Ärzt*innen News (7. September 2021)

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7. September 2021


 

Standespolitik


ÖÄK: Honoraranpassungen im Mutter-Kind-Pass längst überfällig

Corona


Drittstich für Gesundheitspersonal - Anmeldung bzw. Impfung ab jetzt möglich!


COVID-19-Drittstiche zwischen 17. August und 31. August 2021 in niedergelassenen Ordinationen


Liste mit COVID-19-Impfordinationen


COVID-19-Drittstiche bzw. weitere Dosis - impfen und "aufschreiben" - Abrechnungsposition der Sozialversicherung folgt in Kürze


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Service


Update: Projekt e-card mit Foto


Ausdehnung der HPV-Nachholimpfaktion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr


Einladung zum Jour Fixe für Allgemeinmedizin 2021 - via WEBEX


WEBINAR: PSY-Aus- und Weiterbildungsangebote in Wien, 18. Oktober 2021


BASG: Wichtige Information zu RoActemra


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


ÖÄK: Honoraranpassungen im Mutter-Kind-Pass längst überfällig

"Anstatt neue Projektideen zu wälzen sollte der ÖGK-Obmann lieber schon vereinbarte Verträge für attraktivere Kassenverträge unterschreiben", kritisiert die Österreichische Ärztekammer die jüngste Idee, von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) betriebene Primärversorgungszentren aufzubauen. Die Ärztekammer appelliert an den ÖGK-Obmann Bernhard Huss: "Er ist nicht erst seit gestern ÖGK-Obmann und hätte auch schon als Obmann der Salzburger GKK längst diese Mängel beheben können". Leider würde aber vieles brachliegen und Vorschläge, die zwischen den Länderärztekammern und den Landesstellen vereinbart wurden, nicht von der ÖGK unterschrieben werden.
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Corona

   


Drittstich für Gesundheitspersonal - Anmeldung bzw. Impfung ab jetzt möglich!

Das Gesundheitspersonal in Wien kann sich nun gemäß der aktuellen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) zur weiteren Dosis bzw. zum Drittstich anmelden bzw. diesen durchführen lassen. Ausführliche Details dazu in unseren Ärzt*innen News vom 19. August 2021.

Angesichts der neuen epidemiologischen Situation durch die Delta-Variante wird dem Gesundheitspersonal empfohlen,

  1. Folgenden Risikogruppen eine weitere Dosis (impfstoffabhängig 2. oder 3. Dosis) in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach Abschluss der vollständigen Immunisierung zu verabreichen (off label):
    • Personen im Alter von >65 Jahren
    • Personen (ab 12 Jahren unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko und hohem Risiko (Immunsupprimmierte, etc. alle in Tabelle 2 genannten Personengruppen der Priorisierung Tabelle 2)
    • Personen, welche 1 Dosis COVID-19-Vaccine Janssen erhalten haben
    • Personen, welche 2 Dosen Vaxzevria erhalten haben
  2. Allen Personen über 18 Jahren nach 9-12 Monaten nach Abschluss der vollständigen Immunisierung eine weitere Impfung zu verabreichen (off label).
  3. Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen werden und genauso wie unter 1. und 2. angeführt behandelt werden. Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben, ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig.

Folgende Möglichkeiten stehen dem niedergelassenen Gesundheitspersonal für eine Impfung zur Verfügung:

  • Vereinbarung eines Impftermins in einer Covid-19-Impfordination (teilnehmende Ordinationen können sich und ihr Personal selbstverständlich selbst organisieren).
  • Buchung eines Impftermins in den Impfstraßen der Stadt Wien. Eine Anleitung zur Terminbuchung finden Sie hier
  • Sofern Sie als größere Ordination oder als Ordinationsverbund einmalig den Drittstich selbst verabreichen möchten, können Sie dies per E-Mai an mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ= bekanntgeben. Voraussetzung ist die Mindestbestellmenge von 18 Impfdosen (das sind drei Durchstechflaschen) und die Dokumentation im e-Impfpass. Sie müssen die Impfdosen dann zum gegebenen Zeitpunkt bestellen und in der gewünschten Apotheke abholen.

