Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte
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An: alle Ärzt*innen mit Lehr(gruppen)praxis Berechtigung |
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die Ärztekammer für Wien darf Sie darüber informieren, dass aufgrund der geänderten Sonderrichtlinie Lehrpraxisförderung für Förderanträge mit Beginn der Lehrpraxis ab 1. Jänner 2024 der prozentuelle Kostenanteil für Lehrpraxisinhaber*innen auf 18% angehoben wurde.
Daraus ergibt sich folgende Kostenverteilung:
- Bund 27,33 %
- Sozialversicherung 27,33 %
- Länder 27,33 %
- Lehr(gruppen)praxisinhaber*innen 18 %
Für Sie als Lehrpraxisinhaber*in bedeutet das, dass Sie ab 1. Jänner 2024 eine Förderung von 82% statt bisher 85% erhalten.
Mit kollegialen Grüßen
Helmut Steinbrecher
Leiter des Referats Lehrpraxis
Johannes Steinhart
Präsident