Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG)

Da die Sicherung der Gesundheitsversorgung eine wesentliche öffentliche Aufgabe ist werden, um auf zukünftige Herausforderungen rechtzeitig reagieren zu können, sowohl eine Gesamtsicht als auch Vorgaben, wohin sich das Gesundheitssystem entwickeln soll, benötigt. Dies wird durch bundesweite und regionale Planungsinstrumente erreicht. 

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit gilt als zentrales Planungsinstrument auf Bundesebene für die integrative Versorgungsplanung in Österreich. Der gemeinsame österreichweite Rahmenplan wird durch den Bund, die Länder und die Sozialversicherung gemeinsam beschlossen. Damit wird trotz der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten ein gemeinsames Bild über die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems geschaffen. 

Als Rahmenplan enthält der ÖSG zum einen verbindliche Vorgaben für die Planung bestimmter Bereiche des Gesundheitsversorgungsystems sowie zum anderen Kriterien für die Gewährleistung der bundesweit einheitlichen Versorgungsqualität. Die Sicherstellung einer ausgewogen verteilten, gut erreichbaren und in vergleichbarer Qualität auf hohem Niveau angebotenen Gesundheitsversorgung in Österreich ist Ziel des österreichischen Strukturplan Gesundheit. 

Der ÖSG enthält Planungsaussagen für ausgewählte Bereiche der ambulanten und der akutstationären Versorgung, für die ambulante und stationäre Rehabilitation und für medizinisch-technische Großgeräte und wird kontinuierlich gesamthaft weiterentwickelt. 

Die Erarbeitung des ÖSG erfolgt für außenstehende, auch für die Ärzteschaft intransparent und obwohl es um eine medizinische Versorgung geht, ist die Ärztekammer nicht eingebunden. Die Österreichische Ärztekammer darf dann zu einem Entwurf Stellung nehmen. Regelmäßig kritisiert die Österreichische Ärztekammer auch die Entwürfe aus fachlich medizinischer Sicht, was aber regelmäßig ignoriert wird und dazu führt, dass die Österreichische Ärztekammer dem ÖSG noch nie zugestimmt hat. 

Regionaler Strukturplan Gesundheit Wien (RSG)

Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) umfasst grundsätzlich alle Versorgungsebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung und den angrenzenden Bereichen. Entsprechend der zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 stellt den Rahmenplan für die Versorgungsplanung in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) dar. 

Die RSG und deren weitere Anpassungen, Wartungen und Weiterentwicklungen sind zwischen dem jeweiligen Land und der Sozialversicherung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit auf Landesebene abzustimmen.

Ziel des Regionalen Strukturplan Gesundheit Wien ist die Versorgung aller Wiener*innen mit medizinischen Leistungen zu gewährleisten. Diese Leistungen sollen qualitätsvoll, gesamtwirtschaftlich effizient, medizinisch adäquat, bedarfs- und patient*innenorientiert sowie unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen sein.

Für den Landesbereich gilt grundsätzlich dasselbe, wie für den Bundesbereich. Auch hier machen sich zwei Anbieter von Gesundheitsleistungen ( die Stadt Wien mit ihren Krankenanstalten und die Sozialversicherung als Eigentümerin des Hanusch KH und der Kassenambulatorien) aus, wie die Versorgung gestaltet sein soll. 

Im RSG für den ambulanten Bereich ist es der Ärztekammer für Wien gelungen, dass man seitens der Stadt Wien und der Sozialversicherung eine Partnerschaft mit der Kammer in der Planung akzeptiert hat, was dazu geführt hat, dass die Kammer intensiv in die Planung eingebunden war und dem Plan auch letztlich zugestimmt und im Stellenplan gemäß ASVG mit der ÖGK auch inzwischen umgesetzt hat. 

In der Planung des stationären Bereichs war die Ärztekammer für Wien in die Vorarbeiten überhaupt nicht eingebunden, sondern hat erst den fertigen Entwurf zur Stellungnahme bekommen. 

Der aktuelle Entwurf des RSG 2025 kann unter mmmcnNnQGFla3dpZW4uYXQ= angefordert werden.


Insgesamt sind aus Sicht der Kammer die Planungen, obwohl sie für die Versorgung der Bevölkerung zentral sind, vollkommen intransparent und um ärztlich medizinischen Sachverstand sicherzustellen und die Versorgung von der Finanzierung zu entkoppeln, sollte die Ärztekammer als gleichberechtigter Partner an der Planung mitwirken dürfen. 


Kontakt: mmmcnNnQGFla3dpZW4uYXQ=