null Ärzt*innen News (28. Oktober 2021)

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28. Oktober 2021


 

Standespolitik


Parkpickerl-Kampagne


ÖÄK-Appell: Dritte Impfung unbedingt wahrnehmen

Corona


3. COVID-19-Maßnahmenverordnung - gültig ab 1. November 2021


Warum ist der Antikörpertiter plötzlich im e-Impfpass?


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Workshop: Allgemeinmedizin Interaktiv - Fallbeispiele, Tipps, Fragen, Antworten und Diskussion


ONLINE: Giftiger Samstag "Alle Jahre wieder - Neues und Altes aus der Antiinfektivawelt"


Grundlagen der Internationalen Traditionellen Medizin

Service


Grippeimpfstoffbestellung für niedergelassene Ärzt*innen heute noch möglich


Refundierung der Prüfungsgebühren


Ombudsstelle "Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus gegen Ärzt*innen"

Veranstaltungen


Fotoausstellung "dunkle wege / dunkle gedanken"


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Parkpickerl-Kampagne

Auf Grund der ab 1. März 2022 bevorstehenden einheitlichen Parkraumbewirtschaftung in Wien, startet die Ärztekammer für Wien einen neuen Anlauf für die knapp vor dem 1. Corona-Lockdown begonnene und wegen der Pandemiemaßnahmen vorübergehend eingestellte "Parkpickerl-Unterschriften-Kampagne", um bei der Stadt Wien unsere jahrelange Forderung nach einem Parkpickerl für Ordinationsinhaber*innen endlich durchzusetzen.

Die Forderung lautet: Ein Parkpickerl für Ordinationsinhaber*innen analog zu Gewerbebetrieben. Nur so können immobile Patienten rasch von ihren Vertrauensärzt*innen versorgt werden.

Unter dem Motto "Damit wir Ihnen schneller zu Hause helfen können!" wollen wir die Wiener Patient*innen mobilisieren, dieses Anliegen zu unterstützen. Um im Bedarfsfall eines Hausbesuchs schneller bei den Patienti*nnen zu sein, ist es wichtig, dass der Privat-Pkw, mit dem Sie zur Visite fahren, auch im Bezirk Ihrer Ordination vor dieser parken darf. Sofern der Ordinationsbezirk nicht auch Ihr Wohnbezirk ist, ist das leider nicht möglich, weil Ordinationen - anders als jeder Gewerbebetrieb - von der Stadt Wien kein Parkpickerl erhalten. Motivieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten, dieses Anliegen in derem eigenen Interesse zu unterstützen.

Wir stellen Ihnen dafür einen Unterschriftenfolder zum Download und Ausdruck zur Verfügung, den Sie in Ihrer Ordination für Ihre Patient*innen auflegen können und ersuchen Sie, Ihre Patient*innen darauf hinzuweisen.

Bitte senden Sie ausgefüllte Unterschriftenfolder eingescannt per E-Mail an mmmcGFya3BpY2tlcmxAYWVrd2llbi5hdA== oder senden Sie diese per Post an die Ärztekammer für Wien, Kurie niedergelassene Ärzte, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12.

   


   


ÖÄK-Appell: Dritte Impfung unbedingt wahrnehmen

Gerade in den Alters- und Pflegeheimen ist die Rate der COVID-Drittimpfungen noch sehr gering. Derzeit liegt die Rate der COVID-Drittimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen erst bei rund einem Drittel, zudem mangelt es an Impulsen, die Rate zu erhöhen. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) fordert daher konkrete Programme für eine umfassende Durchimpfung in den Alten- und Pflegeheimen. Doch auch bei den übrigen Bevölkerungsgruppen gibt es noch Luft nach oben, denn die Gesamt-Durchimpfungsrate ist leider immer noch nicht auf einem Niveau, das uns entspannt in die kalte Jahreszeit gehen lässt. Jede und jeder sollte nun seinen Beitrag leisten, dass weitere Lockdowns erspart bleiben und die Intensivstationen genug Kapazitäten haben, um keine Operationen verschieben zu müssen.
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Corona

   


3. COVID-19-Maßnahmenverordnung - gültig ab 1. November 2021

Die neue 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, welche ab 1. November 2021 in Kraft tritt, definiert nun die einzelnen "G-Nachweise":

"1G-Nachweis"
- Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen (zugelassen aktuell für 2 Dosen Biontech/Pifzer, Moderna und Astra Zeneca),
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf (gilt für Impfung mit Johnson & Johnson),
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf,
- weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung mindestens 120 Tage bzw. mindestens 14 Tage (bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist) verstrichen sein müssen

"2G-Nachweis"
- 1G-Nachweis
- Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde

"2,5G-Nachweis"
- 2G-Nachweis
- Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf

"3G-Nachweis"
- 2,5G-Nachweis
- Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
- Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
- Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, oder
- Nachweis gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021, (Corona-Testpass).

