null Ärzt*innen News (28. Dezember 2021)

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28. Dezember 2021


 

Standespolitik


MedUni Wien: Einigung über neue KA-AZG Betriebsvereinbarung


ÖÄK-Replik zu impfkritischen Ärzt*innen

Corona


Neues Patient*innen-Informationsplakat: "Keine Impfbefreiungsatteste"


Update COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des NIG mit umfassenden Neuerungen


ÖGK-Verrechnungsmodalität Impfzertifikat - Abzüge bei gleichzeitiger Abrechnung anderer Leistungen


ÖGK-Vertragspartnerschreiben zu COVID-19-Themen


BMSGPK: Aktualisierte COVID-19-Empfehlungen zur Entlassung aus der Absonderung und zum Umgang mit versorgungskritischem K1-Gesundheitspersonal


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Service


ÖGK: Österreichweite Logopädie- und Ergotherapie-Vereinbarung ab 1. Jänner 2022


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


MedUni Wien: Einigung über neue KA-AZG Betriebsvereinbarung

Dank tatkräftiger und finanzieller Unterstützung für eine Umfrage sowie mit breitem gemeinsamen medialem Auftreten im Herbst 2021 durch die Ärztekammer für Wien bzw. die Kurie angestellte Ärzte ist es dem Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Medizinischen Universität Wien nach langen und schwierigen Verhandlungen gelungen, noch rechtzeitig vor Auslaufen der bestehenden Betriebsvereinbarung eine neue KA-AZG-Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Dabei erhalten alle unter das KA-AZG fallende Ärzt*innen, die im Jahr 2021 tätig waren und zum Stichtag an der MedUni Wien beschäftigt sind, eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 3.000,- netto. Diese Prämie wird im Jänner bzw. Februar ausbezahlt. Auch Ärzt*innen, welche über Drittmittel angestellt sind, werden die Prämie erhalten. Nachdem bei der durchgeführten Umfrage eine besonders hohe Unzufriedenheit mit den Journaldienstabgeltungen unter der Woche festgestellt werden konnte, werden ab 1. Jänner 2022 die Journaldienstzulagen Montag bis Donnerstag um 5 Prozent und an Freitagen sowie Werktagen vor Feiertagen um 20 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wird in Form einer Ergänzungszulage ausbezahlt. Dazu konnten unter anderem eine Besserstellung für Fachärzt*innen ohne QV, EV oder IKV sowie Kinderbetreuung und eine Regelung der Forschungs- und Lehrzeiten und eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten erreicht werden.
Da die Budgets der Universitäten für drei Jahre geplant sind und für die jetzige Periode keine zusätzlichen Erhöhungen erreicht werden konnten, wird es im Jahr 2023 weitere Verhandlungen geben, bei der eine Erhöhung der Gehälter für alle verhandelt werden soll. Dies ist auch der Grund, warum die jetzige Betriebsvereinbarung nur für zwei Jahre, also bis 31. Dezember 2023, abgeschlossen wurde. Auch 2023 werden wir daher als Ärztekammer für Wien und Kurie angestellte Ärzte den Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Medizinischen Universität Wien unterstützen, seine Forderungen durchzusetzen.

   


   


ÖÄK-Replik zu impfkritischen Ärzt*innen

Um Desinformationen rund um die COVID-Impfung vorzubeugen, hat die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) in einem Rundschreiben als Replik auf einen medial lancierten offenen Brief einiger impfkritischer Ärzt*innen einen Faktencheck von der Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie der MedUni Wien, dem Zentrum für Virologie der MedUni Wien sowie von Mitgliedern des COVID-19 Therapieboards des Obersten Sanitätsrats und des ÖÄK-Impfreferates erstellen lassen.
ÖÄK-Rundschreiben
Faktencheck

   


 

Corona

   


Neues Patient*innen-Informationsplakat: "Keine Impfbefreiungsatteste"

