Derzeit haben Ärzt*innen wieder vermehrt mit Medikamentenengpässen im Bereich der Antibiotika zu kämpfen. Ein Zustand, den Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart für unzumutbar hält. Mehr
In einigen, wenn auch nur seltenen Fällen, werden Ärzt*innen in Ausbildung sowie Fachärzt*innen in Spitälern zu berufsfremden Tätigkeiten herangezogen. Aus Sicht der Kurie angestellte Ärzte darf es nicht sein, dass ärztliches Personal aufgrund des fortwährenden Personalmangels in den Spitälern für nicht ärztliche Tätigkeiten eingesetzt wird.
In der Kuriensitzung der angestellten Ärzte vom 7. Mai 2024 wurde einstimmig untenstehende Resolution in Bezug auf das Instrumentieren von Ärzt*innen bei Operationen beschlossen:
Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien spricht sich in der Kuriensitzung vom 7. Mai 2024 einstimmig und vehement aus standespolitischer Überzeugung gegen folgende Punkte aus.
Welche Risiken und Gefahren das Instrumentieren von Ärzt*innen bei Operationen mit sich bringen kann, erklärt Generalsekretär HR Dr. Thomas Holzgruber in diesem Video.
Die Kurie der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer für Wien hat am Dienstag, 7. Mai, die Weichen für die kommenden Herausforderungen, beginnend mit der EU- und Nationalratswahl bis hin zu Tarifverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern, gestellt. In der Sitzung wurde beschlossen, den ehemaligen langjährigen Kurienmanager Christian Frank, der im Jänner 2023 entlassen wurde, als Berater zurück in die Kammer zu holen. Nach Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Anfang Mai auch den letzten Vorwurf gegen Frank fallengelassen.
Christian Frank hat, nach über 24 Jahren Erfahrung in der Ärztekammer, profunde Kenntnis des Wiener Gesundheitssystems, der darin agierenden Akteure und vor allem Expertise in Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen. Als externer Experte wird er nun die Kurie strategisch auf die kommenden herausfordernden Verhandlungen vorbereiten, was von einer breiten Mehrheit der Mandatare der Kurie sehr positiv aufgenommen wurde.
Zudem wurde in der gestrigen Kuriensitzung beschlossen, die Weiterentwicklung in Bezug auf den bundesweit einheitlichen Leistungskatalog zu intensivieren. In Hinblick auf die Modernisierung der Reihungskriterien wird eine kurienübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Außerdem wurde eingehend über die Wahlärzt*innenthematik im Zusammenhang mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz diskutiert und über das neue Psychotherapie- und MTD Gesetz informiert. Mehr
Wir möchten Stellung zur verbreiteten Falschinformation nehmen, dass im Rahmen des Darmkrebs-Screening-Programms geplant sein soll, Koloskopie-Boxen über den Ärztefunkdienst einzuführen. Hiermit stellen wir unmissverständlich klar, dass die Etablierung von Koloskopie-Boxen über den Ärztefunkdienst, welche niedergelassene Ärzt*innen ersetzen, keinesfalls geplant ist oder zur Debatte steht. Unser Ziel ist und bleibt die Implementierung eines Darmkrebs-Screening-Programms im niedergelassenen Bereich.
Spitzenforschung: Warum sich Innovation immer lohnt und spektakuläre Forschungsergebnisse nie vorhersehbar sind. Darüber und viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online in der aktuellen Ausgabe von Ärzt*in für Wien lesen.
In jüngster Vergangenheit wurde vermehrt von physischer oder psychischer Gewalt in Ordinationen, Krankenanstalten und Gesundheitseinrichtungen berichtet. Um die aktuelle Situation in Wien empirisch fundiert zu erheben, bitten wir Sie, an der Umfrage der Ärztekammer für Wien zum Thema Gewaltschutz im Gesundheitssystem teilzunehmen. Ihre Angaben erfolgen anonym und werden nach DSGVO behandelt. Die Teilnahme ist freiwillig.
Den Link zur Online-Umfrage haben Sie bereits von der Ärztekammer für Wien per E-Mail erhalten. Es handelt sich um einen Einmal-Link.
Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen für die Teilnahme. Nur gemeinsam können wir entschieden gegen Gewalt vorgehen!
Die Ärztekammer für Wien darf Sie über die am 29.4.2024 mit BGBl. II Nr. 111/2024 erfolgte Kundmachung der „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen (Qualitätssicherungsverordnung 2024 – QS-VO 2024)“ informieren.
Inhaltlich hat sich an den Kriterien der QS-VO 2018 nichts verändert. Hinsichtlich des Prozesses und der Verantwortlichkeiten wurde die Verordnung entsprechend adaptiert (etwa die Anlage 2 zu den Qualifikationen der „Peers“, die durch das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen als Sachverständige für Vor-Ort-Besuche gemäß §§ 32, 36 und 38 QS-VO 2024 herangezogen werden können).
Die ÖQMED bleibt für den Prozess zur Selbstevaluierung (§ 30 QS-VO 2024) zuständig, für ua die Validitätsprüfung durch stichprobenartige Vor-Ort-Besuche (§ 32 QS-VO 2024) sowie für allfällige Mängelfeststellungen und die Erteilung von Mängelbehebungsaufträgen nach Überprüfung (§ 35 QS-VO 2024) und für die Kontrolle der Mängelbehebung (§ 36 QS-VO 2024) das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen.
Hier finden Sie die aktualisierte Qualitätssicherungsverordnung 2024 (QS-VO 2024) zur Durchsicht.
Wir möchten Sie über die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung eines e-Card Anschlusses informieren. Dies ist grundsätzlich in drei unterschiedlichen Konstellationen möglich, wobei wir Ihnen vorrangig die Variante für Ordinationsgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und Arzthäuser näherbringen wollen. Hierbei handelt es sich um einen losen Zusammenschluss mehrerer Ärzt*innen zur gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur, wobei ein*e Ärzt*in der*die Vertragsinhaber*in des e-Card Anschlusses ist und die anderen Ärzt*innen lediglich mit den Krankenversicherungs-trägern im Vertragsverhältnis stehen. Eine Rezepturbefugnis ist hier ebenfalls als Vertragsverhältnis zu verstehen.
Wichtig ist, dass jede*r Ärzt*in über eine eigene Admin-Karte (Orangene Karte) verfügt. Diese wird seitens der SVC ausgestellt entsprechend den Berechtigungen der Sozialversicherungsträger (z. B. Rezepturbefugnis, Kassenverträge).
Eine zusätzliche Meldung bei den e-Card Anbietern (hier) ist nicht notwendig. Bei Problemen mit dem System ist der e-Card Support unter Angabe der Vertragspartnernummer des*der Anschlussinhaber*in zu kontaktieren.
Alle Informationen und die anderen Konstellationen finden Sie hier auf der Webseite der e-Card.
Den Antrag für die Rezepturbefugnis finden Sie hier.
Seit geraumer Zeit wird die längst überfällige Erhöhung der ärztlichen Tarife im Rahmen der Führerscheinuntersuchungen gefordert.
Verhandlungspartner sind in dieser Angelegenheit die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMKUEMIT).
Bedauerlicherweise wurde das letzte Urgenz-Schreiben der ÖÄK mit diesem Schreiben des BMKUEMIT quittiert, das weiterhin mit einer hausinternen Prüfung der Anhebung der Honorare vertröstet, weshalb der weitere Umgang mit dieser Thematik in der nächsten Bundeskuriensitzung diskutiert wird. Wir halten Sie am Laufenden.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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