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Ärztekammer: Erfolg bei Verhinderung von Urlaubssperren für Spitalsärzte
Die Bemühungen der Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien, Urlaubssperren aufgrund der COVID-19-Sommerwelle zu verhindern, waren erfolgreich. Der Wiener Gesundheitsverbund hat nach massivem Druck der Ärztekammer und der Sektion der zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzte unter deren Obmann George Zabaneh, eingelenkt, und vor Kurzem ein Schreiben an alle Spitalsärzt*innen übermittelt, indem der Wiener Gesundheitsverband garantiert, dass keine Urlaubsperren kommen werden. Stefan Ferenci, Obmann der Kurie angestellten Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien ergänzt dazu: "Die generellen Arbeitsbedingungen, unter denen das Spitalspersonal seit zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie arbeiten muss, sind inakzeptabel. Von der Ausbildung, die in weiten Teilen nicht in der notwendigen Qualität stattfindet, weil alle Ressourcen in die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie laufen, will ich gar nicht sprechen. Die Kolleg*innen brauchen ihren Urlaub und endlich auch Wertschätzung und eine Work-Life-Balance, wie sie in vielen anderen Berufen bereits Realität ist. Im Angesicht von zweieinhalb Jahren Pandemie zeigt sich, dass durch die Sparpolitik der letzten zehn Jahre Gesundheitsreform und 'Zielsteuerung' gescheitert sind."
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Ärztekammer fordert COVID-19-Maßnahmenplan für Spitäler von Stadt Wien ein
Aufgrund der schon vor Wochen erwartbaren und nun durch das GECKO-Konsortium bestätigten katastrophalen Prognosezahlen von mehr als 70.000 Fällen täglich sieht die Ärztekammer es höchst an der Zeit, dass die Stadt Wien einen Maßnahmenplan aufstellt. Jedenfalls dürfe es nicht sein, dass die Ärzt*innen sowie das Gesundheitspersonal in den Spitälern wieder die Fehler der Politik gutmachen müssen.
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Ärztekammer: Gratis-Grippeimpfaktion in Wien sollte beibehalten werden
Mit absolutem Unverständnis reagiert Erik Randall Huber, Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien, auf das vom Wiener Gesundheitsstadtrat angekündigte Ende der Gratis-Grippeimpfaktion für alle Wienerinnen und Wiener: "Da wird ohne Vorankündigung ein seit zwei Jahren hervorragend laufendes und von der Wiener Bevölkerung gut angenommenes kostenloses Vorsorgeangebot einfach gestoppt und ab 2023 durch ein bürokratisches und für die Bürgerinnen und Bürger kostenpflichtiges Programm ersetzt." An den Wiener Gesundheitsstadtrat appelliert der Ärztekammer-Vizepräsident, "die Gratis-Impfaktion für alle Wienerinnen und Wiener unbedingt weiterzubehalten."
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Workshop: "Moderne Behandlung der Aortenklappenstenose - wer bekommt eine TAVI?"
Die Abwägung, welche Patient*innen mit Aortenklappenstenose einer operativen Sanierung zugeführt werden sollen, welche Patient*innen besser mit einem interventionellen Verfahren (Transkatheter Aortenklappen Implantation TAVI) behandelt werden und welche Patient*innen konservativ behandelt werden sollen, ist wichtig und wird immer häufiger zu treffen sein. Dieser interaktive Workshop soll einen Einblick dafür verschaffen, wie wir unsere Patient*innen gemeinsam ideal versorgen können und worauf dabei zu achten ist.
Termin: Dienstag, 27. September 2022, 19.00 bis 22.00 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Anmeldung per E-Mail an mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
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Übermittlung von Gesundheitsdaten per unverschlüsseltem E-Mail/Fax seit 1. Juli 2022 grundsätzlich nicht mehr erlaubt (Ausnahme Suchtgiftrezepte)
Die Regelungen im Gesundheitstelematikgesetz 2012, wonach für den Zeitraum der Pandemie erleichterte Vorgaben bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten bestanden (unverschlüsselte E-Mails, Fax) sind mit 30. Juni 2022 ausgelaufen. Seit 1. Juli 2022 gelten daher grundsätzlich wieder die normalen datenschutzrechtlichen Standards bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten (Verschlüsselungspflicht). Dies betrifft insbesondere auch die Übermittlung von Rezepten an Apotheken. Ausgenommen davon sind lediglich Suchtgiftverschreibungen in der Substitutions- und Schmertherapie - diese können aufgrund einer Änderung der Suchtgiftverordnung weiterhin bis (vorläufig 31. Dezember 2022) per E-Mail und Fax an die Apotheken übermittelt werden. Die Apothekerkammer hat diese Information bereits an die Apotheken ausgesendet.
Diese Änderungen erfolgten ohne Absprache mit oder Information an die Ärztekammer. Aktuell bemühen wir uns beim Ministerium, dass diese Änderungen wieder zurückgenommen werden, um die Prozesse zwischen Ärzt*innen und Apotheken für Ärzt*innen und Patient*innen möglichst einfach beizubehalten.
Einige Arztsoftwarehersteller*innen bieten Module zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation innerhalb der Arztsoftware an. Eine beispielhafte Auflistung (ohne Testung, Wertung und Empfehlung) von möglichen Diensten zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation
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Rezepturrecht für Wahlärzt*innen: Status Quo ÖGK
Wahlärzt*innen, die e-Rezept verwenden möchten, benötigen eine e-Card-Ausstattung und das Rezepturrecht. Sämtliche Rezepturrechts-Anträge von Wahlärzt*innen wurden seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bisher aber abgelehnt. Hintergrund ist, dass das Thema Rezepturbefugnis in allen neun Bundesländern bisher unterschiedlich ausgestaltet wurde und die ÖGK intern eine bundesweit gültige Regelung schaffen möchte.
