Haftpflichtversicherung für Ärzt*innen

Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Patient*innen gesetzliche Schadensersatzansprüche (z. B. Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung) geltend machen. Die Versicherung prüft und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (z. B. wenn kein Verschulden vorliegt) bzw. leistet Schadensersatz, wenn die Ansprüche berechtigt sind.

Die untenstehende Rahmenvereinbarung deckt alle Anforderungen an die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Ärzt*innen sowie Gruppenpraxen ab.
Darüber hinaus bietet sie eine Reihe von Zusatzdeckungen und deutlich erhöhte Versicherungssummen.
Sie ist damit für alle Ärzt*innen - egal ob diese niedergelassen oder angestellt tätig sind – eine wichtige Absicherung für ihre berufliche Tätigkeit.