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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit diesem Schreiben dürfen wir Ihnen die Abrechnungsmodalitäten für die Verrechnung der im ÖIP neu integrierten Impfungen gegen Herpes Zoster und Pneumokokken zusammenfassen:
Die Abrechnungspositionen für die Impfung von Herpes Zoster lauten für die ÖGK, BVAEB, SVS sowie KFA Wien:
- HZ60 – Herpes Zoster Impfung ab 60 Jahren, für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- HZInd – Herpes Zoster Impfung für Risikopersonen, für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr mit spezieller Indikation (Indikationsliste gemäß nationalem Impfplan, S. 131ff.)
Die Abrechnungspositionen für die Impfung von Pneumokokken lauten für die ÖGK, BVAEB, SVS sowie KFA Wien:
- PCV60 – Pneumokokken Impfung ab 60 Jahren, für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- PCVInd – Pneumokokken Impfung für Risikopersonen, für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr mit spezieller Indikation (Indikationsliste gemäß nationalem Impfplan, S. 95ff.)
Das Impfhonorar beträgt, analog der ÖIP-Influenza Impfung EUR 16,-. Mit dem Impfhonorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung zur Gänze abgegolten (insbesondere die Aufklärung, die Impfung und die Dokumentation).
Ab 1. Oktober 2026 beträgt das Impfhonorar 17,- EUR je durchgeführter Impfung. Für 2027 und 2028 folgen Indexanpassungen des Impfhonorars.
Abrechnungsweg
Vertrags- und Wahlarztordinationen mit Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung rechnen die oben genannten Leistungspositionen über die Ordinationssoftware mit den zuständigen Krankenversicherungsträgern ab.
Besteht keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung, rechnen Sie – wie bei den COVID-19- und Influenza-Impfungen – mittels Sammelabrechnung ab:
- Das Upload-Portal sowie die Abrechnungs-Excel-Vorlage finden Sie hier. Eine Anpassung des Portals und der Excel-Vorlage bzgl. Herpes Zoster und Pneumokokken erfolgt gerade.
- Verwenden Sie im Excel die neuen Abrechnungspositionen.
- Laden Sie jeweils eine eigene Sammelabrechnung für jeden Krankenversicherungsträger hoch (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA).
Weitere Informationen finden Sie hier.
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