absolvierung des E-Learning Basismoduls Substitutionsbehandlung (20 Einheiten)

    Der Zugang erfolgt auf www.meindfp.at über das Single-Sign-On der Österreichischen Ärztekammer mit Ihren persönlichen Zugangsdaten. (Informationen zu Ihren persönlichen Zugangsdaten finden Sie unter www.aerztekammer.at/sso.)

    Kosten für das E-Learning Modul: EUR 75. (die Zahlung erfolgt im Rahmen der Online-Anmeldung)

    Bei Fragen zum E-Learning Modul steht Ihnen die Akademie der Ärzte unter der Telefonnummer +43-1-512 63 83 bzw. unter der E-Mailadresse mmmZWxlYXJuaW5nQGFyenRha2FkZW1pZS5hdA== zur Verfügung.

Wir empfehlen, das E-Learning Modul und den Abschlusstest nach Besuch des Basiskurses zu absolvieren.

Mit den Teilnahmebestätigungen beider Module (mittels Auszug aus Ihrem DFP-Konto) können Sie einen Antrag auf Ausstellung des ÖAK-Diploms für Substitution bei der Akademie für Ärzte unter https://www.arztakademie.at/substitutionsbehandlung beantragen.   

2. Ausübung der Substitution im niedergelassenen Bereich

  • Befähigungsnachweis – ÖAK-Diplom für Substitution
  • Eintragung in die Liste substitutionsberechtigter Ärzt*innen mittels Generalvollmacht über die Ärztekammer für Wien

Wenn Sie die Eintragung in die Liste der substitutionsberechtigter Ärzt*innen wünschen, kontaktieren Sie bitte die Ärztekammer für Wien. Wir beantragen für Sie, die Eintragung in die Liste zur umfassenden Substitutionsbehandlung berechtigten Ärzt*innen bei der zuständigen Magistratsabteilung. Erst mit der Eintragung in die Liste sind Sie berechtigt, Substitutionspatient*innen zu betreuen. 

Ihr Name wird in die Liste der substitutionsberechtigen Ärzt*innen auf der Website des Sozialministeriums (lisa-public.ehealth.gv.at) veröffentlicht..
 

3. Aufrechterhaltung Substitutionsberechtigung – Beantragung Verrechnung Pos. Ziffer 761

  • Stichtag ist das Datum der Generalvollmacht
  • Verpflichtende Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Substitutionsberechtigung durch den Besuch von Drogenqualitätszirkel

Für die Aufrechterhaltung der Substitutionsberechtigung sind sechs Drogenqualitätszirkel (DQZ) innerhalb von drei Jahren nachzuweisen. Das entspricht 24 DFP-Punkten bzw.18 Einheiten. 
Diese Regelung gilt für Wahlärzt*innen, Wohnsitzärzt*innen und Kassenärzt*innen mit Sitz in Wien gleichermaßen.

Die Kosten belaufen sich auf EUR 25 pro Drogenqualitätszirkel

Fortbildungsveranstaltungen werden von der Ärztekammer für Wien in Form von Präsenzveranstaltung und Webinaren fortlaufend angeboten (14 DQZ pro Halbjahr). Falls Sie weitere Fortbildungen zum Thema Substitution und Drogentherapie – abgesehen von den Drogenqualitätszirkeln der Ärztekammer Wien – besucht haben, sind die entsprechenden Teilnahmebestätigungen und Programme der einzelnen Veranstaltungen an das Referat zu senden.

Achtung: Zusätzlich gilt für alle Ärzt*innen mit Vertrag zur Österreichischen Gesundheitskasse ist für die Verrechnungsberechtigung der Position 761

  • Gemäß der Vereinbarung mit der Österreichischen Gesundheitskasse, ist seit dem Jahr 2000 der Nachweis der Teilnahme an mindestens zwei Qualitätszirkeln pro Jahr verpflichtend vorzulegen. Werden die Voraussetzungen für die Verrechnungsberechtigung der Position 761 nicht erfüllt, wird das Honorar durch die Österreichischen Gesundheitskasse zurückgefordert - auch für bereits erbrachte Leistungen!
  • Für die Verrechnung der Pos.Ziffer 761 ist ein Antrag über die Ärztekammer für Wien an die Österreichische Gesundheitskasse einzubringen.

Aktuelle Termine Drogenqualitätszirkel

 

4. Suchtgiftvignetten für die Substitutionsverschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Suchtgiftverordnung und aufgrund der Novelle der Suchtgiftverordnung vom 29. September 2014

Die hierfür zuständige Stelle ist der
Gesundheitsdienst (MA 15) - Gesundheitseinrichtungen und Arzneimittelwesen
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8/2, 
Town Town, 2. Stock, Zimmer 16.214
Telefon: +43 1 4000-87565
Fax: +43 1 4000-99-87561
E-Mail: mmmZ2VzdW5kaGVpdHNlaW5yaWNodHVuZ2VuQG1hMTUud2llbi5ndi5hdA== 

Suchtgiftvignetten können ausschließlich über die Zentrale der Gesundheitsdienste, Team Gesundheitseinrichtungen und Arzneimittelwesen, bezogen werden. Website: Bestellung von Suchtgiftvignetten (wien.gv.at)
 

5. Interesse für Übernahme von Patient*innen aus Spezialambulanzen in den niedergelassenen Bereich.

Ärzt*innen, die an der Übernahme von Patient*innen aus Spezialeinrichtungen in den niedergelassenen Bereich interessiert sind, ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme mit Dr. Reinhard Dörflinger oder Dr. Gerhard Rechberger über das Referat Substitution.