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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien darf Sie hiermit über den Honorarabschluss, der zwischen Österreichischer Ärztekammer und SVS für die Jahre 2026 und 2027 vereinbart werden konnte, informieren.
Für 2026 ist eine Gesamthonorarsteigerung in der Höhe der VPI-Entwicklung vorgesehen, welche im relevanten Zeitraum November 2024 bis Oktober 2025 3,20 % beträgt. Die Verwendung der Mittel erfolgt für eine allgemeine Tarifvalorisierung sowie für definierte Schwerpunkte mit den Zielen Innovation, Attraktivierung und Strukturverbesserungen:
- Anhebung durchschnittlichen Punkte- und Eurowerte um 2,11% (ausg. Abschnitt D)
- Attraktivierung Kinder- und Jugendheilkunde, Dermatologie und Neurologie
- Allergiepaket für die Fachgruppen Allgemeinmedizin, Dermatologie, Kinder- und Jugendheilkunde, HNO und Lungenheilkunde
- Biologika-Paket
- Degressionsregelung Sonographien
- Weiterentwicklung Labor-Katalog
- Redaktionelle Anpassungen von Positionsbezeichnungen
In diesem ÖÄK-Schreiben finden Sie den SVS-Honorarabschluss detailliert aufbereitet (inkl. neue Leistungspositionen und Positionsziffern sowie Textierungen). Die Softwarehersteller*innen werden von der SVS über die Neuerungen informiert.
Für das Jahr 2027 wird seitens der SVS eine maximale Steigerung des Gesamthonorarvolumens für die verhandlungsrelevanten Leistungen im Ausmaß des durchschnittlichen VPI 2020 für den Zeitraum November 2025 bis Oktober 2026 in Aussicht gestellt. Diese Mittel werden für eine allgemeine Valorisierung der Punkte- sowie Eurowerte (ausg. Abschnitt D) sowie die Aufhebung von Degressionsregelungen verwendet.
Zusätzlich steht für das Jahr 2027 ein Budgettopf im Ausmaß von 0,25% des verhandlungsrelevanten Gesamthonorarvolumens für Einmalzahlungen zur Strukturförderung zur Verfügung. Dieser soll anhand des Anteils am Gesamthonorarvolumen verhältnismäßig auf alle Vertragspartner*innen, ausgenommen jener in den Fachgebieten Fachärzt*innen für medizinische und chemische Labordiagnostik, Labor zytodiagnostisch, Fachärzt*innen für Hygiene und Mikrobiologie, Fachärzt*innen für Innere Medizin und Fachärzt*innen für Radiologie aufgeteilt werden.
Das 8. Zusatzprotokoll bringen wir Ihnen nach Vorliegen aller Unterschriften zur Kenntnis.
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