null Ärzte weiterhin von Informationen über Testergebnisse ausgeschlossen

Ärzte weiterhin von Informationen über Testergebnisse ausgeschlossen 

Entscheidung des Nationsrats sorgt für Unverständnis bei der Ärzteschaft – Szekeres: „Setzt Ärzte und Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko aus“  

Für Unverständnis bei der Ärzteschaft sorgt der gestern, Freitag, im Nationalrat erfolgte Beschluss, wonach die jeweiligen Bürgermeister Information über mit Covid-19 infizierte Menschen erhalten können, nicht jedoch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Diese Entscheidung setze sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch andere Patientinnen und Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko aus, kritisiert Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Coronatests werden im Auftrag der Gesundheitsbehörde, also von Bezirks- beziehungsweise Landesgesundheitsämtern, durchgeführt. Im Falle einer positiven Testung erlassen die Bezirksverwaltungsbehörden die Bescheide zur Quarantäne. Diese Behörden waren bislang per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. 

Nun hat der Nationalrat per Gesetz eine Lockerung der Geheimhaltungsverpflichtung beschlossen: Die jeweiligen Bürgermeister erhalten die Information über infizierte Menschen, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Personen mit notwendigen Gesundheitsdienstleitungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erhalten diese Information aber weiterhin nicht.

„Wir haben schon vor zwei Tagen vehement gefordert, dass auch Ärztinnen und Ärzte während der Coronakrise entsprechend informiert werden“, betont Szekeres. Informationen über den Infiziertenstatuts seien essenziell, um den betroffenen Patientinnen und Patienten eine adäquate Behandlung und ein entsprechendes Monitoring anbieten zu können. Zudem schützten die Informationen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte sowie andere sich in Betreuung befindende Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung mit Covid-19. 

Szekeres fordert vom Gesetzgeber raschest eine entsprechende Erweiterung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung. Zum Beispiel sollten die Bürgermeister die Information an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte weitergeben müssen. Nur so können das Infektionsrisiko für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und damit auch die Gefahr von Schließungen von Ordinationen durch Quarantänemaßnahmen verhindert werden sowie die Infizierten entsprechende medizinische Betreuung erhalten. (hpp) 


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