Wir stellen Ihnen auf unserer Website ein neues Patient*innen-Informationsplakat für Ihre Ordination zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Auf diesem Plakat können Sie Ihre Patient*innen darauf hinweisen, dass in Ihrer Ordination keine Impfbefreiungsatteste ausgestellt werden.
Plakat - "Keine Impfbefreiungsatteste"

Wie auch schon in den Ärzt*innen News am 14. Dezember 2021 geschrieben, raten wir Ihnen, vor Inkrafttreten des Impfpflichtgesetztes aufgrund juristischer Unsicherheiten, keine Impfbefreiungsatteste auszustellen. Der bis dato vorliegende Entwurf enthält noch zu viele offene Fragen und Unklarheiten. Sofern aber Personen für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Impfpflichtgesetztes eine Impfbefreiung ausgestellt wird, siehe auch Ärzt*innen News vom 25. November 2021, sind für diese Atteste unbedingt diese offiziellen medizinischen Empfehlungen des BMSGPK zu Kontraindikationen für COVID-Impfungen anzuwenden.

   


   


Update COVID-19-Impfungen: Anwendungsempfehlungen des NIG mit umfassenden Neuerungen

Hier finden Sie die umfassend aktualisierten Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG). Lesen Sie bitte im Zusammenhang den vollständigen Text. Neuerungen zur jeweils letzten Fassung sind rot hervorgehoben. Auszüge bzw. eine Übersicht daraus finden Sie nachfolgend:

  • Vierte Impfung
    Mangels wissenschaftlicher Daten ist eine weitere (vierte) Impfung derzeit nicht allgemein empfohlen. In Anbetracht einer drohenden Omikron-Welle kann diese jedoch in Hochrisikobereichen (z.B. exponiertes Gesundheitspersonal) sowie in systemkritischen Bereichen ab sechs Monaten nach der dritten Impfung nach ärztlicher Individual-Einschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person (off-label) angeboten werden. Es gibt noch keine Evidenz, dass diese zusätzliche Impfung Infektionen vermeiden kann. Es ist jedoch davon auszugehen, dass damit schwere Erkrankungen vermieden werden können.
  • Nuvaxovid
    Im Dezember 2021 wurde der Impfstoff Nuvaxovid (NVX-CoV2373) der Firma Novavax EU-weit für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Dabei handelt es sich um einen einem proteinbasierten, rekombinanten Impfstoff mit Adjuvans, der in einem Zwei-Dosen-Schema verabreicht wird. Erste Lieferungen des Impfstoffes nach Österreich werden für das 1. Quartal 2022 erwartet. Nuvaxovid wird laut Fachinformation in zwei Dosen in einem Intervall von drei Wochen verabreicht (16-45 Tage möglich) und ist ab 18 Jahren zugelassen. Derzeit soll der Impfstoff in erster Linie für Erstimpfungen und Personen mit Kontraindikationen zu bisher zugelassenen Impfstoffen eingesetzt werden.
  • Dritte Impfung
    Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren: Angesichts der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante kann nach ärztlicher Individual-Einschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person bzw. deren Obsorge-berechtigten in Ausnahmefällen eine dritte Impfung auch bereits ab vier Monaten nach der zweiten Impfung erfolgen (off-label).
  • Bisher ungeimpfte Personen
    Bei Personen, die erst jetzt eine Impfserie beginnen kann in Anbetracht einer drohenden Omikron-Welle ein 3+1-Schema in Erwägung gezogen werden (siehe Schema für Immunsupprimierte Tabelle 5 auf Seite 21). Dieses Impfschema soll nur nach ärztlicher Individual-Einschätzung und auf Wunsch der zu impfenden Person erfolgen.
  • Versäumte Impfungen und abweichende Impf-Intervalle
    Ein Unterschreiten des Impfintervalls von 14 Tagen (off-label) ist aus immunologischer Sicht nicht sinnvoll und daher auch nicht empfohlen. Bei Überschreiten der maximal empfohlenen Impfintervalle soll die zweite Impfung ehestmöglich nachgeholt werden (off-label). Ausnahme ist, wenn zwischen erster und zweiter Impfung ein Intervall von sechs Monaten überschritten wurde, so ist die zweite Impfung als erste Impfung anzusehen. In diesem Fall soll entsprechend der Tabelle 2 auf Seite 12 weiter geimpft werden, auch nach Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen.
  • Genesung und danach Impfung
    Bei Personen, deren PCR-bestätigte Infektion zum Zeitpunkt der Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt und die eine erste Impfung erhalten haben, ist diese Impfung immunologisch gesehen einer zweiten Impfung gleichzusetzen.
    Auf Grund der Ausbreitung der Omikron-Variante gilt nun: Liegt die PCR-bestätigte Infektion sechs Monate oder länger zurück, so soll wie bei ungeimpften Personen vorgegangen werden. In diesen Fällen ist die Infektion nicht mit den derzeit hauptsächlich zirkulierenden Varianten erfolgt. Zudem liegt die Infektion so lange zurück, dass nicht mit abschließender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Immunität nach einer einzelnen Impfung für den derzeit erforderlichen Schutz ausreicht.
    Personen, die nach Vorliegen neutralisierender Antikörper nur einmalig geimpft wurden bzw. bei denen die PCR-bestätigte Infektion länger als sechs Monate vor der Impfung erfolgte, sollen umgehend eine weitere Impfung erhalten, um bestmöglich gegen die zirkulierenden Virusvarianten geschützt zu sein. Dies gilt auch für Personen, bei denen der Zeitpunkt der Infektion zum Zeitpunkt der Impfung gar nicht bekannt war.
    Genesene Personen ab 18 Jahren (off-label), bei denen mindestens zwei Impfungen erfolgt sind, und bei denen die oben empfohlenen Intervalle überschritten wurden, sollen eine dritte Impfung ab vier Monaten nach der zweiten Impfung erhalten.
   