Wenn ein 1-, 2-, 2,5- oder 3G-Nachweis verlangt und kontrolliert wird (z.B. bei Mitarbeiter*innen), ist eine Vervielfältigung oder Aufbewahrung der Nachweise sowie der Ausweisdokumente nicht erlaubt; erlaubt ist lediglich die Ermittlung folgender Daten: Name, Geburtsdatum, Gültigkeit und Gültigkeitsdauer des Nachweises, Barcode/QR-Code

Was gilt ab 1. November in Ordinationen?
- Patient*innen, Besucher*innen und Begleitpersonen müssen in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen
- Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen müssen einen 3G-Nachweis vorweisen (Einlassen kann auch bei pos. Testnachweis erfolgen, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit nach abgelaufener Infektion vorliegt und auf Grund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere auf Grund eines CT-Werts >30, davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht)
- Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen haben in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen
- unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse ist durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies organisatorisch und technisch möglich und zumutbar ist - damit sind strengere Vorgaben auch möglich (aber nicht verpflichtend), z.B. 3G-Nachweis auch für Patient*innen
- Die Empfehlungen betreffend 3 G in der Ordination für Patient*innen gelten unverändert weiter.

   


   


Warum ist der Antikörpertiter plötzlich im e-Impfpass?

Wir erhalten seit ein einigen Tagen Anfragen, warum der COVID-19 Antikörpertiter plötzlich im e-Impfpass aufscheint.

Der e-Impfpass befindet sich aktuell - trotz umfassender Verwendung - noch nicht im Vollbetrieb, der auch Titer- und Erinnerungsfunktionen beinhalten soll. Durch die Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan, der regelmäßig nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert wird, werden dann im Vollbetrieb personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass möglich sein. Hierfür ist es sinnvoll und essenziell, wenn im e-Impfpass auch Antikörpertiter erfasst und berücksichtigt werden. Diese personalisierten Impfempfehlungen werden erst in einer zweiten Phase umgesetzt.

Die Erfassung der Titer wird nun bereits im Rahmen von Antikörpertestungen von COVID-19 durch die Einmeldung von Titertestungen durch einige Labors, vor allem. in Wien, erprobt, obwohl aktuell keine medizinische Aussage dazu im Zusammenhang mit COVID-19 getroffen werden kann.

Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der Impfdaten ist mit der Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes (GTelG) im Herbst 2020 geschaffen worden. Das GTelG regelt u.a. die elektronische Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten, in der Novelle wurden die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Impfpass geschaffen. Eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass ist im öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation gesetzlich nicht vorgesehen.

Weitere Informationen:
ELGA: FAQ zum e-Impfpass
ELGA: e-Impfpass

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Workshop: Allgemeinmedizin Interaktiv - Fallbeispiele, Tipps, Fragen, Antworten und Diskussion

Aus der Praxis für die Praxis. Alles, was man im Spital nicht lernt. International üblich, nun vom ZAM angeboten. Besonders geeignet für Ärzt*innen in Ausbildung und für jüngere Allgemeinmediziner*innen, die mit einer Vertretungstätigkeit oder beim Ärztefunkdienst begonnen haben oder beginnen werden, oder die sich einfach untereinander austauschen wollen.

Termin: Freitag, 12. November 2021, 18.30 bis 20.00 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Anmeldung: Per E-Mail an Frau Elena Mann unter mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0

   


   


ONLINE: Giftiger Samstag "Alle Jahre wieder - Neues und Altes aus der Antiinfektivawelt"

Am Samstag, 13. November 2021, findet wieder von 9.00 bis ca. 12.15 Uhr eine Veranstaltung der Reihe "Giftiger Samstag" zum Thema "Alle Jahre wieder - Neues und Altes aus der Antiinfektivawelt." statt.

Um daran teilzunehmen, melden Sie sich bitte hier an.
Programm

   


   


Grundlagen der Internationalen Traditionellen Medizin

Die Ärztekammer für Wien - das Referat für Traditionelle und Integrative Medizin - lädt Sie zu folgender Fortbildungsveranstaltung ein: Grundlagen der Internationalen Traditionellen Medizin

Datum/Zeit: Samstag, 20. November 2021, 10.00 bis 17.30 Uhr
Ort: Stift Geras, Hauptstraße 1, 2093 Geras
Programm

Anmeldung per E-Mail an Frau Tanja Rozsenich mmmcm96c2VuaWNoQGFla3dpZW4uYXQ= unbedingt erforderlich.