Der ÖGK ist die Problematik nun seit Monaten bekannt. Seit Februar fordern wir eine Lösung, die uns zuletzt von der ÖGK bis Ende Juni zugesagt wurde. Bis dato hat uns noch immer keine Stellungnahme erreicht, woraufhin wir nochmals urgiert haben.
Sollte diese erwartete Regelung zum Nachteil für die Wiener Ärzt*innen ausfallen, werden wir den Klageweg beschreiten.
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KV-Verhandlungen für Ordinationsangestellte gestartet
Nach zweijähriger Corona-bedingter Pause haben wir wieder die Gespräche mit der Gewerkschaft GPA über einen neuen Kollektivvertrag für Ordinationsangestellte aufgenommen. Bisher fanden zwei Verhandlungsrunden im Juni 2022 statt, über die wir Ihnen einen Statusbericht geben möchten:
Aufgrund der stark steigenden Inflation, der hohen KV-Abschlüsse anderer Branchen und Ärztekammern, sind wir mit tatsächlichen Ist-Lohn Forderungen von mindestens 5% konfrontiert, die eine weitere Verhandlungsrunde erforderlich machen.
Wir weisen Sie auch auf unsere ausgesendeten Empfehlungen in den Ärzt*innen News am 10. Dezember 2020 sowie in den Ärzt*innen News am 23. Dezember 2021 hin, in denen Sie eine Orientierung für eine Inflationsabgeltung und Prämienzahlung für die Jahre 2021 und 2022 finden. Wie aus den KV-Verhandlungen der Vergangenheit bereits bekannt, gilt es als vereinbart, dass freiwillige Erhöhungen der Gehälter auf jeden Abschluss angerechnet werden.
Wir halten Sie am Laufenden. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau Melody Buchegger-Golabi telefonisch unter 01/51501-1203 oder per E-Mail an mmmYnVjaGVnZ2VyLWdvbGFiaUBhZWt3aWVuLmF0 zur Verfügung.
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Hygieneverordnung neu - was hat sich geändert?
Ende Juni 2022 wurde die 3. Novelle der Hygieneverordnung 2014 (Hygiene-V 2014) kundgemacht und bringt neben Begriffsverfeinerungen wenige Neuerungen für Ordinationen und Gruppenpraxen mit sich.
Folgend finden Sie eine Auflistung aller wesentlichen Punkte, die für Ihre Ordination bzw. Gruppenpraxis von Bedeutung sind:
- Delegation von Aufgaben:
Die Möglichkeit Hygieneaufgaben an eingeschulte Mitarbeiter*innen zu delegieren bzw. die Verpflichtung in einer Gruppenpraxis eine*n Gesellschafter*in die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Betrieb ausdrücklich zu übertragen (Hygiene-Verantwortlicher*r), wurde bereits in der 2. Novelle der Hygieneverordnung geregelt.
Neu ist, dass die reine Dokumentation der Delegierung bzw. die Benennung des*der Gesellschafter*in als Hygiene-Verantwortliche*r nicht mehr ausreicht, sondern die Verantwortung bzw. Delegation an Mitarbeiter*innen und Gesellschafter*innen unter Angabe des Datums und des Namens mittels Unterschrift bestätigt werden muss.
- Zutritt von Assistenzhunden:
Die Novellierung der Hygieneverordnung bringt weiters Klarheit was den Zutritt von Assistenzhunden iSd. §39a Bundesbehindertengesetz anbelangt.
Hier wird klargestellt, dass Assistenzhunden im Sinne des §39a Bundesbehindertengesetz der Zugang zu Beratungs- und Behandlungsräumen Typ I zu gewähren ist.
- Anbruchsdatum Flüssigseife und Desinfektionsmittel:
Flüssigseifen und Desinfektionsmittel sind grundsätzlich in Originalgebunden zu verwenden. Neu ist, dass das Anbruchsdatum bei Originalgebinden vermerkt werden muss.
- Sensorenspender:
Mit der Novellierung wird das Aufstellen von Sensorenspendern als Alternative zu fixmontierten händebedienungsfreien Spendern in Ordinationen und Gruppenpraxen ermöglicht.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Frau Melody Buchegger-Golabi bzw. Herr Matthias Schmied telefonisch unter 01/51501-1203 bzw. -1204 bzw. sowie per E-Mail an mmmYnVjaGVnZ2VyLWdvbGFiaUBhZWt3aWVuLmF0 oder mmmc2NobWllZEBhZWt3aWVuLmF0 zur Verfügung.
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Parkschlössl: Desinfektionsmittel auch für angestellte Ärzt*innen zur freien Entnahme
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass ab Montag, 27. Juni 2022, eine große Spende an PRONATURA DESINFEKTIONSMITTEL im Parkschlössl (1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 138) zur Abholung bereit stehen wird.
Da es sich um eine Spende handelt, wird das Desinfektionsmittel explizit auch an angestellte Ärzt*innen ausgegeben! Das Sicherheitsdatenblatt finden Sie hier.
Wir dürfen Sie außerdem höflich darauf hinweisen, dass der Ärzteausweis bei der Abholung des Desinfektionsmittels vorgezeigt werden muss.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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