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Verwaltungsgericht Wien erklärt Ausschreibung für Koloskopien für nichtig

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Verwaltungsgericht Wien erklärt Ausschreibung für Koloskopien für nichtig

Grund dafür sind intransparente und willkürliche Zuschlagskriterien in der Ausschreibung

Heute wurde am Verwaltungsgericht Wien das mündliche Urteil in Bezug auf die Ausschreibung des Darmkrebs-Screenings der Stadt Wien verkündet. Die Ausschreibung für Los 2 (Koloskopie) hat das Verwaltungsgericht Wien für nichtig erklärt. Das Verwaltungsgericht hat erkannt, dass der Auftraggeber intransparente und vergaberechtswidrige Bestimmungen vorgesehen hatte. Insbesondere die Zuschlagskriterien, deren jederzeitige Änderung sich der Auftraggeber vorbehalten hat, lassen eine Teilnahme am Vergabeverfahren in rechtskonformer Form nicht zu.

Die gesamte Ausschreibung für Los 2 muss daher zurück an den Start. Um im Sinne der Patientinnen und Patienten rasch in die Umsetzung des Darmkrebsscreenings zu kommen, befindet sich die Ärztekammer für Wien in laufenden Verhandlungen mit der Sozialversicherung und wird versuchen, diese nochmals zu beschleunigen. Damit wird der übliche Weg bei Vorsorgeleistungen in Österreich beschritten. Die Grundlage für die heutige Entscheidung bildet die Klage eines Arztes, die mit Unterstützung der Ärztekammer für Wien eingebracht wurde.



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