Verkehrsmedizin / FSG-Kurse gemäß Führerscheingesetz

Gem. § 8 Führerscheingesetz (FSG) müssen Führerscheinwerber und Führerscheinwerberinnen ein ärztliches Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

Dieses Gutachten muss von einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin gem. § 34 FSG erstellt werden.

Voraussetzungen für eine Bestellung zur sachverständigen Ärztin/zum sachverständigen Arzt gem. § 34 FSG sind:

  • Ärztin bzw. Arzt der Allgemeinmedizin
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
  • Absolvierung der Schulung zu sachverständigen Ärztin bzw. zum sachverständigen Arzt oder Physikatsprüfung

(Achtung Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte können nicht als sachverständige Ärzte gem. § 34 FSG bestellt werden)

Hinweis:
Jede sachverständige Ärztin/jeder sachverständige Arzt hat sich vor Beginn der Untersuchung von der Identität des zu Untersuchenden zu überzeugen. Der sachverständige Arzt/die sachverständige Ärztin darf keine Person untersuchen, die er/sie, ausgenommen im Vertretungsfall, in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung regelmäßig betreut hat (§ 22 Abs. 3 FSG-GV).

FSG-Grundkurs: Verkehrsmedizinische Schulung zu sachverständigen Ärzt:innen gem. § 34 FSG 

Termin:                     Freitag, 24. Mai 2024, 16:00 – ca. 19:30 Uhr und Samstag, 25. Mai 2024, 09:00 – ca. 16:00 Uhr
Ort:                           Ärztekammer für Niederösterreich, 1010 Wien, Wipplingerstraße 2/Eingang Haus 4
Teilnahmegebühr:    EUR 300,00 
Teilnehmerzahl:        max. 30 Personen
Anmeldung über die Website unbedingt erforderlich

Der Antrag auf Bestellung (oder Wiederbestellung) kann über das Online-Formular oder formlos schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax oder mittels E-Mail eingebracht werden.

Folgende Belege müssen dem Antrag beigelegt werden:

  • Auszug der aktuellen Eintragung in der Liste der Ärztekammer
  • Nachweis der Physikatsprüfung oder einer verkehrsmedizinischen Schulung

Online Formular:
Bestellung/Wiederbestellung von Führerscheinärztinnen und Führerscheinärzten - Antrag

Die Bearbeitungszeit ist je nach Antrag unterschiedlich und beträgt zirka ein Monat.

Kosten und Zahlung

  • EUR 145 Verwaltungsabgabe
  • EUR 14,30 Antragsgebühr
  • EUR 3,90 pro Beilage (maximal EUR 21,80)

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
1030 Wien, Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Telefon: +43 1 79514-38361
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: mmmcG9zdEBtYTY1LndpZW4uZ3YuYXQ=

Zusätzliche Informationen

Die Ärzteliste liegt in jeder Fahrschule und bei jeder Polizeidienststelle auf und wird auf Wunsch per Post, per Fax oder per E-Mail zugesandt.
Die Bestellung der sachverständigen Ärztinnen und Ärzte zur Ausstellung ärztlicher Gutachten über die gesundheitliche Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern um eine Lenkerberechtigung erfolgt durch den Landeshauptmann, nachdem der Antrag gestellt wurde. Die Dauer der Bestellung beträgt höchstens fünf Jahren (§ 34 Führerscheingesetz (FSG)). Eine Wiederbestellung ist möglich.

Befristung der Bestellung / Verkehrsmedizinische Auffrischungskurse

Nach Ablauf der Fünfjahresfrist muss - spätestens ein Monat vor Ablauf der Bestellung - ein Antrag auf Verlängerung der Bestellung beim Amt der Wiener Landesregierung, MA 65 eingebracht werden.
Wenn der Verlängerungsantrag nicht zeitgerecht erfolgt, erlischt die Berechtigung zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern um eine Lenkberechtigung als sachverständige Ärztin bzw. als sachverständiger Arzt (§ 34 FSG). Danach sind alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen ungültig. Die verrechneten Honorare müssen in diesem Fall an die Probandinnen und Probanden retourniert werden.
Die sachverständige Ärztin bzw. der sachverständige Arzt ist verpflichtet, im Zeitraum des dritten bis fünften Jahres nach ihrer/seiner Bestellung oder Wiederbestellung an verkehrsmedizinischen Fortbildungskursen im Ausmaß von mindestens vier Stunden teilzunehmen und der MA 65 vorzulegen (§ 22 Abs. 3 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)). Der Fortbildungskurs soll nach Möglichkeit in zeitlicher Nähe zum Ablauf der Dreijahresfortbildungsfrist absolviert werden. Die Einhaltung dieser Fortbildungsverpflichtung liegt in der Eigenverantwortung der Ärztin bzw. des Arztes.

 

Termine für verkehrsmedizinische Auffrischungskurse:

  • 08. Juni 2024, 9.00 – 13.00 Uhr – Webinar

Veranstaltungsort: Ärztekammer für NÖ, 1010 Wien, Wipplingerstraße 2/Eingang Haus 4
Teilnahmegebühr: EUR 80,-
Anmeldung unbedingt erforderlich per E-Mail an: mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYXJ6dG5vZS5hdA==
Weitere Informationen finden Sie hier.
 

FSG-Kurs zur Erstellung von fachärztlichen Stellungnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-GV:

In vielen Fällen schreibt die Führerscheingesetz–Gesundheitsverordnung bei bestimmten Erkrankungen dem amtsärztlichen Dienst zwingend vor, die Eignung zum Lenken von KFZ durch eine fachärztliche Stellungnahme zu überprüfen. 
Im Ganztagsseminar wird den einzelnen Fachrichtungen (Internisten, Ophtalmologen, Pulmologen, HNO-Fachärzten, Neurologen und Psychiatern) klar und übersichtlich vermittelt, welchen Anforderungen fachärztliche Stellungnahmen aus rechtlicher und medizinischer Sicht unterliegen, damit sie bei der Gutachtenserstellung durch den zuweisenden Amtsarzt im vollen Umfang verwendet werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Downloadbereich.

 

Termin für Ganztagsseminar zur Erstellung von fachärztlichen Gutachten:

Termin folgt!

Kurskosten: € 250,-- (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung)

 

Kontakt

Elena Mann

Team Fortbildung, PKV und Referate
Digitalisierung, Arbeits- und Ausbildungsrecht, Fortbildung und angestellte Ärzte

51501/1243

5126023/1243

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Formulare

Die Formulare für die ärztliche Untersuchung gem. § 8 FSG sind direkt über die Firma kbprintcom zu bestellen.

Per E-Mail: mmmZm9ybXVsYXJlQGticHJpbnRjb20uYXQ= oder online hier.
Tel.: +43 1 74051 1202

Die ausgefüllten Formulare für die ärztliche Untersuchung werden an das Verkehrsamt - Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA) geschickt:

Dietrichgasse 27
1030 Wien
Fax: 01/31310 DW 976519 oder DW 976598
E-Mail: mmmbHBkLXctdmVya2VocnNhbXRAcG9saXplaS5ndi5hdA==