Für in Spitälern angestellte Ärzt*innen gibt es noch keine einheitliche Regelung. Von Seiten des WiGeV wurde jedoch bereits eine umfassende Information an alle Angestellten zur COVID-Auffrischungsimpfung versandt. Ärzt*innen anderer Krankenanstalten müssen sich für einen Drittstich bei ihren jeweiligen Krankenanstaltenträger*innen informieren. Selbstverständlich kann sich Spitalspersonal auch in Impfstraßen oder Ordinationen einen Drittstich geben lassen.

   


   


COVID-19-Drittstiche zwischen 17. August und 31. August 2021 in niedergelassenen Ordinationen

Wir gehen nicht davon aus, dass es im niedergelassenen Bereich Probleme gibt, aber achten Sie bitte bei der Abrechnung mit der Sozialversicherung auf eventuelle Streichungen, falls Sie "Drittstiche bzw. eine weitere Dosis" gemäß den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums zwischen dem 17. und dem 31. August 2021 bereits als "zweite Dosis" mit der Sozialversicherung verrechnet haben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ=.

   


   


Liste mit COVID-19-Impfordinationen

Diese Liste mit Impfordinationen ist hier auf unserer Website frei zugänglich für Patient*innen und auch andere Institutionen. Die Stadt Wien möchte die Liste nun auch auf impfservice.wien platzieren. Mit der nun empfohlenen Drittimpfung ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Impfungen in Ordinationen steigen wird.

Wenn Sie Covid-19-Impfungen neben Ihren Patient*innen auch anderen Personen anbieten und in dieser offiziellen Liste geführt werden möchten, nehmen Sie bitte an dieser Umfrage teil.
Die Liste wird wöchentlich aktualisiert. Eine Teilnahme oder ein Ausstieg ist jederzeit möglich.

Sofern Sie gelistet sind, aber nicht mehr gelistet werden möchten, melden Sie das bitte unter den nachstehenden Kontaktdaten unserer Impfhotline.
Bei Fragen steht Ihnen die Impfhotline per E-Mail unter mmmaW1wZmVuQGFla3dpZW4uYXQ= oder telefonisch unter 01/51501-1500 zur Verfügung.

   


   


COVID-19-Drittstiche bzw. weitere Dosis - impfen und "aufschreiben" - Abrechnungsposition der Sozialversicherung folgt in Kürze

Bitte schreiben Sie sich bereits gesetzte Drittstiche bzw. weitere Dosen zwischenzeitlich auf. Wir erwarten in Kürze eine Abrechnungsposition der Sozialversicherung.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   



 

Service

   


Update: Projekt e-Card mit Foto

Bis 31. Dezember 2023 müssen alle e-Cards, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der versicherten Person besteht, ausgetauscht und mit Foto versehen werden. Bisher wurden bereits mehr als 4,3 Millionen e-cards getauscht. Im nächsten Schritt sollen e-Cards ohne gültige EKVK und somit ohne Ablaufdatum (Aufdruck ***) getauscht werden. Ca. 160.000 Versicherte haben eine e-Card ohne Ablaufdatum und kein Foto.

Die SVC wird daher ab September 2021 monatlich rund 20.000 dieser e-Cards ohne Ablaufdatum zum Tausch vormerken. In der Folge scheint beim nächsten Kontakt der versicherten Person mit einem*einer Ärzt*in oder SV-Träger bzw. Callcenter die Fotoinformation im e-Card System auf: Diese Versicherten müssen in der Ordination aufgefordert werden, ein Foto zu einer Registrierungsstelle zu bringen - auch wenn ihre e-Card kein Ablaufdatum hat und somit aus Versichertensicht "noch nicht abgelaufen ist". Dies begründet sich dadurch, dass bis Ende 2023 alle e-Cards getauscht werden müssen, jedoch nicht alle gleichzeitig getauscht werden können.
Ordinationen sind bei Anzeige der Fotoinformation im e-Card System auch dann zur Informationsweitergabe an die Patient*innen gesetzlich verpflichtet, wenn Patient*innen telemedizinisch betreut werden.
Folder und Plakate für die Ordinationen können jederzeit bei der e-card Serviceline unter der Telefonnummer 0501243322 oder per E-Mail an mmmc2VydmljZWxpbmVAZS1jYXJkLm9yLmF0 nachbestellt werden.
Hier finden Versicherte mit e-Card ohne Ablaufdatum einen FAQ-Bereich.

