Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza 2025/26 – 3. Update: Zusammenfassung der Abrechnungsmodalitäten

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte


Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza 2025/26 – 3. Update: Zusammenfassung der Abrechnungsmodalitäten

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Mit diesem Schreiben dürfen wir Ihnen die Abrechnungsmodalitäten im Rahmen des ÖIP Influenza 2025/26 zusammenfassen:

Die Abrechnungspositionen lauten für die ÖGK, BVAEB, SVS sowie KFA Wien:

  • INFLUK: Nasaler Lebendimpfstoff für Kinder (Fluenz)
  • INFLUE: Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac Tri)
  • INFLUS: Impfstoff für Senior*innen ab 60 Jahren (Fluad)

Die Abrechnungsposition „INFLU1“ aus der Vorsaison gelangt nicht mehr zur Anwendung.

Das Impfhonorar erhöht sich ab 1. Oktober 2025 auf EUR 16,-. Für Impfungen, die bis 30. September 2025 erfolgen, gebührt noch der Tarif in Höhe von EUR 15,-. Mit dem Impfhonorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung zur Gänze abgegolten (insbesondere die Aufklärung, die Impfung und die Dokumentation). Die Eintragung in den eImpfpass ist verpflichtend vorzunehmen.

Abrechnungsweg

Vertrags- und Wahlarztordinationen mit Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung rechnen die oben genannten Leistungspositionen über die Ordinationssoftware mit den zuständigen Krankenversicherungsträgern ab.

Besteht keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung, rechnen Sie mittels Sammelabrechnung ab:

  • Das Upload-Portal sowie die Abrechnungs-Excel-Vorlage finden Sie hier.
  • Verwenden Sie im Excel die neuen Abrechnungspositionen (die ÖGK wurde darauf aufmerksam gemacht, dass noch die alte Abrechnungsposition INFLU1 in der Legende enthalten ist und um Aktualisierung gebeten).
  • Laden Sie jeweils eine eigene Sammelabrechnung für jeden Krankenversicherungsträger hoch (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA).

Abrechnung von Nicht-Versicherten oder rein privat Versicherten

  • Ist eine Sozialversicherungsnummer vorhanden, sind Nicht-Versicherte und rein privat Versicherte sind mit dieser Versicherungsnummer über die ÖGK abzurechnen.
  • Ist keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, erfolgt die Abrechnung unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der geimpften Person. Bei elektronischer Abrechnung ist das Feld der Versicherungsnummer (VSNR) in der Form 0000TTMMJJ zu befüllen.

Influenza-Impfempfehlung und Patient*innen-Informationsplakat

Hier finden Sie die aktuelle Impfempfehlung des BMASGPK. Idealerweise wird die Influenza-Impfung Mitte Oktober/im November verabreicht. Wir stellen Ihnen dieses Patient*inneninformationsplakat zum Selbstausdruck zur Verfügung.

Weitere Details und Kontaktdaten zum Influenza-Impfprogramm finden Sie in diesem Nutzer*innen-Manual bzw. hier.

Mit kollegialen Grüßen

Kambiz Modarressy
Co-Referent HBS4Ordi

Gabriela Seher
Co-Referentin HBS4Ordi

Rudolf Schmitzberger
Leiter des Referats für Impfangelegenheiten

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin

Johannes Steinhart
Präsident


Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0