DFP für Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte, die in Österreich zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind, haben sich im Rahmen des österreichweit einheitlich gestalteten Diplom-Fortbildung-Programms (DFP) der Österreichischen Ärztekammer fortzubilden. (Verordnung über ärztliche Fortbildung § 1 Abs. 2)

Grundlage für das Diplom-Fortbildungs-Programm bildet das Ärztegesetz 1998, das vorsieht, dass Ärztinnen und Ärzte nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu handeln und sich laufend im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Österreichischen Ärztekammer fortzubilden haben. (ÄrzteG § 49 Abs. 1)

Die Verordnung über ärztliche Fortbildung legt den Umfang der ärztlichen Fortbildungspflicht, einheitliche Qualitätsstandards ärztlicher Fortbildung sowie die Dokumentation und Glaubhaftmachung der ärztlichen Fortbildung fest.

DFP-Punkte (Definition in § 10 ff Verordnung über ärztliche Fortbildung) erhält die Ärztin bzw. der Arzt durch die Absolvierung von DFP-approbierten Fortbildungen in Form von anerkannten Fortbildungsarten (§ 5 ff Verordnung über ärztliche Fortbildung):

Fortbildungspunkte (DFP-Punkte)

  • Ein Fortbildungspunkt (DFP-Punkt) entspricht Fortbildungsinhalten mit einer Dauer von 45 Minuten (ohne Pausen).
  • Erst ab einem zeitlichen Gesamtausmaß von mindestens 45 Minuten können für Fortbildungen DFP-Punkte vergeben werden.
  • Pro Fortbildung und pro Tag können maximal 12 DFP-Punkte vergeben werden.

Anerkannte Fortbildungsarten

  • Veranstaltungen = Fortbildungen mit physischer Präsenz der Ärztin bzw. des Arztes. Beispiele: Vorträge, Journal Clubs, Kurse, Symposien, Workshops, Kongresse, Seminare, Lehrgänge, Balint-Gruppen, Qualitätszirkel sowie Intervisionen
  • Webinare (Sonderform einer Veranstaltung = Live-Fortbildung, an der Teilnehmende online und interaktiv partizipieren)
  • E-Learning (mediengestützte Fortbildungen, die mit einem Abschlusstest abschließen)
  • Wissenschaftliche Arbeiten
  • Supervisionen
  • Hospitationen