e-card
Allgemeine Informationen
Mit der Einführung der e-card in den Ordinationen der Vertragspartner*innen der österreichischen Sozialversicherung im Jahre 2005 brach im Gesundheitswesen ein neues Informationszeitalter an. Das e-card System schafft eine flächendeckende Vernetzung aller Vertragsparnter*innen über ein sicheres Netz das GesundheitsInformationsNetz (GIN) - und gleichzeitig die Infrastruktur für eine Vielzahl von Folgeprojekten.
Neben der Kernaufgabe des e-card Systems, die Abfrage des Versicherungsstatus der Patient*innen, kamen über die Jahre weitere Tätigkeitsfelder hinzu und mit dem e-Rezept im Jahre 2022 die größte Neuerung seit der Einführung im Jahr 2005. Heutzutage ist das e-card System aus einer moderenen Kassenpraxis nicht mehr wegzudenken und ist inzwischen verpflichtend für alle Ordinationen der Vertragspartner*innen der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Die e-card selbst ist eine Schlüsselkarte, die für die Karteninhaber*innen und berechtigte Personen (z.B. Ärzt*innen) den Zugang zu systemgestützten Dienstleistungen bzw. Daten gewährt. Auf der e-card sind keine Gesundheitsdaten gespeichert, sondern nur die Personendaten der Karteninhaber*innen, wie z.B. Titel, Name, Versicherungsnummer und Foto. Ob Patient*innen einen Versicherungsschutz haben, wird mittels Online-Anspruchsprüfung beim Stecken oder Kontakt der Karte mit dem Kartenlesegerät überprüft.
Bestandteile des e-card Systems
Neben der e-card selbst, welche von den Patient*innen mitgeführt wird, umfasst das System noch weitere Bestandteile wie die Admin-Karte, Gina-Box (bis 2023), Kartenlesegerät (GINO) und e-card Server.
e-card:
- Schlüsselkarte der Patient*innen, dient als Schlüssel zu den Anspruchsdaten
- Dient bei Nutzung als Nachweis über den Kontakt mit dem e-card System
- Seit 2019: Neue Generation mit Foto und weiteren Sicherheitsmaßnahmen
Admin-Karte (vormaliger Terminus: o-card):
- Dient zur Identifizierung der Vertragspartner*innen im e-card System, ohne Admin-Karte kein Zugriff auf das System
- Zur Konsultationsverwaltung bei Telemedizin oder fehlender e-card
- Verpflichtung zur Meldung von Defekt, Diebstahl oder Verlust - mehr dazu hier
Gina-Box (nur bis 2023):
- Diente als Schnittstelle zwischen dem Kartenlesegerät und e-card Server
- Installationsmedium für Softwareanwendungen wie elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAUM), Formularübermittlungsservice (FUS), Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) etc.
- Entfällt beim Austausch der Kartenlesegeräte (2023)
Kartenlesegeräte:
- Dienen zum "Lesen" von e-cards und der Admin-Karte
- Ein oder mehrere Kartenlesegeräte sind gleichzeitig verwendbar
- Austausch durch neue "GINO"-Kartenlesegeräte mit NFC-Funktion (2023)
e-card Server:
- Enthält Krankenversicherungsanspruchsdaten der Patient*innen und liegt bei der Sozialversicherung
- Führt Anspruchsführung durch und schickt Daten an Ärzt*in zurück
- Speichert Konsultationsdaten und schickt diese an den Krankenversicherungsträger
- Speicherort des elektronischen Rezeptes (e-Rezept)
Ausstattung und Installation:
Für Rollout und Netzbetrieb des GIN-Zugangsnetzes wurden vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit drei Telekommunikations-Providern Rahmenverträge abgeschlossen. Die Kosten für die Basisausführung belaufen sich inkl. der Bereitstellung der Gerätschaft auf rund EUR 100,- pro Monat. Ordinationen erhalten durch eine*n Techniker*in der Firma das Modem und die GINA-Box oder bereits das neue GINO-Kartenlesegerät und das Modem.
Die Kontaktdaten aller Anbieter*innen finden Sie hier.
Probleme mit der e-card:
Bei Problemen mit dem e-card System wenden Sie sich bitte an die Service Line der Sozialversicherung (Tel: 050 124 33 22). Die Mitarbeiter*innen können anhand einer Ferndiagnose feststellen, ob es sich um ein allgemeines, regionales oder lokales Problem handelt und entsprechende Schritte zur Problembehebung setzen.
Integration in Arztsoftware:
Für eine etwaige gewünschte Integration der e-card Funktionalitäten in Ihre Arztsoftware wenden Sie sich bitte direkt an den*die Hersteller*in dieser Software.
e-card und ELGA:
Obwohl es sich bei der ELGA und deren Modulen im Gegensatz zum e-card System und dem e-Rezept nicht um ein Service der Sozialversicherung handelt, wird der Konsultationsnachweis durch den Kontakt mit der e-card benötigt, um Einsicht in die e-Medikation, den e-Befund und den e-Impfpass zu erhalten. Nach e-card-Kontakt haben Ärzt*innen 90 Tage lang Zugriff auch die e-Medikation und den e-Befund der Patient*innen und 28 Tage lang Zugriff auf den e-Impfpass. Die Zugriffsdauer auf die e-Medikation und den e-Befund kann von Patient*innen über das ELGA-Portal oder über die ELGA-Ombudsstellen verlängert werden.
Der Eintrag in die e-Medikation ist für alle Vertragsärzt*innen verpflichtend! (Ausnahme: Opt-Out)
Der Eintrag von Covid-, Influenza-, HPV- sowie Mpox-Impfungen in den e-Impfpass ist für alle Ärzt*innen verpflichtend! Kein Opt-Out möglich.
Es ist daher unerlässlich, dass Patient*innen bei jedem persönlichen Kontakt in der Vertragsordination die e-card mitführen.
Ein entsprechendes Informationsplakat für Ihre Patient*innen zum Aushang in der Ordination, können Sie unter diesem Link hier ausdrucken.
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK):
Die EKVK befindet sich auf der Rückseite der e-card und ist gültig, wenn alle Datenfelder auf der Rückseite ausgefüllt sind. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis. Vertragsärzt*innen sind gemäß ÖGK-Gesamtvertrag dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die EKVK formal gültig ist (Gültigkeitsdauer auf der Karte) und mit der Identität des*der Patient*in auf dem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, etc.) übereinstimmt. Kann die Identität nicht mittels Lichtbildausweises nachgewiesen werden, gelten die Patient*innen als Privatpatient*innen. Den korrekten Ablauf mit EKVK-Patient*innen finden Sie im ÖGK-Gesamtvertrag in der Anlage 5 auf Seite 45ff.
Kontakt
Julian Riß
Team Kurienservices
Standesführung und niedergelassene Ärzte
Downloads
- Bestätigung des Patienten, welcher ohne E-Card den Vertragsarzt in Anspruch nimmt (Jänner 2007).pdf
- Erklärung des in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich.pdf
- HV-Release R18a.pdf
- Tipps und Tricks für o-card und e-card.pdf