Ärzt*innen News (27. Juli 2023)

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27. Juli 2023


 

Standespolitik


Ärztekammer Wien: Maßnahmen der Regierung erster Schritt in richtige Richtung


ÖÄK: Fünf-Punkte-Plan für modernes Gesundheitsdaten-Management


Ärztekammer Wien: Turnusärzt*innen gegen Zwangsverpflichtung - Forderung nach attraktiverer Ausbildung


Ärztekammer Wien: Volle Solidarität mit Streikkomitee der Klinik Ottakring

Fortbildung


Workshop: Delirmanagement


Wiener Impftag

Service


Änderungen des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes


Kundmachung des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes


e-Impfpass: Nun per Web-Erfassungssystem möglich


ÖIP: Öffentliches Impfprogramm Influenza - Sie nehmen teil und möchten offiziell gelistet sein?


BASG: Erhöhtes Risiko für Tuberkulose und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos bei der Anwendung von Gavreto


Informationen über die Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des Ärztegesetzes 1998 und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (GuKG-Novelle 2023)


ÖGK: Verlängerung des Long-Covid-Maßnahmenpakets


BMSGPK-Stellungnahme zu COVID-19-Impfungen


Informationen über die Änderungen des Strafgesetzbuchs ab 1. September 2023

Melange


medinlive-Buchrezension: "Im Wechsel" - weg vom gesellschaftlichen Tabu

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Ärztekammer Wien: Maßnahmen der Regierung erster Schritt in richtige Richtung

Die Ärztekammer für Wien begrüßt das diese Woche vom Ministerrat verkündete Maßnahmenpaket im Grundsatz, betont aber, dass es sich hierbei nur um erste Schritte handeln kann. "Das Paket des Ministerrats enthält gute Ansätze, kann aber nur Anfang sein", so Stefan Ferenci, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien und Obmann der Kurie angestellte Ärzte.
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Ergänzung: Zu dem im Regierungspaket angekündigten "Startbonus" für die Errichtung einer Kassenpraxis in Höhe von bis zu EUR 100.000 für bestimmte Fachgruppen sowie zu österreichweit hundert neue Kassenarztstellen liegen noch keine Details vor. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die Modalitäten geklärt sind.

   


   


ÖÄK: Fünf-Punkte-Plan für modernes Gesundheitsdaten-Management

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat in einer Pressekonferenz Maßnahmen für den zukünftigen Umgang mit Gesundheitsdaten präsentiert.
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Ärztekammer Wien: Turnusärzt*innen gegen Zwangsverpflichtung - Forderung nach attraktiverer Ausbildung

Die Sektion Turnusärzte der Ärztekammer für Wien spricht sich für eine Attraktivierung der Ausbildung aus und ist gegen eine Zwangsverpflichtung für Medizinabsolvent*innen, wie jüngst etwa von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgeschlagen.
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Ärztekammer Wien: Volle Solidarität mit Streikkomitee der Klinik Ottakring

Die Ärztekammer für Wien solidarisiert sich mit dem Streikkomitee der Klinik Ottakring, das auf die schwierige Situation speziell in der Zentralen Notaufnahme aufmerksam macht. In einer Aussendung wehren sich die Sprecher des Komitees gegen Vorwürfe seitens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und betonen den dringenden Handlungsbedarf. Dabei gehe es nicht um einen Streit zwischen Stadt Wien und der Ärztekammer, "sondern um das Wohl der Patientinnen und Patienten - wir sind auch jederzeit für gespräche auf Augenhöhe mit der Stadt Wien bereit", sagt Stefan Ferenci, Vizepräsident der Ärztekammer für Wien und Obmann der Kurie angestellte Ärzte.
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Fortbildung

   


Workshop: Delirmanagement

Prävention, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge, Rechtliche Aspekte, Deeskalation und Angehörigenarbeit, Fallbeispiele aus der eigenen klinischen Praxis der Teilnehmenden.

Termin: Samstag, 16. Dezember 2023, 9.00 bis 13.00 Uhr
Referentin: Dr.in Julia Czerny, MSc
Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Anmeldung per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==

   


   


Wiener Impftag

Am Mittwoch, 13. September 2023, findet der diesjährige Wiener Impftag statt. Sie können an der Fortbildung vor Ort im Palais Wertheim (1010 Wien, Canovagasse 1A), als auch online teilnehmen.
Die Anmeldung, sowohl für die Teilnahme vor Ort als auch online, erfolgt unter folgendem Link: www.aekwien.at/impftag
Programm

   


 

Service

   


Änderungen des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Am 19. Juli 2023 wurden die im Nationalrat beschlossenen Änderungen des Primärversorgungsgesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes kundgemacht, welche am 1. August 2023 in Kraft treten werden.

