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Ärztekammer zutiefst schockiert über Ableben der bedrohten Kollegin
"Zutiefst schockiert" zeigt sich die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) von der Nachricht des Ablebens der Kollegin aus Seewalchen am Attersee. Dieses tragische Ereignis zeige in erschreckender Weise, welche Folgen Hass im Netz haben können, so Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart in einer ersten Reaktion.
Am "Lichtermeer" am Wiener Stephansplatz im Gedenken an Lisa-Maria Kellermayr nahmen neben dem Ärztekammerpräsidenten etliche weitere Vertreter*innen der Ärztekammern teil.
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Hass im Netz gegen Ärzt*innen - Angebote der Ärztekammer
Wie man am tragischen Schicksal der Kollegin in Oberösterreich sehen kann, werden Hass im Netz, Gewalt gegen Ärzt*innen und die psychische Belastung, die der Ärzt*innenberuf mit sich bringt immer wesentlichere Themen der Ärzt*innenschaft. Die Ärztekammer für Wien hat dazu folgende Angebote für Kolleg*innen die betroffen sind:
- Physicians help physicians
In der Ärztekammer für Wien gibt es schon seit längerem die Beratungsstelle physcans help physicans, an die sich Kolleg*innen in persönlichen Krisen wenden können.
Auf der Website der Ärztekammer finden Sie dazu nähere Details hier.
- Ombudsstelle für Mobbing, Gewalt, Sexismus und Rassismus für Ärztinnen und Ärzte
Auch diese Ombudsstelle, die ebenfalls von ärztliche Expert*innen geführt wird, steht Ihnen als Ansprechstelle zur Verfügung. Dies gilt sowohl für freiberufliche als auch angestellte Ärzt*innen. Auch dazu finden Sie nähere Informationen auf der Website hier.
- Rechtliche Beratung
In der Rechtsabteilung haben wir seit längerem ein Service, an das sich Kolleg*innen bei Hass im Netz zur Beratung per E-Mail an mmmcmVjaHRAYWVrd2llbi5hdA== wenden können.
- Sicherheit in der Ordination
Zuletzt möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass wir über die kammereigene Tochterfirma Equip4Ordi Angebote für den Schutz von Ordinationen haben. Wahlweise können Sie sich für eine speziell für Ärzt*innen verhandelte Sicherheitslösung durch den ÖWD entscheiden. Für umfangreichere Fragen steht Ihnen der ausgewiesener Sicherheitsexperte Oberleutnant Alfred Czech kostengünstig für ein Erstgespräch sowie weitergehender Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Plattform auch laufend Informationen in Form von kostenfreien Infoartikeln für alle Interessierten an.
Darunter fällt auch die Fortsetzung der Workshop-Reihe "Konfliktmanagement in der Ordination": Im stressigen Ordinationsalltag kann es im Rahmen der Kommunikation mit den Patient*innen häufig zur Überforderung, zu Konflikten oder gar zur Gewalt kommen. Um solche Situation rechtzeitig zu erkennen und rasch zu reagieren, erhalten Sie im Rahmen dieses kostenlosen Workshops Informationen, Impulse und Methoden, um Konfliktsituationen in der Praxis kompetent zu begegnen. Die Einladung richtet sich in an niedergelassene Ärzt*innen und ihre Mitarbeiter*innen, um gemeinsam das Konfliktmanagement in den Ordinationen zu stärken. Die nächsten Workshops finden am 2., 3. und 9. September 2022 sowie am 12., 18. und 19. November 2022 in der Ärztekammer für Wien statt.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Veranstaltung ist kostenlos und mit 15 sonstigen Punkten für das DFP approbiert.
Es ist traurig, dass wir diese Angebote für Sie legen müssen, aber sollten Sie betroffen sein oder sich betroffen fühlen, zögern Sie nicht die Angebote Ihrer Kammer anzunehmen
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Niedergelassene Ärzteschaft: Telefonische Krankmeldung weiter uneingeschränkt möglich
Aus Sicht der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) ist die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten weiter möglich. In manchen Bundesländern wie etwa in Wien ist die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden. Auch in den übrigen Bundesländern obliegt darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich den Ärzt*innen. "Wenn Ärzt*innen der Meinung sind, dass Patient*innen arbeitsunfähig sind, werden diese krankgeschrieben - auch telefonisch, wenn das möglich ist. Sicher wird es aber auch weiterhin notwendig sein, gegebenenfalls eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen", kommentiert Edgar Wutscher, Vizepräsident der ÖÄK und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte.
