null Ärzt*innen News (2. Februar 2021)

Ärzt*innen News

2. Februar 2021

Standespolitik


Klinik Ottakring: Kritik an fehlender Personalausstattung in der Radiologie


"Golden Arrow 2021" an World Medical Association verliehen

Corona


COVID-Impfung: Zweiter Impfstich für niedergelassene Ärzt*innen und Ordinationspersonal zwischen dem 5. und 8. Februar 2021


Fehlende Regelung für sogenannte "Eintrittstests"


Update: Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen - Kontaktpersonennachverfolgung


Update COVID-19 Testungen im niedergelassenen Bereich


Bei FFP2-Masken auf korrekte Kennzeichnung achten


Anmeldung zur Teilnahme an COVID-Impfungen für Patient*innen - Umfrage bis 4. Februar verlängert


Relevante Informationen zu Corona - COVID-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Reminder Webinar Giftiger Dienstag: "Zecken - ein Überblick"


Vorträge Billrothhaus.tv


Jour fixe für Allgemeinmedizin "Medikation im Alter"

Service


Update: e-Impfpass


Bestellung von österreichischen und internationalen Impfpässen


Fluenz Tetra - Influenzaimpfstoff nun für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr


Aktualisierte Honorarordnungen BVAEB und SVS


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


Klinik Ottakring: Kritik an fehlender Personalausstattung in der Radiologie

Äußerst irritiert zeigt sich die Ärztekammer für Wien über die jüngst bekanntgewordenen Personalprobleme in der Radiologie der Klinik Ottakring. Der Wiener Gesundheitsverbund habe darüber seit Längerem Bescheid gewusst, so die Ärztekammer, die hier massive Planungsmängel beim Krankenanstaltenträger sieht. Mehr Informationen können Sie hier nachlesen.

   


   


"Golden Arrow Award 2021" an World Medical Association verliehen

Im Rahmen des "Wiener Kongress com sult 2021", der am 31. Jänner und 1. Februar 2021 im Haus der Industrie in Wien stattfand, wurde der "Golden Arrow Award 2021" an die Word Medical Association verliehen. Die Ärztekammer für Wien ist Kooperationspartnerin der Veranstaltung.
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Corona

   


COVID-Impfung zweiter Impfstich für niedergelassene Ärzt*innen und Ordinationspersonal zwischen dem 5. und 8. Februar 2021

Die folgenden Informationen betreffen ausschließlich jene Personen, die ihre erste COVID-Teilimpfung bei der COVID-Impfaktion in der Messe Wien zwischen dem 15. und 18. Jänner 2021 erhalten hatten.

Wie bereits vorweg informiert, findet die Aktion für den "zweiten Impfstich" exakt drei Wochen nach der Erstimpfung auch in der Messe Wien (Halle D) statt.
Bitte finden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres ersten Impftermins - am selben Wochentag, zur selben Uhrzeit - in der Messe Wien ein.
Sie müssen sich für Ihren Zweittermin nicht nochmals anmelden - die Berücksichtigung ist automatisch hinterlegt!
Bitte informieren Sie auch Ihr Ordinationspersonal!

Beispiel:

  • Sie hatten Ihren ersten Termin etwa wie folgt gebucht: Samstag, 16. Jänner 2021, 9.25 Uhr
  • Das bedeutete, Ihre automatische Zusage für Ihren Zweittermin am: Samstag, 6. Februar 2021, 9.25 Uhr

Sie werden 24 Stunden vor Ihrem zweiten Impftermin eine Terminerinnerung per e-Mail bzw. SMS aus dem Buchungssystem erhalten.

ACHTUNG: Bitte bringend Sie zwingend Ihren Impfpass zum Nachweis des ersten Impfstiches mit!

Aufklärungs- und Dokumentationsbogen ausfüllen und ebenfalls mitbringen!

Bitte füllen Sie auch diesen Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-Schutzimpfung für den zweiten Impfstich vorab aus (das PDF ist auch elektronisch beschreibbar), drucken ihn aus und bringen in unterzeichnet zu Ihrem Impftermin mit.

   


   


Fehlende Regelung für sogenannte "Eintrittstests"

Wie die sogenannten Corona-Eintrittstests - z.B. für einen Friseurbesuch - ab 8. Februar 202 geregelt werden (Abrechnungsvoraussetzung, Tarif, Vorlage für Bestätigung), ist noch unklar, da die Verordnung dazu noch nicht vorliegt. Gemäß medialer Ankündigung sollen niedergelassene Ärzt*innen den Test durchführen und auch die Bestätigung dazu ausstellen können. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend kommunizieren.

   


   


Update: Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 27. Jänner 2021 finden Sie hier.

Der Bereich "Adäquate Schutzausrüstung für Gesundheitspersonal" bei Kontakt mit einer SARS-CoV-2-positiven Person (Seite 13) wurde im Vergleich zur Vorversion nicht geändert. Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zurzeit grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht gilt.

