Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und KFA Wien informieren über KFA-Gesamtvertrag und Honorarordnung ab 1. August 2025

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An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit KFA-Vertrag
Von: Kurie niedergelassene Ärzte
Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und KFA Wien informieren über KFA-Gesamtvertrag und Honorarordnung ab 1. August 2025
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und die Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA Wien) haben sich auf den Abschluss eines neuen Gesamtvertrages und auf eine KFA Wien spezifische Honorarordnung, gültig ab 1. August 2025, geeinigt. Dabei handelt es sich vorwiegend um eine konsolidierte Fassung des bereits bekannten und bestehenden Gesamtvertragstextes sowie Honorarordnung ergänzt um die bisherigen Zusatzprotokolle.
Mit dem Abschluss erfolgt unmittelbar die Nachzahlung der Honorarerhöhung für die im Jahr 2024 abgerechneten Leistungen, da eine Einigung zwischen der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und der KFA über den KFA-Gesamtvertrag sowie die Honorarordnung fristgerecht erzielt wurde. Die KFA-Verhandlungen – in denen sowohl kurative als auch Vorsorgetarife verhandelt werden – beginnen erst nach dem Abschluss mit der BVAEB. Inhaltlich werden sich diese Verhandlungen wie in der Vergangenheit am BVAEB-Abschluss orientieren.
Abweichungen zum bisherigen Vertragstext konnten insbesondere durch die Anhebung der so genannten Altersgrenze für Vertragsärzt*innen von 70 auf 75 Jahre sowie die Aufhebung der Einschränkung der Fachgebiete für die Pos. 25e (Klammerentfernung) in der Honorarordnung erzielt werden. In weiterer Folge wird es auch eine Modernisierung des OP-Kataloges geben, der derzeit in Verhandlungen besprochen wird.
Durch die Novellierung beider Unterlagen erhoffen sich die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und die KFA Wien neben einer grundlegenden Modernisierung einen leichteren und transparenten Umgang in der Abrechnung für die Vertragsärzt*innen. Die Vereinbarung zeigt, dass die Sozialpartnerschaft im Gesundheitswesen in einigen Bereichen noch funktioniert.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die künftigen Änderungen der Ärzt*innenverrechnung im Bereich der Privatkrankenanstalten:
- Bis 31. Oktober 2025 können Operations-, Assistenz- und Narkoseleistungen noch in folgenden privaten Krankenanstalten mit der KFA Wien direkt verrechnet werden:
- ATOMOS Klinik Währing GmbH
- Mavie Med Privatkliniken GmbH - Privatklinik Confraternität
- Mavie Med Privatkliniken GmbH - Privatklinik Döbling
- Mavie Med Privatkliniken GmbH - Privatklinik Goldenes Kreuz
- Rudolfinerhaus Privatklinik GmbH
- Wiener Privatklinik Betriebs Ges.m.b.H & Co.KG
- Ab 01. November 2025 können Operations-, Assistenz- und Narkoseleistungen von Vertragsärzt*innen in privaten Krankenanstalten nicht mehr direkt mit der KFA Wien abgerechnet werden.
- Diese Regelungen gelten nicht für die Leistungen, die im Sanatorium HERA erbracht werden. Die Abrechnung der dort erbrachten ärztlichen/operativen Leistungen findet weiterhin zwischen dem Sanatorium HERA und den dortigen Belegärzt*innen statt.
- Bei der Abrechnung von Leistungen in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten in Wien, Niederösterreich und Burgenland kommt es zu keiner Änderung.
Die Dokumente werden Ihnen nach Unterfertigung zur Verfügung gestellt.
Seitens der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien können Sie sich bei Fragen direkt an Herrn Adrian Hinterreither unter der Emailadresse mmmaGludGVycmVpdGhlckBhZWt3aWVuLmF0 wenden.
Als Ansprechpartnerin für Ihre abrechnungsrelevanten Fragen an die KFA Wien steht Ihnen Frau Abt.Dir.in Mag.a Daniela Ludwan unter der Emailadresse mmmdnAtYWJ0ZWlsdW5nc2RpcmVrdGlvbkBrZmF3aWVuLmF0 zur Verfügung.
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Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Johannes Steinhart
Präsident
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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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