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COVID-Medikamente: "Deutsche Pläne zum Vorbild nehmen!"
In Deutschland zeichnet sich immer mehr ab, dass man bei der Abgabe von antiviralen COVID-Medikamenten nicht nur die niedergelassenen Ärzt*innen stark einbinden will, sondern auch bereit ist, die Abläufe für Patient*innen zu vereinfachen. So sieht ein Verordnungsentwurf die ärztliche Abgabe für antivirale COVID-Medikamente vor, um einen schnelleren und häufigeren Einsatz dieser Medikamente zu erreichen. "Das Dispensierrecht ist die beste Lösung für alle Beteiligten - vor allem für die Patient*innen, die so rasch und unkompliziert zu ihrem Medikament kommen und sich zusätzliche Wege ersparen. Damit kann auch das Infektionsrisiko für die Bevölkerung minimiert werden, wenn sich infizierte Menschen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg zu ihrem Medikament machen müssen", so Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer.
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Corona: Diagnose, Therapie und Medikamentenabgabe in einer Hand
"Die Rolle der niedergelassenen Ärzteschaft als Partnerin in der Bewältigung der Corona-Krise" unterstreicht der Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart. Es sei eine Win-Win-Situation für die Patientinnen und Patienten sowie das Gesundheitssystem im Gesamten, wenn zukünftig Diagnose und Therapie von an Corona Erkrankten in den Ordinationen erfolge.
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Verkehrsbeschränkungen statt Quarantäne seit 1. August 2022
FAQ für Ordinationen und Gruppenpraxen
Wir haben anhand der nachfolgend angeführten Fragen, die uns in den vergangenen Tagen am häufigsten erreicht haben, hier zur Verfügung gestellt.
1. Dürfen Personen, die COVID-positiv getestet wurden und somit Verkehrsbeschränkungen unterliegen, in die Ordination kommen oder gibt es für Ordinationen ein Betretungsverbot?.
2. Wenn ich als niedergelassener Arzt z.B. ein Pflegeheim als externe*r Dienstleister*in betreue und verkehrsbeschränkt bin, gilt für mich dann das Betretungsverbot in Bezug auf das Pflegeheim?.
3. Verkehrsbeschränkte Personen dürfen also grundsätzlich in meine Ordination kommen. Darf ich solche Personen trotzdem ablehnen bzw. ersuchen, dass sie ihren Termin verschieben bis sie wieder negativ sind?
4. Wann darf ich telefonisch krankschreiben?
5. Was bedeuten Verkehrsbeschränkungen für Ärzt*innen und Ordinationsmitarbeiter*innen?
6. Wer sind Personen, für die Verkehrsbeschränkungen nicht möglich sind?
7. Muss ich telefonisch krankschreiben?
8. Gibt es weiterhin die Möglichkeit einer Maskenbefreiung?
9. Von Patient*innen selbst gemachte Tests und Meldepflicht von Verdachtsfällen nach Epidemiegesetz - wie ist vorzugehen?
10. Welche Auswirkungen hat das Quarantäne-Aus auf die Rückvergütung nach dem Epidemiegesetz?
11. Kann man als Dienstgeber*in ein negatives Testergebnis von Mitarbeiter*innen bzw. Vertretungsärzt*innen verlangen?
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COVID-19-Risikoatteste: Verlängerung bis 31. Oktober 2022
Die Möglichkeit der Freistellung auf Basis von COVID-19- Risikoattesten bzw. COVID-19-Risiko-Folgeattesten wurde mit 1. August 2022 reaktiviert und ist aus aktueller Sicht bis 31. Oktober 2022 gültig.
Wir gehen davon aus, dass die Sozialversicherung diesem bisherigen Abrechnungsprozedere folgt, uns wurde aber bis dato noch kein entsprechendes Rundschreiben zugestellt.