Wesentliche Änderungen, die wir hervorheben möchten, sind:

  • "Vorgehen bei geimpften Personen: Die Impfung bietet nach derzeitigem Wissensstand einen Individualschutz. Ob sie einen Schutz vor Transmission bietet, ist derzeit noch unklar. Daher gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Richtlinien, es kommt zu keiner Änderung des Kontaktpersonenmanagements."
  • "Abweichendes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I bei Verdacht auf eine neuartige Variante von SARS-CoV-22": Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist prioritär zu behandeln und unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verdachtsfalles durchzuführen. Kontaktpersonen der Kategorie I sind nach der Identifikation und zusätzlich ab dem Tag 5 nach Letztexposition einer PCR-Testung zu unterziehen. Haushaltsmitglieder von Kontaktpersonen der Kategorie I sollen angewiesen werden, Infektions-Schutzmaßnahmen (siehe Dokument Information für Kontaktpersonen) strikt einzuhalten, und zusätzlich eine FFP2-Maske außerhalb des privaten Wohnbereichs zu tragen."
   


   


Update COVID-19 Testungen im niedergelassenen Bereich

  • Wir dürfen Sie informieren, dass in Bezug auf diese im Dezember kommunizierte Änderung der Verordnung bzgl. Testungen im niedergelassenen Bereich, die Position COVT1 für den positiven Antigentest mit oder ohne darauffolgenden PCR-Test verwendet werden kann. Dies gilt sowohl bei der Abrechnung mit der ÖGK als auch mit den bundesweiten Trägern (SVS und BVAEB) sowie auch der KFA.
  • Ist im Rahmen einer COVID-19 Testung bei der BVAEB und SVS eine kurative Behandlung notwendig, kann mit der Erfassung des Hinweises bzw. Begründung im Diagnosefeld eine Ordination und die benötigten kurativen Leistungen verrechnet werden. Sollten Ihnen bei den bundesweiten Trägern bereits Streichungen aufgefallen sein, können Sie eine nachträgliche Erfassung der Begründung im Diagnosefeld durchführen.
   


   


Bei FFP2-Masken auf korrekte Kennzeichnung achten

Wir wurden darüber informiert, dass in den Packungen der "ATEMSCHUTZMASKE FFP2" von "MK", die in der Ausgabestelle für Schutzausrüstung der Ärztekammer für Wien im 3. Bezirk verteilt werden, vereinzelt auch FFP1-Masken "untergemischt" sind. Beachten Sie bitte, dass auf jeder zertifizierten FFP2-Maske immer der Hinweis FFP2, ein CE-Zeichen sowie eine vierstellige Nummer aufgedruckt sind. Die Masken - sofern sie mit FFP2 gekennzeichnet sind - sind einwandfrei und zur Verwendung geeignet.

Wir möchten diesen Fall zum Anlass nehmen, erneut drauf hinzuweisen, dass Sie bitte - auch zertifizierte FFP2-Masken - vor der Verwendung einer kurzen Sichtprüfung unterziehen und im Rahmen der Verwendung darauf achten, dass diese eng anliegen und dicht abschließen. Nur so kann der Schutz einer FFP2-Maske auch tatsächlich erzielt werden.

Wir werden diese Information natürlich auch dem Krisenstab des Landes Wien übermitteln. Nachdem aktuell FFP2-Masken in riesigen Mengen beschafft werden, kann es immer wieder vorkommen, dass sich bei einzelnen Tranchen - trotz vollständiger Zertifizierung und Dokumentation - Produktionsfehler einschleichen.

   


   


Anmeldung zur Teilnahme an COVID-Impfungen für Patient*innen - Umfrage bis 4. Februar verlängert

Wie Sie medial vernommen haben, läuft die Umsetzung der Immunisierung gegen COVID-19 zögerlich und teilweise unstrukturiert. Die Gründe dafür sind, dass Impfstoff Mangelware ist, zugesagte Lieferkontingente überworfen werden und sich die Zulassung von Impfstoffen verzögert. Daraus resultierend werden auch Impfstrategien ständig überarbeitet.
Sie sehen, dass es aktuell keine Faktenlage zu einem tatsächlichen Beginn für COVID-Impfungen für Patient*innen im niedergelassenen Bereich gibt. Nichtsdestotrotz möchten wir eine Umfrage starten, um zu erheben welche Ärzt*innen in der Ordination unter welchen Bedingungen Interesse haben, COVID-Impfungen für Ihre Patient*innen anzubieten.

Wenn Sie Interesse haben, dann füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus.
Dabei handelt es sich NICHT um eine Anmeldung, sondern nur um eine Erhebung, damit wir mit der Stadt Wien abstimmen können, wie viele Ärzt*innen COVID-Impfungen durchführen würden und wie Impfstoffe zugeteilt werden können.
Aktuell ist es aufgrund des Impfstoffmangels so, dass Ordinationen nur Impfstoff erhalten würden, wenn die Stadt Wien zustimmt. Wann und unter welchen sonstigen Bedingungen das der Fall ist, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden.