Elektronischer e-card Ersatzbeleg
Ist kein Foto verfügbar und hat die versicherte Person innerhalb der Übergangsfrist von 150 Tagen ab der ersten Aufforderung kein Foto gebracht, wird die e-card gesperrt und es sind keine Admin-Kartenbuchungen mehr möglich. Die betroffenen Versicherten können beim zuständigen Krankenversicherungsträger einen zeitlich befristeten Ersatzbeleg beantragen. Mit diesem sind dann ausschließlich Adminkarten-Buchungen möglich. Achtung: Es handelt sich lediglich um eine Freischaltung des Krankenversicherungsanspruches, nicht der e-Card. Der Ersatzbeleg ist keine Dauerlösung, sondern soll den Versicherten mehr Zeit für die Foto-Registrierung verschaffen.

   


   


Ausdehnung der HPV-Nachholimpfaktion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Mit einem Schreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vom 8. Juli 2021 wurden die Landessanitätsdirektion informiert, dass alle Bundesländer ihre Zustimmung zur Ausdehnung der HPV-Nachholimpfaktion (Catch-up-Impfung) österreichweit einheitlich bis zum 18. Lebensjahr erteilt haben. Demnach können mit Start 1. September 2021 die HPV-Nachholimpfungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zum vergünstigten Selbstkostenpreis bezogen werden. Dabei gilt ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein 3 Dosen-Schema.

   


   


Einladung zum Jour Fixe für Allgemeinmedizin 2021 - via WEBEX

Die zunehmende Langlebigkeit und Alterung der Bevölkerung bringt Herausforderungen für unser Gesundheitssystem. Die hausärztlichen Praxen spielen als erste Anlaufstelle eine Hauptrolle in dem Medikationsmanagement der älteren Patient*innen sowie der Bekämpfung von Polypharmazie. Allerdings sind die Hausärzt*innen diesbezüglich mit einer Vielzahl von Unsicherheiten konfrontiert.

Jour Fixe für Allgemeinmedizin: Umgang mit Polympharmazie im Alter in der allgemeinmedizinischen Ordination
Datum/Zeit: Mittwoch, 13. Oktober 2021, 19.30 - 21.30 Uhr
Ort: via Webex-Meeting

Alle Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

   


   


WEBINAR: PSY-Aus- und Weiterbildungsangebote in Wien, 18. Oktober 2021

Psychische und somatische Symptome gehen oft miteinander einher, Ärzt*innen aller Fachgebiete sind zunehmend mit psychischen Störungen und den damit verbundenen Leiden konfrontiert. Es gilt, wie bei somatischen Erkrankungen: Früherkennung schützt vor Chronifizierung. Aus- und Weiterbildung ermöglichen es allen Interessierten, diese zu Unrecht stigmatisierten Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln.
Die Kurie angestellte Ärzte der Ärztekammer für Wien veranstaltet wieder einen Informationsabend, um einen Überblick über Aus- und Weiterbildung in diesem Sektor zu geben. Aufgrund der Pandemie wird das Angebot in diesem Jahr als Webinar angeboten. Den entsprechenden Zugangslink erhalten Sie nach erfolgter Anmeldung. Diesmal haben Sie nach Kurzreferaten die Möglichkeit zur offenen Diskussion. Hierfür stehen vier "Break-out-Rooms" zur Verfügung.

Anmeldung
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

   


   


BASG: Wichtige Information zu RoActemra

Der Ärztekammer wird nachstehendes Schreiben zur Kenntnis gebracht

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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