Die beachtenswerten Eckpunkte der Novelle sind:

  1. Gründung Primärversorgungseinheiten künftig bereits mit zwei Ärzt*innen (§ 2).
  2. Möglichkeit der Gründung von Primärversorgungseinheiten unter Beiziehung von Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde bzw. ausschließlich von Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde.
  3. Optionale Einbeziehung von Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in PVE (jedoch nicht als Teil des ärztlichen Kernteams der PVE sowie nicht als Gesellschafter*in bzw. nicht in Anstellung).
  4. Einführung von "multiprofessionellen" Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz 1998 in der Primärversorgung mit nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen, sofern diese zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind und im Kernteam der PVE hauptberuflich tätig sind. Die ärztlichen Gesellschafter*innen haben die Mehrheit (mehr als 50 %) am Kapital der Gesellschaft und bei der Willensbildung einen bestimmenden Einfluss (§ 9)
  5. Auswahlverfahren: Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird verkürzt und zu einem Einladungsschritt zusammengeführt, d.h. Bewerbungen können sowohl von Vertragsärzt*innen oder Wahlärzt*innen, Gruppenpraxen oder selbständigen Ambulatorien abgegeben werden. Bestehenden Vertragsärzt*innen soll jedenfalls bei der Auswahl weiterhin Vorrang eingeräumt werden. Bei den Ambulatorien entfällt die Bedarfsprüfung (§ 14).
  6. Verkürztes Auswahlverfahren (§ 14a): Das verkürzte Auswahlverfahren kommt für jene Fälle zur Anwendung, in denen zumindest zwei Planstellen im Bereich der Allgemeinmedizin bzw. in der Kinder- und Jugendheilkunde in der jeweiligen Versorgungsregion zumindest ein halbes Jahr unbesetzt sind. Die Landeszielsteuerungskommission (bestehend aus Land und Sozialversicherung) kann einen Beschluss für ein PVE an einem Standort in dieser Region fassen. Die Landesärztekammer ist in der Planung nicht einbezogen, hat aber eine Stellungnahme vor der Auswahl abzugeben.

Hier finden Sie das Bundesgesetzblatt und hier die Erläuterungen mit den Details, welche jeweils am 19. Juli 2023 kundgemacht wurden.

Die von der Ärztekammer für Wien gesondert eingebrachten Kritikpunkte und Vorschläge am Entwurf (ergänzend zu jener der Österreichischen Ärztekammer) blieben unbeantwortet und wurden letztendlich auch nicht berücksichtigt. Abseits dieser bewussten Missachtung haben diese Änderungen zudem viele offene Fragen für die Praxis hinterlassen, zu denen man sich im Rahmen der Gesetzgebung offenbar keine ernsthaften Gedanken gemacht hat. Wir arbeiten daran, Antworten auf unsere offenen Fragen zu erhalten, und werden Sie informieren, sobald Klarheit herrscht.

   


   


Kundmachung des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes

Die Ärztekammer für Wien möchte Sie nachstehend über die am 19. Juli 2023 erfolgte Kundmachung des Eltern-Kind-Pass-Gesetzes informieren, durch die der Mutter-Kind-Pass ausgebaut und zum digitalen Eltern-Kind-Pass weiterentwickelt wird.
In einer noch zu erarbeitenden Verordnung des Bundesministers werden weitere Festlegungen zum Umfang, zur Art und zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und der Hebammenberatungen für Schwangere und Kinder bis zum vollendeten 62. Lebensmonat getroffen.

Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Hier finden Sie das entsprechende Bundesgesetzblatt zu Ihrer Information.

   


   


e-Impfpass: Nun per Web-Erfassungssystem möglich

Ab sofort gibt es hier die Möglichkeit, Impfungen über ein online Web-Erfassungssystem zu erfassen. Zur Öffnung der Anwendung klicken Sie bitte auf das e-Impfpass Logo bzw. die Beschriftung "e-Impfamt". Voraussetzung: Login via aktiver ID Austria.

Für November 2023 ist die e-Impfpass App angekündigt. Diese und weitere Informationen finden Sie hier im aktuellen Newsletter der ELGA GmbH.

   


   


ÖIP: Öffentliches Impfprogramm Influenza - Sie nehmen teil und möchten offiziell gelistet sein?

Wir haben Sie letzte Woche hier in unseren Ärzt*innen News über die Haltung der Ärztekammer für Wien gegenüber dem Öffentlichen Impfprogramm Influenza (ÖIP) informiert.

Auf Ansuchen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird die Ärztekammer für Wien die Sozialversicherung bei der Erhebung jener Ordinationen unterstützen, die öffentlich als Grippe-Impfordination gelistet sein möchten.

-> Sollten Sie am ÖIP teilnehmen und gerne offiziell als Grippe-Impfordination gelistet sein wollen, dürfen wir Sie bitten, sich unter diesem Link anzumelden.

   


   


BASG: Erhöhtes Risiko für Tuberkulose und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos bei der Anwendung von Gavreto

Der Ärztekammer wurde dieses Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zur Kenntnis gebracht.

