Barrierefreiheit in Arztpraxen

 

 

 

 

Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes besteht die Verpflichtung, "die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern". Nach Rechtsansicht des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz findet das Gesetz auch auf ärztlichen Ordinationen Anwendung, sodass die vorgesehenen Regelungen seit 1. Jänner 2016 berücksichtigt sein müssen.

Die Ärztekammer für Wien hat zu Ihrer Unterstützung seit vielen Jahren eine erfolgreiche Kooperation mit „BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“, um Ihnen als Ordinationsinhaber*innen konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in Form von kostenloser Beratung anzubieten.

Für Fragen stehen Ihnen Cornelia Scheuer und Eva Kosinar von BIZEPS gerne unter Tel. 01/5238921 oder per E-Mail (mmmcHJvamVrdEBiaXplcHMub3IuYXQ=) montags bis donnerstags von 10.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung. 

Nutzen Sie das kostenlose Angebot von BIZEPS und lassen Sie sich umfassend beraten! 

Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite sowie im Downloadcenter.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Dokument „Standards für Gesundheitseinrichtungen“, welches von BIZEPS auf Basis der ÖNORM B 1600 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) erarbeitet wurde, Ihnen lediglich als Richtlinie für barrierefreies (Um-)Bauen dient, nicht aber die vollkommene Barrierefreiheit einer ärztlichen Ordination widerspiegelt.