Die Wien-Wahlen im Oktober 2020 rücken näher: Vizepräsident und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte Wolfgang Weismüller diskutiert mit den Gesundheitssprechern der Parteien im Wiener Landtag über die politisch geplanten Maßnahmen. Das Gespräch mit der FPÖ können Sie ab sofort im Internet einsehen entweder in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Ärztinnen und Ärzte in Wien" hier oder auf der öffentlichen Facebook-Seite von "Schützen wir unsere Spitäler" hier.
Uns erreichen in letzter Zeit viele Anfragen, ob das Gesundheitspersonal bei der Behandlung von Patient*innen anstelle einer Schutzmaske auch ein Gesichtsvisier tragen darf und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen.
Die COVID-19 Lockerungsverordnung regelt derzeit in § 2 Abs. 1a Z. 5 Folgendes:
"Beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen durch Besucher von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, ist zusätzlich eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Die Betreiber sowie deren Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet."
Gesichtsvisiere zählen zu den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtungen und können beim nicht unmittelbaren Patient*innenkontakt unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes, beispielweise bei Gesprächen, anstelle der Schutzmaske getragen werden bzw. stellt auch eine Plexiglastrennscheibe eine mögliche Alternative dar.
Insbesondere für die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen ist dies von großer Bedeutung. Für Schwerhörige ist das Mund- und Gesichtsbild der Gesprächspartner*innen essenziell: durch Lippenablesen und Mimik interpretieren und verstehen sie Gesprächsinhalte. Gerade bei Gesprächen mit dieser Patient*innengruppe sind Gesichtsvisiere oder Plexiglastrennwände eine praktikable Alternative zur Schutzmaske.
Zu beachten ist aber, dass, sobald ein unmittelbarer Patient*innenkontakt erfolgt, jedenfalls ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz sowie Einmal-Handschuhe zu tragen sind bzw. bei Kontakt mit einem COVID-19 Verdachtsfall natürlich die entsprechende Schutzausrüstung anzulegen ist.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 21.8.2020 finden Sie hier.
Unter anderem wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
Beim Vorgehen für Gesundheitspersonal wird der geschützte Kontakt bzw. das erforderliche Ausmaß an Schutzausrüstung beim Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall nun genauer geregelt. Unter folgenden Voraussetzungen wird medizinisches und pflegerisches Personal nicht zur Kontaktperson Kategorie I, obwohl es einen Kontakt >15min und Abstand <2m (außer es sind Trennwände vorhanden) gegeben hat:
Schutzausrüstung Medizinisches und pflegerisches Personal (gesunde Person)
Personal trägt Schutzausrüstung; Patient*in trägt keinen MNS während aerosolgenerierenden Prozessen
Die Dauer der Absonderung bzw. die Dauer der Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes nach dem letzten kontagiösen Kontakt wurde von 14 Tage auf 10 Tage korrigiert.
Kontaktpersonen der Kategorie I sind zur frühzeitigen Erkennung von prä- oder asymptomatischen Infektionen so rasch wie möglich nach Identifikation einer PCR-Testung zu unterziehen. Liegen ausreichend Kapazitäten vor, sollen diese Personen ab Tag 5 (höchste Wahrscheinlichkeit für einen Erregernachweis) nach dem letzten infektiösen Kontakt erneut einer PCR-Testung unterzogen werden. Ein negatives Testergebnis verkürzt jedenfalls nicht die Zeitdauer der Quarantäne.
Wir möchten Sie freundlich an die Umfrage der Bundeskurie angestellte Ärzte der österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zu Themen wie Basisausbildung, Ausbildung zu Allgemeinmediziner*innen oder Ausbildung zu Fachärzt*innen, erinnern. Ziel dieser Umfrage ist es, die daraus resultierenden Ergebnisse für Verhandlungen mit der Politik im Herbst zu nutzen und so Ihre Interessen als Ärzt*innen in Ausbildung bestmöglich vertreten zu können.
Sie können noch bis 28. August 2020 an der Umfrage teilnehmen.
Den Link zur Online-Umfrage haben Sie bereits von der Ärztekammer für Wien per E-Mail erhalten.
Die Befragung wird selbstverständlich streng anonym ausgewertet. Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen für die Teilnahme, die nur etwa 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen wird.
Seit vergangenem Jahr sind in Wien an allen Wochenenden und Feiertagen Kinderarztordinationen geöffnet. Zur Information stellt die Ärztekammer für Wien monatlich Plakate über die erweiterten Öffnungszeiten der Ordinationen sowie Gruppenpraxen für Kinder- und Jugendheilkunde zur Verfügung. Die elektronische Version der Plakate ist unter folgendem Link für Sie abrufbar. Die Plakate werden den Kinderabteilungen bzw. -ambulanzen zugeschickt.
Die Adressen der diensthabenden Ordinationen sind auch online auf der Website der Ärztekammer für Wien jederzeit abruf- sowie ausdruckbar und werden laufend unter www.aekwien.at/kinder aktualisiert. Sollten Sie auf das erweiterte Angebot verweisen, bitten wir dringend, die jeweils unterschiedlichen Öffnungszeiten der Ordinationen zu beachten.
Wir freuen uns, Ihnen die Ankündigung zu den "Wiener Medizinischen Tagen" von 13. bis 14. November 2020 zukommen zu lassen.
Die "Wiener Medizinischen Tage" sind eine Veranstaltung der Ärztekammer für Wien und weisen einen kongressähnlichen Charakter auf. Wir haben uns bemüht, an diesen beiden Tagen, viele relevanten Themen, sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Ärzt*innen, abzudecken.
Das Programm und genauere Details zur Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link.
Die Regelungen zur Einhaltung des Hygienekonzepts für unsere Veranstaltungen finden Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeitigen Situation Änderungen auch kurzfristig vorgenommen werden können.
Ebenso werden wir die zugelassene Teilnehmeranzahl sowie die Möglichkeit einer Online-Übertragung aktuell anpassen und zeitnah bekannt geben.
Die traditionelle Lukasmesse zu Ehren des Patrons der Ärztinnen und Ärzte findet dieses Jahr in der Stiftskirche im Stift Göttweig statt. Auf einen Festvortrag wurde in Hinblick auf die Corona-Situation verzichtet; es findet - wenn möglich im Freien - im Anschluss an die hl. Messe eine Agape statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Beginn ist um 15 Uhr; Zeit: Samstag, 17. Oktober 2020, 15.00 Uhr Ort: Stiftskirche, Stift Gottweig 1, 3511 Furth bei Göttweig
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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