Die gesetzliche Regelung legt jedenfalls fest, dass der Krankenversicherungsträger jedem*der behandelnden Ärzt*in für die erstmalige Ausstellung des COVID-19-Risiko-Attests ein pauschales Honorar in Höhe von EUR 50.- zu bezahlen hat. Für ein nach dem 30. Juni 2021 ausgestelltes Folgeattest beträgt das pauschale Honorar EUR 20.-.
Allgemeine Informationen und Voraussetzungen zu den Risikoattesten finden Sie in unseren Ärzt*innen News vom 31. März 2022.
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Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
Wir dürfen Sie über die am 28. Juli 2022 mit BGBl I 2022/128 erfolgte Kundmachung der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes informieren und insbesondere auf Folgendes hinweisen:
- Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz wurde hinsichtlich der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie ergänzt mit dem Ab- und Anschließen laufender Infusionen ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben (vgl § 83 Abs 4 Z 2a GuKG).
- Im Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz wurde die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen ergänzt (vgl § 83a Abs 2 Z 4a GuKG). Die Tätigkeiten hinsichtlich Verweilkanülen wurde neu gefasst und sind nun umschrieben als "Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen" (vgl § 83a Abs 2 Z 4 GuKG).
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Novelle des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes - Einführung des arbeitsmedizinischen Fachdienstes
Am 27. Juli 2022 wurde die Novelle des AschG, ArbVG sowie des AVRAG kundgemacht.
Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Einführung des arbeitsmedizinischen Fachdienstes, der künftig Arbeitsmediziner*innen bei ihrer Tätigkeit unterstützen und gewisse Aufgaben übernehmen soll. Hierbei handelt es sich um keinen neuen Gesundheitsberuf, vielmehr sollen Angehörige anderer Gesundheitsberufe wie etwa diplomierte Krankenpfleger*innen sowie Angehörige des medizinisch-technischen Dienstes mit mindestens zweijährige Berufsauserfahrung durch eine Spezialausbildung in diesem Bereich ausgebildet werden. Die unter Leitung der Arbeitsmediziner*innen erbrachte Tätigkeit des Fachdienstes kann bis zu maximal 30 % in die jährliche Präventionszeit gem. §82a AschG eingerechnet werden, wenn es sich um Tätigkeiten des §82 AschG handelt. Zudem kann der arbeitsmedizinische Fachdienst zur Unterstützung bei Begehungen in Arbeitsstätten von Kleinbetrieben beigezogen werden, sofern in der Arbeitsstätte nur Büroarbeitsplätze oder Arbeitsplätze mit vergleichbar geringer Gefahrenlage eingerichtet sind. Die Erstbegehung der Arbeitsstätte hat jedenfalls durch den*die Arbeitsmediziner*in zu erfolgen. Vor Beiziehung des Fachdienstes muss der*die Arbeitgeber*in das Einvernehmen mit dem*der Arbeitsmediziner*in der betreuten Arbeitsstätte herstellen.
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Einladung der Gesundheit Österreich GmbH: Launch der "Plattform Primärversorgung"
Die Gesundheit Österreich GmbH lädt zum Launch der "Plattform Primärversorgung" am Mittwoch, 14. September 2022, ab 18:00 Uhr im Cape 10 (Alfred-Adler-Straße 1, 1100 Wien). Auch eine Online-Teilnahme ist möglich.
Weitere Informationen und die Anmeldemodalitäten finden Sie hier.
Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass es sich hierbei um keine Veranstaltung der Ärztekammer für Wien handelt!
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medinlive: Schilddrüsengesundheit - "Man weiß es einfach viel früher"
Georg Zettinig hat seine Schilddrüsenpraxis in der Wiener Josefstadt 2004 gegründet. Welche Quantensprünge es seither in seinem Fach gab, warum aggressive Schilddrüsenkarzinome de facto ein Fall für die Geschichtsbücher geworden sind und wie Schilddrüsenerkrankungen und Psyche verzahnt sind, erläutert er im medinlive-Gespräch. Auf
www.medinlive.at können Sie die Exklusivstory darüber hier nachlesen.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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