Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza 2025/26 – 2. Update

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An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen
Von: Kurie niedergelassene Ärzte
Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza 2025/26 – 2. Update
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Bezugnehmend auf dieses ÖAK-Rundschreiben vom 11. August 2025 dürfen wir Ihnen weitere Neuerungen für die kommende Influenza-Impfsaison 2025/2026 im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms (ÖIP) bekanntgeben:
1) Impfstoffe und neue Abrechnungspositionen
Die bisherige Abrechnungsposition „INFLU1“ gelangt nicht mehr zur Anwendung und wird durch folgende Abrechnungspositionen ersetzt:
- INFLUK: Nasaler Lebendimpfstoff für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hersteller: Astra Zeneca (Fluenz)
- INFLUE: inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Hersteller: Viatris (lnfluvac Tri)
- INFLUS: adjuvantierter Impfstoff für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Hersteller: Vifor Pharma /CSL Seqirus (Fluad)
Laut Sozialversicherung wurden die SoftwareherstelIer*innen bereits über die Änderungen der Leistungspositionen informiert.
2) Impftarife/Tariferhöhung
Es konnte sowohl eine Erhöhung der Impfhonorar-Tarife für die Saison 2025/26 als auch eine Vereinbarung zur weiteren Valorisierung der Impfhonorar-Tarife bis 2028 wie folgt erreicht werden:
- Bis einschließlich 30. September 2025 beträgt das Impfhonorar noch € 15,-.
- Ab 1. Oktober 2025 beträgt das Impfhonorar € 16,-.
- Ab 1. Oktober 2026 beträgt das Impfhonorar € 17,-.
- Ab 1. Jänner 2027 beträgt das Impfhonorar € 17,- zuzüglich der Indexanpassung des Vorjahres (VPI 2026).
- Ab 1. Jänner 2028 beträgt das Impfhonorar die Tarifhöhe aus 2027 zuzüglich der Indexanpassung des Vorjahres (VPI 2027).
Mit dem Impfhonorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung zur Gänze abgegolten (insbesondere die Aufklärung, die Impfung und die Dokumentation). Analog zur letzten Impfsaison gibt es keinen Selbstbehalt.
3) Dokumentation im e-Impfpass
Die Influenza-Impfung muss im elektronischen Impfpass erfasst werden. Details zur Erfassung im e-lmpfpass finden Sie hier.
4) Bestellung und Distribution
Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt wie im Vorjahr ausschließlich über den e-lmpfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Dafür benötigen Ärzt*innen ein Nutzer*innenkonto. Stellen Sie Ihren Zugang jetzt sicher. Mehr dazu können Sie in diesem Rundschreiben nachlesen. Bestellstart ist Montag, der 1. September 2025.
Es ist möglich, die drei Influenza-lmpfstoffe sowie den COVID-19-Impfstoff gemeinsam zu bestellen und in einer gemeinsamen Lieferung zu erhalten. Die kostenlosen Kanülen werden nicht mehr automatisch beigelegt. Die Kanülen müssen bei Bedarf gemeinsam mit dem Impfstoff bestellt werden.
Die möglichen Liefertermine sind im System hinterlegt und können von Ihnen ausgewählt werden. Der Impfstoff kann sowohl in die Ordination als auch in die Apotheke geliefert werden.
5) Freiwillige Listung der Ordination für Fremdpatient*innen
Wie im Vorjahr besteht weiterhin die freiwillige Möglichkeit, dass hinsichtlich der Teilnahme am ÖIP die Ordination als Impfordination auf den Homepages der Sozialversicherung und des BMASGPK veröffentlicht wird. Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten wird im Rahmen des BBG-Bestellprozesses aktiv von der jeweiligen Ärzt*in erfragt und eingeholt. Ein Widerruf der Veröffentlichung ist jederzeit möglich (siehe BBG-Anleitung, Seite 5f.).
6) Verwurfsmeldung des Impfstoffes
Übrig gebliebene Impfdosen bzw. Bruch/beschädigte Impfdosen sind bitte über das Verwurfsformular der BBG zu dokumentieren. Eine etwaige Überprüfung kann durch die Sozialversicherungsträger*innen erfolgen.
Neu: Im e-lmpfshop können nunmehr Impfstoffe teilweise bzw. gänzlich storniert werden.
7) Arbeitsmedizin und Influenza-Impfaktion
Etwaige Informationen zur Arbeitsmedizin und Influenza Impfaktion ergingen – wie bereits im Vorjahr – direkt durch die Sozialversicherungsträger*innen an die jeweiligen Ärzt*innen.
Weitere Details und Kontaktdaten zum Influenza-Impfprogramm der ÖGK finden Sie in diesem Nutzer*innen-Manual bzw. hier.
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Mit kollegialen Grüßen
Rudolf Schmitzberger
Leiter des Referats für Impfangelegenheiten
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Johannes Steinhart
Präsident
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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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