Ambulante Leistungs- und Diagnosedokumentation (AMBCO) – wichtiges Update zur Codierung
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An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen
Von: Kurie niedergelassene Ärzte
Ambulante Leistungs- und Diagnosedokumentation (AMBCO) – wichtiges Update zur Codierung
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Bezugnehmend auf die ambulante Leistungs- und Diagnosedokumentation (AMBCO) dürfen wir Ihnen in Ergänzung zum Rundschreiben vom 4. Dezember 2025 nun dieses ÖÄK-Schreiben vom 22. Dezember 2025 mit wichtigen Updates zur Kenntnis bringen.
Die freiwillige Pilotierung sowie die umfassende Meldepflicht ab dem dritten Quartal 2026 wurden nunmehr auch im Bundesrat beschlossen.
In Bezug auf die lokale Codierung konnte folgende Klärung herbeigeführt werden:
In der lokalen ärztlichen Dokumentation muss gemäß § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998 (Patientenakte) ab 1. Jänner 2026 noch keine Codierung vorgenommen werden. Die Anwendung der ICD-10 Klassifikation ist erst ab dem Zeitpunkt der Meldung im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentationen vorzunehmen (verpflichtend am dem 3. Quartal 2026).
Zudem erwartet die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien in Kürze Neuigkeiten betreffend die Datenschutzfolgenabschätzung für den*die einzelne Ärzt*in.
Wir halten Sie über Entwicklungen im Rahmen unserer Aussendungen am Laufenden.
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Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident

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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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