   


ÖGK-Verrechnungsmodalität Impfzertifikat - Abzüge bei gleichzeitiger Abrechnung anderer Leistungen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat uns darüber informiert, dass im 3. Quartal 2021 rund 380 Ärzt*innen am selben Tag den Ausdruck eines Impfzertifikates mit einer Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (umfasst auch die COVID-19 Impfung) zur Abrechnung eingereicht haben. Wir haben in unseren Ärzt*innen News am 7. Dezember 2021 und am 14. Dezember 2021 darüber informiert. Die ÖGK wird in diesen Fällen die Leistung für den Ausdruck des Impfzertifikates streichen bzw. im 4. Quartal nachträglich zum Abzug bringen.

Wie in unseren Ärzt*innen News am 7. Dezember 2021 kommuniziert, wurde dieser Verrechnungsausschluss ohne Abstimmung mit der Ärztekammer in der Verordnung verankert. Daher empfehlen wir, Personen für den Ausdruck eines Impfzertifikats weiterhin an die Apotheken bzw. die Gemeinde Wien zu verweisen.

   


   


ÖGK-Vertragspartnerschreiben zu COVID-19-Themen

Hier finden Sie ein aktuelles Vertragspartnerschreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, das folgende COVID-19-Themen behandelt:

  • Covid-19-Risiko-Atteste
  • Covid-19-Impfung
  • Informationsschreiben Covid-19-Impfung
   


   


BMSGPK: Aktualisierte COVID-19-Empfehlungen zur Entlassung aus der Absonderung und zum Umgang mit versorgungskritischem K1-Gesundheitspersonal

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) folgende Dokumente aktualisiert wurden:

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Service

   


ÖGK: Österreichweite Logopädie- und Ergotherapie-Vereinbarung ab 1. Jänner 2022

Wir möchten Sie nachfolgend verlinkt über die Rahmenvereinbarungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit den Berufsverbänden logopädieaustria sowie Physio Austria über die Inanspruchnahme, Durchführung und Honorierung von ergotherapeutischen und physiotherapeutischen Leistungen zum Zwecke der Krankenbehandlung durch freiberufliche Therapeut*innen informieren.
Zur Logopädie
Zur Physiotherapie

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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