Schulärzt*in
Tätigkeitsbereich
Vorraussetzungen für die schulärztliche Tätigkeit
1. Verpflichtend:
- Abgeschlossene Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin oder abgeschlossene Ausbildung zum*zur Fachärzt*in für Kinder- und Jugendheilkunde
2. Nicht-verpflichtend, aber empfehlenswert:
- Weiterbildungsseminare (Praktika)
- Zum Erwerb des ÖÄK-Diploms „Schularzt" besuchen Sie bitte die Homepage www.arztakademie.at
Schulärzt*innen sind tätig in:
- Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen)
- Allgemeinbildenden höheren Schulen
- Berufsbildenden höheren Schulen
- Privatschulen
Ziele schulärztlicher Tätigkeit
- Der*Die Schulärzt*in setzt sich für gesundheitliche Anliegen der SchülerInnen ein.
- Der*Die Schulärzt*in fördert die persönliche Entwicklung der Schüler*innen aus medizinischer Sicht. Durch Schaffung und Festigung ihres Gesundheitsbewusstseins befähigt er die Schüler*innen, sich selbst für die Erhaltung und Förderung der eigenen Gesundheit einzusetzen.
- Der*Die Schulärzt*in vermittelt (sozial-)medizinische Hilfen für Schüler*innen, wenn diese solche benötigen, und koordiniert diese im Bedarfsfall.
Aufgaben des*der Schulärzt*in
Die Aufgaben des*der Schulärzt*in umfassen im Einzelnen:
- Die Beurteilung der Schulreife bzw. der Eignung für bestimmte Schulstufen und Schultypen,
- die kontinuierliche Betreuung der SchülerInnen,
- Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz,
- Impfungen und Impfberatungen,
- die Beurteilung von Leistungsrückständen aus gesundheitlichen Gründen,
- das schulärztliche Zeugnis bei (Teil-) Befreiung von Pflichtgegenständen,
- die Untersuchung vor schulischen Veranstaltungen bestimmter Art und Dauer,
- das Angebot der Hilfestellung und Beratung von Lehrern und Eltern in Gesundheitsfragen und in Fragen der Schulgesundheitspflege,
- die Zahnprophylaxe,
- Erste-Hilfe-Leistungen und Überprüfung der Erste-Hilfe-Einrichtungen,
- Projekte und Absprachen mit Schülern, Eltern und Lehrern,
- die Einbindung in die Gesundheitserziehung der SchülerInnen und
- eine sanitäre Aufsicht,
- die Überprüfung der Arbeitsplätze der SchülerInnen,
- die Dokumentation der vorgenannten Aufgaben,
- die Erstellung eines Jahresberichtes sowie
- statistische Erhebungen von Gesundheitsdaten der SchülerInnen.
Nicht zu den Aufgaben des*der Schulärzt*in hingegen zählt die medizinische Behandlung von Schüler*innen im Krankheitsfall. In seiner Funktion als Gesundheitsvorsorger hat der*die Schulärzt*in Krankheitssymptome und Fehlentwicklungen dem*der Schüler*in bzw. seinen*ihrer Eltern aufzuzeigen. Die Krankenbehandlung der Kinder und Jugendlichen obliegt dem Haus- oder Fachärzt*in.
Weitere interessante Infos
Das "Kompendium für den Schularzt" von Gudrun Weber (Hg.) ist im Verlagshaus der Ärzte erschienen und erhältlich. Das Buch kostet Euro 68,88 zzgl. Versandspesen Euro 3,90.
Bestellungen unter Tel.l 01/512 44 86-19, E-Mail mmmbS5rdXptaXRzQGFlcnp0ZXZlcmxhZ3NoYXVzLmF0 bzw. unter www.aerzteverlagshaus.at.
Kontakt

Links
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- Stadtschulrat für Wien
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- Wiener Jugendschutzgesetz 2002
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