Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

Wichtige Informationen zur inakzeptablen e-Card-Services-Nutzungsvereinbarung für Wahlärzt*innen

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An: Alle niedergelassene Wahlärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte


Wichtige Informationen zur inakzeptablen e-Card-Services-Nutzungsvereinbarung für Wahlärzt*innen

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Bezugnehmend auf dieses ÖAK-Rundschreiben vom 17. Juli 2025 möchten wir Ihnen hiermit eine Stellungnahme und wichtige Informationen zur Vereinbarung über die Nutzung der e-card Services für Wahlärzt*innen überbringen.

Ab 1. Jänner 2026 sind laut dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz (VUG) einige verpflichtende Digitalisierungsschritte für Wahlärzt*innen vorgesehen, wobei noch unklar ist, wer von der Verpflichtung ausgenommen sein wird (die Zumutbarkeitsgrenze ist noch nicht definiert).

Für Wahlärzt*innen, die letztlich das e-Card-System einführen müssen, gibt es zwei Nutzervarianten:

  1. Nutzung der e-Card-Infrastruktur zur Erfassung der Konsultationen, Identitätsprüfung, Gültigkeitsprüfung der e-Card, Zugriff auf ELGA und Codierung, ohne weitere e-Card-Services wie eAUM (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung), e-Rezept, ABS (Arzneimittelbewilligungsservice) etc. mit diesem Paket erfüllen Sie die gesetzlichen Mindestvorgaben. Mehr dazu finden Sie hier unter „e-card Basis-Wahlpartner“.
  2. Nutzung der e-Card-Infrastruktur inklusive definierter e-Card-Services nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“: Hiermit ist gemeint, dass man sich nicht aussuchen kann, welche e-Card-Services man nutzt, entweder alle oder keine. Dies geht über die gesetzliche Mindestvorgabe hinaus und ist somit freiwillig.

Achtung: Zu letzterem Punkt hat die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC) hier eine inakzeptable Nutzungsvereinbarung veröffentlicht.

Diese wurde zunächst der verhandelnden Österreichischen Ärztekammer zur Ansicht übermittelt. ÖÄK-seitig wurden grundlegende Themen beeinsprucht, die von der SVC nicht berücksichtigt wurden (z.B. unterschiedliche Regelungen für Kassen- und Wahlärzt*innen bei der eAUM, eKOS-Verpflichtung, obwohl es hierfür seitens der Kammer keine Empfehlung zur Installierung und Verwendung gibt sowie die e-Verordnung, wo unklar ist, was der Umfang und der Inhalt dieses Service sein soll etc.). Mehr dazu finden Sie hier unter „e-card Plus-Wahlpartner“.


Daher empfehlen wir Ihnen, derzeit Abstand vom Abschluss dieser Vereinbarung zu nehmen.

Unklar ist auch, wie sich dies auf Wahlärzt*innen auswirkt, die bereits eine Rezepturbefugnis erworben haben und auf diese Weise nur die e-Card-Services e-Rezept und ABS verwenden.

Die ÖÄK ist nochmals an die SVC herangetreten, um die Problempunkte im Rahmen von Gesprächen zu klären, mit dem Ziel, eine Abänderung der Nutzungsvereinbarung zu erwirken. Über Neuigkeiten halten wir Sie am Laufenden.

Mit kollegialen Grüßen

Renate Heinz
Leiterin des Referats für Wahlärzt*innen

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident


Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
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Tel. 01 51501 0