Rundschreiben Kurie niedergelassene Ärzte

e-card-Services-Nutzungsvereinbarung: Neue Version für Wahlärzt*innen verfügbar

An: Alle niedergelassene Wahlärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte


e-card-Services-Nutzungsvereinbarung: Neue Version für Wahlärzt*innen verfügbar

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Bezugnehmend auf dieses ÖAK-Schreiben vom 17. Dezember 2025 möchten wir Ihnen hiermit die aktuellen Informationen zur Nutzungsvereinbarung der e-card Services für Wahlärzt*innen überbringen.
Ab 1. Jänner 2026 sind laut dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz (VUG) einige verpflichtende Digitalisierungsschritte für Wahlärzt*innen vorgesehen:

  • Verwendung der e-card und der e-card-Infrastruktur zur Prüfung der Patient*innen-Identität und der rechtmäßigen Verwendung (Gültigkeit) der e-card
  • Verwendung der ELGA-Funktionalitäten „eBefund“ (lesen) und „eMedikation“ (lesen und eintragen)
  • Verwendung des eImpfpasses (lesen und verabreichte Impfungen dokumentieren – Achtung: bereits jetzt bestehen diese Eintragungspflichten im e-Impfpass


Für Wahlärzt*innen, die letztlich das e-card-System einführen müssen, gibt es zwei Nutzervarianten:

  1. Nutzung der e-card-Infrastruktur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben („e-card Basis-Wahlpartner“)
  2. Nutzung der e-card-Infrastruktur zzgl. definierter e-card-Services („e-card Plus-Wahlpartner“) über die gesetzliche Mindestvorgabe hinausgehend und somit freiwillig


Die Variante „e-card Plus Wahlpartner“ geht mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung einher. Von der Unterzeichnung dieser Nutzungsvereinbarung in der ursprünglichen Fassung wurde kammerseitig bisher abgeraten, da diese einseitig von der Sozialversicherung festgelegt wurde und Wahlärzt*innen zur künftigen Nutzung von e-card-Services verpflichtet hätte, die noch nicht einmal für den vertragsärztlichen Bereich verhandelt sind. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Nun gibt es folgende Entwicklung:
Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzt*innen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) konnte die wesentlichen Kritikpunkte und offenen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Nutzung der e-card-Services für Wahlärzt*innen klären.

Die neue Nutzungsvereinbarung (e-Card Plus-Wahlpartner) finden Sie hier. Diese umfasst folgende Themenschwerpunkte:

  • e-Rezept und Rezepturbefugnis
    Rezepturrechtsverträge ALT: Die bestehenden Rezepturrechtsverträge mit den SV-Trägern bleiben derzeit weiterhin aufrecht. Durch die Unterfertigung der neuen Nutzungsvereinbarung werden alte Rezepturrechte ersetzt.
  • Ökonomische Verschreibweise und Krankenbehandlung
  • eAUM – elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
  • e-Zuweisung
    Mit den Sozialversicherungsträgern ist es gelungen, das Service zur e-Zuweisung weiterzuentwickeln. Die Detailinformationen zur Nutzung werden Ihnen in einem gesonderten Schreiben Anfang des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt.
  • Zukünftige e-card-Services
    Es wurde vereinbart, dass die Inhalte, Ausgestaltung und Umsetzung der zukünftigen e-card-Services (z.B. e-Verordnung) in Abstimmung mit der Ärztekammer erfolgen müssen und zwar in gleicher Weise für Kassen- und Wahlärzt*innen.
  • Freiwilligkeit und Rücktrittsrechte wurden adaptiert

Mit kollegialen Grüßen


Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident


Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0