Eine zentrale Voraussetzung zur Teilnahme an Impfungen ist Ihre Bereitschaft bzw. die technische Voraussetzung, dass die elektronische Datenerfassung der Impfungen über einen der folgenden Wege erfolgen muss:

  • e-Impfpass integriert in die Arztsoftware
  • Eintrag der Impfung in das zentrale Impfregister über die Weboberfläche des e-card Systems (e-card Web-GUI)
  • Für Wahlärzt*innen über ein Tablet
    (Anmerkung: Wie Wahlärzt*innen zu diesem Tablet kommen, ist derzeit noch ungeklärt. Aktuell werden Tablets von der Stadt Wien zugeteilt. Ihre Anmeldung gibt uns aber bereits die wichtige Information, in welchem Umfang Tablets erforderlich sein werden.)

Die Teilnahme an der COVID-Impfung mit Dokumentation im e-Impfpass ist in Anbetracht der epidemiologischen Situation unabdingbar, außerdem drängt die Bevölkerung massiv darauf, da zu erwarten ist, dass man mit einer dokumentieren Impfung mehr Rechte hat als ohne Impfung.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen rund um Corona finden Sie unter folgenden Verlinkungen:

   


 

Fortbildung

   


Reminder Webinar Giftiger Dienstag: "Zecken - ein Überblick"

Am 16. Februar 2021 findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Zecken - ein Überblick".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar.
Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben.
Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.

   


   


Vorträge Billrothhaus.tv

Teaser zum Webinar "Osteoporose - was ist gut, was ist schlecht" vom 12. Jänner 2021.

   


   


Jour fixe für Allgemeinmedizin "Medikation im Alter"

Die Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Allgemeinmedizin der MedUni Wien werden Corona-bedingt online via Webex abgehalten. Der erste Termin im Jahr 2021 findet am Mittwoch, 10. März 2021 von 19.30 bis 21.30 Uhr, statt und beschäftigt sich mit Medikation im Alter. Präsentiert wird ein neues methodisches Konzept zur Erstellung evidenz-basierter PIM-Listen d.h. Listen von potenziell inadäquaten Medikamenten für ältere Menschen. Außerdem können bereits erste Ergebnisse zur aktualisierten "PIM Austria"-Liste gezeigt und diskutiert werden.

Um eine Anmeldung per E-Mail an Frau Zuzana Habel-Mussa ( mmmenV6YW5hLmhhYmVsLW11c3NhQG1lZHVuaXdpZW4uYWMuYXQ=) wird gebeten. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre Arzt-Nummer bekannt.

   


 

Service

   


Update: e-Impfpass

Warum ist der e-Impfpass jetzt relevant für mich?
Wir möchten Sie nochmals auf die aktuelle Möglichkeit einer Förderung bei Anschaffung des e-Impfpasses für alle Vertragsärzt*innen hinweisen. Vertragsärzt*innen bekommen bis zu EUR 1.300.- gefördert, wenn sie den e-Impfpass in ihre Ordinationssoftware integrieren.
Wichtig: Der e-Impfpass ist nicht nur für die COVID-Impfung relevant, sondern für alle Impfungen, weil diese früher oder später elektronisch damit erfasst und dokumentiert werden müssen. Auch wenn Sie selbst nicht impfen, kann der e-Impfpass relevant sein, weil Sie über die Anbindung den Impfstatus Ihrer Patient*innen einsehen können.
Wenn Sie als impfende*r Ärzt*in in den e-Impfpass eintragen möchten oder über den Impfstatus Ihrer Patient*innen informiert sein wollen, kontaktieren Sie bitte Ihre*n Arztsoftwarehersteller*in.

Was bedeutet die umsatzsteuerliche Behandlung des Förderungszuschusses für die Anschaffung des e-Impfpass?
Bei dem angekündigten Förderungszuschuss von EUR 1.300.-, welcher über die ÖGK an die niedergelassenen Arzt*innen ausbezahlt wird, liegt ein echter, nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss vor, welcher in ungekürzter Höhe zur Verfügung steht. Bei Zahlungen an Unternehmer*innen, welche im öffentlichen Interesse liegen und zu einem volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anregen, handelt es sich um einen echten Zuschuss (vgl. UStR RZ 26). Die zwei Möglichkeiten, diesen Zuschuss in der Buchhaltung abzubilden finden Sie hier.

   


   


Bestellung von österreichischen und internationalen Impfpässen

Wenn für Patient*innen österreichische oder internationale Impfpässe benötigt werden, können Ordinationen diese beim Broschürenservice des Sozialministeriums anfordern.
Informationen dazu bekommen Sie telefonisch bei der "Broschüren-Hotline" unter +43/1/71100-862525 oder per Mail an
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Aktualisierte Honorarordnungen BVAEB und SVS

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die aktualisierten und seit 1. Jänner 2021 geltenden Honorarordnungen der BVAEB und SVS inklusive angepasster Punktewerte auf unserer Website abrufbar sind.
Die Honorarordnung der BVAEB finden Sie
hier.
Die Honorarordnung der SVS finden Sie
hier.
Die aktualisierten Punktewerte finden Sie
hier.

   


   


EWS: checkit! Warnungen Jänner

Der Ärztekammer wurde dieses Schreiben des Psychosozialen Dienstes Wien/Sucht- und Drogenkoordination Wien (PSD/SDW) zur Kenntnis gebracht.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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