Ausschreibungen von Kassenplanstellen gemäß Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG)
Wir informieren über die Ausschreibung der durch die Bundesregierung neu geschaffenen Kassenplanstellen, die im Rahmen des Finanzausgleichs 2024-2028 durch das Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz geregelt wurden. Weitere Einzelheiten finden sich unter diesem Link.
Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums betreffend die Verteilung der ärztlichen Vertragsstellen nach dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz, erhält Wien 22 neue Kassenplanstellen, die teilweise mit einem Startbonus von jeweils 100.000€ ausgestattet sind. Nähere Informationen zur Verordnung sind unter diesem Link abrufbar.
Auf Ersuchen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gelangen nun die im folgenden gelisteten Kassenplanstellen gemäß den Bestimmungen des Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetzes (GesRefFinG), BGBl I 152/2023, in Verbindung mit der Verordnung über die Verteilung der entsprechenden ärztlichen Vertragsstellen, BGBl II 425/2023 zur Ausschreibung.
Für das Auswahlverfahren kommen die Richtlinien für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärzt*innen für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzt*innen gemäß § 6 Abs. 1 des Gesamtvertrages vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, zur Anwendung.
Alle Informationen zur örtlichen Zuteilung der Kassenplanstellen, zur Gewährung des Startbonus sowie zur Bewerbung und Reihung der Bewerber*innen entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext, jeweils verlinkt in den unten angeführten Tabellen. Bitte beachten hierbei diese Checkliste für Bewerbungen.
Hinweis: Die Ärztekammer für Wien war nicht strukturell in den Prozess der Schaffung und Zuteilung dieser neuen Stellen sowie in die Erstellung der Richtlinien für den Startbonus involviert.