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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
ÖGK: Holpriger Start
Das gesundheitspolitische Jahr startete nicht nur mit einer neuen Bundesregierung und einem neuen Gesundheitsminister - dem dritten innerhalb von sieben Monaten -, sondern auch mit der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Deren Start ist aber mehr als holprig. Bereits vereinbarte Termine werden aus organisatorischen Gründen abgesagt und es ist zu befürchten, dass sich dadurch etwa auch der Start der ersten "Anstellungen Arzt bei Arzt" verzögern könnte. Es hat den Anschein, dass die neue ÖGK keine Vereinfachung bei der Abwicklung oder bei Verhandlungen der Vertragspartner bringt, sondern dass vielmehr nur eine zusätzliche zentralistische Bürokratieebene über die nunmehrigen Landesstellen (die ehemaligen Landesgebietskrankenkassen) gezogen wurde. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung regelmäßig informieren und allfällige Missstände konsequent aufzeigen und auch öffentlich machen.
eKOS: Schwachstellen sind noch nicht behoben
Aufgrund einiger Anfragen möchten wir hier auf den aktuellen Status zu eKOS, dem elektronischen Kommunikationsservice eingehen. Unsere Position zu eKOS hat sich seit einem Beschluss der Bundeskurie Anfang des Jahres 2019 und den darauffolgenden Kuriennewsbeiträgen vom 5. April und 3. Mai 2019 nicht geändert. Nach wie vor können wir den Einsatz vom eKOS aufgrund zahlreicher Schwachstellen, die aus unserer Sicht als Voraussetzung für eine verpflichtende Nutzung behoben werden müssen, nicht empfehlen. Auch gibt es eine vollkommen unklare datenschutzrechtliche Dimension, die noch geklärt werden muss. Weitere Verhandlungstermine mit der Sozialversicherung finden in Kürze statt. Diese Gespräche sollen auch klären, wie die Kostenrückerstattung der Anschubfinanzierung für Ärztinnen und Ärzte, die eKOS bereits gekauft haben und nutzen, organisiert wird. Wir halten Sie über dahingehende Entwicklungen auf dem Laufenden.
Einreichfrist für Vertretungsbestätigungen bis 15. März 2020
Für die Bewerbung bei einer Kassenplanstelle und die Invertragnahme mit den Sozialversicherungsträgern ist es erforderlich, Vertretungstätigkeiten eines Kalenderjahres immer bis längstens 15. März des darauffolgenden Kalenderjahres in der Ärztekammer vorzulegen, wo sie abgestempelt bzw. abgezeichnet werden. Die Nachweise sind entweder per eingeschriebenem Brief, per Telefax, per E-Mail oder persönlich bei der Ärztekammer fristgerecht einzubringen. Wir weisen darauf hin, dass nachträglich einlangende Nachweise bei Bewerbungen für Kassenplanstellen leider nicht berücksichtigt werden können. Die Bestätigungen werden in der Ärztekammer nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen.
Ergänzend möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass die Einreichung von Vertretungsbestätigungen über das ganze Kalenderjahr hindurch erfolgen kann. Es wird daher empfohlen, die Nachweise bereits zeitnah zum Erbringungszeitpunkt der Ärztekammer für Wien vorzulegen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Die für die Vertretungsbestätigungen und Bewerbungen zuständigen Mitarbeiterinnen in den Sektionen der Kurie niedergelassene Ärzte stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung: Angela Rupprecht und Sabine Stastny sind für Fachärzte telefonisch unter 01/51501-1259 bzw. per E-Mail mmmcnVwcHJlY2h0QGFla3dpZW4uYXQ= oder mmmc3Rhc3RueUBhZWt3aWVuLmF0 sowie Gabriella Milinski für Allgemeinmediziner telefonisch unter 01/51501-1222 bzw. per E-Mail mmmbWlsaW5za2lAYWVrd2llbi5hdA== erreichbar.
18. Seminar "Ethische Grundfragen in der Medizin"
Wir dürfen Sie auf das am 11. Februar 2020 beginnende "18. Seminar - Ethische Grundfragen in der Medizin" für Allgemeinmediziner und Fachärzte im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms der Österreichischen Ärztekammer hinweisen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wir sind für Feedback, Wünsche und Anregungen stets offen. Diese bitte an: mmma3VyaWUubmdAYWVrd2llbi5hdA==
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Kurie niedergelassene Ärzte