DFP für Anbieter

Die Verordnung über ärztliche Fortbildung (DFP-Verordnung) regelt auch die Rechte und Pflichten von DFP-Fortbildungsanbietern.

Nur sorgfältig geprüfte und den DFP-Vorgaben entsprechende Fortbildungsanbietende können Fortbildungen zur DFP-Approbation einreichen.

Registrierung von Fortbildungsanbietenden:

Nur von der Akademie der Ärzte gemäß Verordnung über ärztliche Fortbildung zugelassene Fortbildungsanbieter können DFP-Fortbildungen anbieten.

Akkreditierung von Fortbildungsanbietenden:

In der Verordnung über ärztliche Fortbildung definierte Institutionen können um Akkreditierung für ein medizinisches Sonderfach/mehrere medizinische Sonderfächer ansuchen. Nach einem positiv abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren können Fortbildungen selbst DFP-approbiert werden

Pflicht der DFP- Fortbildungsanbietenden, DFP-Punkte zu buchen:

DFP-Fortbildungsanbietende sind verpflichtet, die absolvierten DFP-Punkte elektronisch auf das individuelle Online-Fortbildungskonto der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zu buchen.

DFP-Approbation von Fortbildungen

Bei der Approbation wird geprüft, ob eine Fortbildung als DFP-Fortbildung eingestuft werden kann und damit die Qualitätskriterien des DFP erfüllt. Im Zuge eines positiven Begutachtungsprozesses werden der Fortbildung DFP-Punkte zuerkannt und die DFP-Approbation erteilt.

Das Ausmaß der DFP-Punkte richtet sich nach der Dauer der Fortbildungszeit, 45 Minuten Fortbildungszeit entsprechen einem DFP-Punkt. Im Zuge des Antrages zur DFP-Approbation müssen auch die Sonderfächer/das medizinische Gebiet angegeben werden, aus denen die Inhalte stammen.

Anerkannte Fortbildungsarten

Veranstaltungen: Als Veranstaltungen gelten alle Fortbildungen mit physischer Präsenz der Ärztin/des Arztes, wie insbesondere Vorträge, Journal Clubs, Kurse, Symposien, Workshops, Kongresse, Seminare, Lehrgänge, Balint-Gruppen, Qualitätszirkel sowie Intervisionen, die nicht einer der anderen in der Folge genannten Fortbildungsarten zuzuordnen sind.

Eine Sonderform von Veranstaltungen stellt das Webinar dar. Bei einem Webinar handelt es sich um eine Live-Fortbildung, an der Teilnehmende online partizipieren. Die Teilnahme ist interaktiv zu gestalten, sodass eine beidseitige Kommunikation zwischen Teilnehmenden und Vortragenden möglich ist.

E-Learning: Unter E-Learning versteht man Fortbildungen, die von der Ärztin/vom Arzt mediengestützt absolviert werden. Die Angebote müssen den allgemeinen Kriterien für Fortbildungen entsprechen. Der Nachweis der Teilnahme wird durch das Beantworten der Multiple-Choice-Fragen erbracht, welche sich ausschließlich auf den Inhalt der entsprechenden E-Learning-Fortbildung beziehen dürfen. Der Abschlusstest ist Teil der E-Learning-Fortbildung.

Antrag DFP-Approbation

Approbationsansuchen werden online im auf dfp.at gestellt. Der Antrag wird je nach Einzugsgebiet online an die zuständige Landesärztekammer oder an die*den zuständigen DFP-Approbator*in weitergeleitet.