null Ärztekammer Wien: Altersgrenze bei Ärztinnen und Ärzten soll bleiben

Ärztekammer Wien: Altersgrenze bei Ärztinnen und Ärzten soll bleiben

Vizepräsidenten Huber und Ferenci für Beibehaltung der Altersgrenze von 70 Jahren – Junge Kolleginnen und Kollegen sollen Chance bekommen

In der jüngst aufgeflammten Debatte rund um die Aufhebung der gesetzlichen Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und -ärzte, sprechen sich die beiden Vizepräsidenten der Ärztekammer für Wien, Erik Randall Huber, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Stefan Ferenci, Obmann der Kurie angestellte Ärzte, klar für die Beibehaltung der aktuellen Regelung aus.

„Ich halte die derzeitige Gesetzeslage für vernünftig“, sagt Huber. „Ältere Kolleginnen und Kollegen sollten ihre Pension genießen. Umgekehrt ist es wichtig, dass wir den jungen Ärztinnen und Ärzten eine Chance geben, eine Kassenstelle zu erhalten.“ Was die Situation in Mangelfächern angeht, oder bei schwierigen Nachbesetzungen im ländlichen Raum, so würde es schon jetzt die Möglichkeit geben, über das Alter von 70 Jahren hinaus zu arbeiten. Huber: „Wir haben hier eine gute Regelung mit der Österreichischen Gesundheitskasse. Dabei sollte es bleiben.“ 

Huber weist darauf hin, dass der Versorgungsauftrag ab einem gewissen Alter womöglich nicht mehr in vollem Umfang erfüllt werden kann: „Es gelten flexiblere und längere Öffnungszeiten als früher. Und es ist eine Herausforderung, tagtäglich Dutzende Patientinnen und Patienten zu betreuen.“

„Für Junge demotivierend“

Stefan Ferenci argumentiert ähnlich: „Ich trete dafür ein, die Arbeitsbedingungen sowohl im angestellten als auch im niedergelassenen Bereich so zu gestalten, dass die Jungen wieder oder weiter gerne den Arztberuf ausüben. Auf Ärztinnen und Ärzte im pensionsfähigen Alter zurückzugreifen, kann nur eine vorübergehende Notlösung für absolute Mangelfächer sein. Man darf auch nicht unterschätzen, dass es für junge Kolleginnen und Kollegen demotivierend wirkt, wenn man ihnen durch das Aufheben der 70-Jahr-Grenze den Weg in die Niederlassung versperrt.“

„Der Vertretungsauftrag der Ärztekammer gilt für alle Ärztinnen und Ärzte, nicht nur für die langgedienten Kolleginnen und Kollegen“, so die beiden Vizepräsidenten abschließend. (ehs)