   


   


Informationen über die Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des Ärztegesetzes 1998 und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (GuKG-Novelle 2023)

Nachstehend darf die Ärztekammer für Wien auf die wichtigsten Änderungen für Ärzt*innen aufgrund der Kundmachung der GuKG-Novelle 2023 mit 21. Juli 2023 aufmerksam machen, die Sie in Ausübung Ihres ärztlichen Berufes betreffen könnten:

  • Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt, in gewissen Bereichen Erstverordnungen von Medizinprodukten vorzunehmen (Bisher war nur die Weiterverordnung zulässig.) Die*der behandelnde Ärzt*in muss über Änderungen des Zustands der betroffenen Personen informiert werden.
    Es handelt sich um Medizinprodukte in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel, Messgeräte sowie Illeo-, Jejuno-, Colo- und Uro-Stomas. Diese Regelung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft!
  • Erleichterter Berufszugang für Pflegeassistent*innen: Pflegeassistent*innen können künftig direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung eine verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen. Auch für im Ausland ausgebildete Pflegepersonen wird ein rascherer Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglicht. Diese Regelung gilt ab 22. Juli 2023.
  • Zivildienstleistende können nun zur Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung (z.B. Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme,...) beigezogen werden. Diese Regelung gilt ab 22. Juli 2023.
  • Für die Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten an Laien im Einzelfall entfällt nunmehr die Beschränkung, dass die drei im Privathaushalt zu betreuenden Menschen zueinander in einem Angehörigenverhältnis zu stehen haben. Diese Regelung gilt ab 22. Juli 2023.

Für nähere Informationen dürfen wir Ihnen dieses Schreiben der Österreichischen Ärztekammer zur GuKG-Novelle 2023 sowie das Bundesgesetzblatt zur Kenntnis bringen.

   


   


ÖGK: Verlängerung des Long-Covid-Maßnahmenpakets

Wir dürfen Ihnen dieses ÖGK-Schreiben zur Verlängerung des Long-Covid-Maßnahmenpakets bis 30. Juni 2024 zur Kenntnis bringen.

Die genauen Regelungen des Maßnahmenpakets sind in diesem ÖGK-Schreiben dargestellt, wobei wir in Abstimmung mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf folgende Korrektur hinweisen müssen:

Die Position 90LC ist - anders als im Schreiben angeführt - nicht für die Fachgruppe Kinder- und Jugendpsychiatrie abrechenbar, da auch die Position 90 gemäß Honorarkatalog nicht von dieser Fachgruppe verrechnet werden kann.

Beachten Sie bitte, dass die Verlängerung aktuell nur für die ÖGK gilt. BVAEB, SVS und KFA haben die Regelung bisher nicht verlängert. Die Entscheidung der KFA Wien dazu ist noch offen. Wir werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten dazu gibt.

   


   


BMSGPK-Stellungnahme zu COVID-19-Impfungen

Wir dürfen Ihnen diese aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zum aktuellen Umgang mit COVID-19-Impfungen zur Kenntnis bringen.

   


   


Informationen über die Änderungen des Strafgesetzbuchs ab 1. September 2023

Die Ärztekammer für Wien weist Sie auf eine wichtige Änderung einer strafrechtlichen Bestimmung hin, die Sie in Ausübung Ihres ärztlichen Berufes betreffen könnte. Diese Änderung wurde am 20.07.2023 kundgemacht und gilt ab 1. September 2023:

Verletzung von Berufsgeheimnissen § 121 Strafgesetzbuch (StGB): dieser Straftatbestand stellt sowohl die Offenbarung und Verwertung eines berufsmäßig bekannt gewordenen Geheimnisses über den Gesundheitszustand einer Person als auch die Offenbarung und Verwertung eines berufsmäßig bekanntgewordenen Sachverständigengeheimnisses unter Strafe. Es kommt hier zu einer Anhebung der Strafdrohung sowie einer Umgestaltung dieses Delikts von einem Privatanklage- zu einem Ermächtigungsdelikt. Dies hat zur Folge, dass die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nun mit der Ermächtigung des Verletzten erfolgt (und nicht nur über das Verlangen des Verletzten, der eine Privatanklage zu erheben hat).

   


 

Melange

   


medinlive-Buchrezension: "Im Wechsel" - weg vom gesellschaftlichen Tabu

Von Hitzewallungen über Schlafstörungen bis hin zu neurologischen Problemen reicht die Palette der Symptome rund um die so genannten Wechseljahre. Der Hormonspezialist Peter Frigo beschäftigt sich in seinem kürzlich erschienenen Buch "Im Wechsel" mit Mythen rund um Menopause, Perimenopause und Co., spart auch vermeintliche Tabuthemen wie nachlassende Libido und Sexualität nicht aus und präsentiert klare Handlungsempfehlungen, um Beschwerden zu begegnen. Ein faktenreicher Ratgeber für Ärzt:innen und Patient:innen gleichermaßen. Auf www.medinlive.at können sie exklusiv hier die Buchrezension lesen.

   


   

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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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