Für diese Veranstaltung gilt die 1G Regel (Personen mit vollständigem Impfschutz sowie genesene Personen mit mindestens einer Impfung). Ein Nachweis ist mitzubringen und wird vor Ort kontrolliert.

   


 

Service

   


Grippeimpfstoffbestellung für niedergelassene Ärzt*innen heute noch möglich

Wir möchten alle niedergelassenen Ärzt*innen daran erinnern, dass die Bestellung von Grippeimpfstoffen im Rahmen der zweiten Bestellrunde heute am 28. Oktober 2021 noch möglich ist.
Alle Informationen dazu finden Sie in diesem Rundschreiben.
Hier gelangen Sie zum Anmeldungs- und Bestellformular.

Aufgrund einiger Anfragen möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick geben, wann welche Abrechnungspositionen zum Einsatz kommen:

Bei Erwachsenen bzw. Personen ab 16 Jahren, die in der Ordination geimpft werden, sind die regulären GRI-Positionen abzurechnen:

  • GRI2, wenn mit Vaxigrip Tetra geimpft wurde
  • GRI5, wenn mit Fluad Tetra geimpft wurde

Bei Kindern bis maximal zur Vollendung des 15. Lebensjahrs, die in der Ordination geimpft werden, sind unabhängig vom ausgeübten Fach des*der impfenden Ärzt*in die GRIK-Positionen abzurechnen (K steht für "Kind"):

  • GRI1K, wenn ein Kind mit Fluenz Tetra geimpft wurde
  • GRI2K, wenn ein Kind mit Vaxigrip Tetra geimpft wurde
  • GRI8K, wenn ein Kind mit Fluarix Tetra geimpft wurde

Bei Patient*innen in Heimen sind die GRIH-Positionen abzurechnen:

  • GRI2H, wenn eine Person im Heim mit Vaxigrip Tetra geimpft wurde
  • GRI5H, wenn eine Person im Heim mit Fluad Tetra geimpft wurde

Das Impfhonorar beträgt in allen Fällen EUR 13,-.

   


   


Refundierung der Prüfungsgebühren

Bereits seit 2018 haben Mitglieder der Ärztekammer für Wien die Möglichkeit, einen Antrag auf Refundierung der Prüfungsgebühren für Facharztprüfungen und der Prüfung zur Allgemeinmedizin zu stellen.
Voraussetzungen für einen Antrag auf Refundierung finden Sie detailliert in unserem Informationsblatt bzw. weitere Informationen zur Antragstellung auf unserer Homepage.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mmmcHJ1ZWZ1bmdzZ2VidWVocmVuQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.

   


   


Ombudsstelle "Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus gegen Ärzt*innen"

Besonders in dieser herausfordernden Zeit dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass die Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus gegen Ärzt*innen der Ärztekammer für Wien weiterhin gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. Sollten Sie sich in Ihrem derzeit mehr als anspruchsvollem ärztlichen Arbeitsalltag von Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus betroffen fühlen, wenden Sie sich per E-Mail an mmmb21idWRzc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ=.

Zu jedem Zeitpunkt wird dabei seitens der Ärztekammer selbstverständlich absolute Anonymität und Diskretion zugesichert. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für die Bereiche Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus finden Sie hier.

   


 

Veranstaltungen

   


Fotoausstellung "dunkle wege / dunkle gedanken"

Auch vor dem Hintergrund, dass Corona die Zahl psychischer Erkrankungen deutlich hat steigen lassen, beschäftigt sich der Fotograf und ORF-Journalist Dieter Bornemann in seiner aktuellen Fotoausstellung "dunkle wege / dunkle gedanken" mit der Volkskrankheit Depression. Die Ärztekammer für Wien lädt zu einem Rundgang und "Artist Talk" exklusiv für Ärzt*innen gemeinsam mit dem Künstler ein.

Datum/Zeit: Mittwoch, 17. November 2021, 18.00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia, 1010 Wien Bankgasse 8

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach erfolgter Online-Anmeldung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 1G-Regel-Nachweises (vollständig geimpft oder genesen mit einer Impfung) möglich ist. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, müssen sämtliche Begleitpersonen ebenfalls separat via Anmeldetool angemeldet werden. Wir bitten höflich, das Anmeldeformular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass nach den aktuellen Richtlinien der Regierung unter Voraussetzung des 1G-Nachweises keine Maskenpflicht in Innenräumen besteht. Dennoch behalten wir es uns vor, je nach aktueller Lage das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei unseren Veranstaltungen wieder einzuführen.

Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, etc.) veröffentlicht werden dürfen.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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