Wo findet man eine Lehrpraxis?

Damit die Ausbildungszeit einer*s Turnusärzt*in/Assistenzärzt*in in einer Lehrpraxis auch angerechnet wird, muss der*die Ordinationsinhaber*in über eine Lehrpraxisberechtigung verfügen. Diese Lehrpraxisberechtigung erhält ein*e Ärzt*in, indem um ebendiese beim Amt der Wiener Landesregierung angesucht wird. Genauere Informationen finden Sie unter "Wie wird man Lehrpraxisleiter*in?".

Eine Übersicht über alle anerkannten Lehrpraxen/Lehrgruppenpraxen finden Sie im Ausbildungsstättenverzeichnis der Österreichischen Ärztekammer.

Um Ihnen die Suche nach einer geeigneten Lehr(gruppen)praxis zu erleichtern, finden Sie unter www.aekwien.at/lehrpraxis eine aktuelle Belegungsliste im Downloadbereich.

Wenn Lehrpraxisleiter*innen nach Lehrpraktikant*innen suchen, haben sie die Möglichkeit kostenlos in unserem Jobservice ein Inserat zu schalten. Die entsprechenden Einträge finden Sie hier.
 


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass zur Absolvierung einer Lehrpraxis nach Ärzteausbildungsordnung 2015 der*die Ordinationsinhaber*in auch über eine Lehrpraxisberechtigung nach Ärzteausbildungsordnung 2015 verfügen muss. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Wie wird man Lehrpraxisleiter*in?"