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Coronavirus: Impfungen nur durch Ärzt*innen oder gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
Die Wiener Ärztekammer, die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft, die younion - die Daseinsgewerkschaft HG II sowie der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) kritisieren gemeinsam die voreiligen Pläne der Bundesregierung, die eine Aufweichung der Regelung vorsehen, wer impfen darf und wer nicht. Die Entscheidung darüber, wer impfen darf, ist ausschlaggebend für den Erfolg der Impfung: Die Menschen in Österreich brauchen nicht nur Vertrauen in den Impfstoff, sondern auch in die Person, die ihn verabreichen wird. Eine intramuskuläre Injektion dürfe nach aktueller Rechtslage ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte sowie den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen, so die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsinstitutionen. Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
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Ausgleichszahlungen für ÖGK-Kassenärztinnen und -Kassenärzte
Die monatelangen Bemühungen der Ärztekammern um faire Ausgleichszahlungen für niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte sind zu einem erfolgreichen Ende gekommen. Der Nationalrat beschloss am vergangenen Freitag eine Absicherungsregelung, die Vertragsärzt*innen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) 80 Prozent des Vorjahresumsatzes garantiert.
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ÖÄK-Präsident Szekeres bedauert Sterbehilfe-Entscheidung des VfGH
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), wonach der Straftatbestand der "Hilfeleistung zum Selbstmord" gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße, sei bedauerlich, so Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen und Wiener Ärztekammer. Keine Ärzt*in dürfe dazu gezwungen werden, zur Tötung eines Menschen beizutragen.
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Update: Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der Covid-19-Pandemie
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der Covid-19-Pandemie erneut adaptiert wurden. Die neueste Version finden Sie hier. Änderungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit gelb hervorgehoben.
Aufgrund der mit 7. Dezember 2020 in Kraft getretenen 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (2. COVID-19-SchuMaV) wurden notwendige sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die Verordnung hat jedoch keine weiteren Auswirkungen auf die Ordinationsbetriebe.
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Webinar: Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter
Am Samstag, 16. Jänner 2021, findet von 9.00 bis ca. 13.00 Uhr ein Webinar zum Thema "Kopfschmerzen" statt. Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter erfahren weltweit trotz großer Bemühungen noch immer nicht die Beachtung, die ihnen gebührt.
Die ärztliche Herausforderung besteht einerseits darin, sekundäre Kopfschmerzen, die einen problematischen Verlauf nehmen können, rasch zu erkennen und andererseits die weitaus häufigeren primären Kopfschmerzen diagnostisch korrekt zuzuordnen und adäquat zu behandeln und damit die Lebensqualität der jungen Patient*innen zu verbessern. Primäre Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter zielführend zu behandeln, Patient*innen selbst ihre Kopfschmerzen verstehen und den Umgang mit ihnen lernen zu lassen, schützt die Betroffenen von späteren Lebensqualität einengende Kopfschmerz-bezogene Problemsituationen.
Online teilnehmen können Sie hier.
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HBS4ORDI - Neue Übertragungsmöglichkeit Ihrer ÖGK-Abrechnung
Letztes Jahr zu dieser Zeit haben wir Ihnen HBS4ORDI, das Honorarberatungsservice der Ärztekammer für Wien, vorgestellt. Nun möchten wir Sie im Rahmen des Honorarberatungsservices über die erleichterten Übertragungsmöglichkeiten Ihrer Abrechnungsdatei an die Ärztekammer für Wien informieren.
Neben der Übertragung über unsere DSGVO-konforme Cloudlösung ist nun bei einigen Softwareprodukten auch die sichere und einfache Übertragung über DaMe/MedicalNet möglich. Eine Liste von einigen Softwareanbietern ohne Anspruch auf Vollständigkeit dazu finden Sie hier. Dadurch ist eine schnelle und unkomplizierte Übermittlung mit nur wenigen Klicks direkt aus der Software heraus realisierbar und es werden, neben dem Befundübermittlungssystem Ihrer Wahl, keine weiteren Softwareprodukte benötigt.
- Sollten Sie bereits Nutzer*in von HBS4ORDI sein und daran interessiert sein Ihre Abrechnungsdatei über DaMe/MedicalNet zur unterstützenden Auswertung an uns zu übermitteln, wenden Sie sich entweder direkt an Ihre*n Softwarehersteller*in oder schreiben Sie uns eine E-Mail an die unten angeführte E-Mailadresse.
- Wenn Sie noch kein*e HBS4ORDI Nutzer*in sind, jedoch an einer persönlichen Analyse Ihrer ÖGK Quartalsabrechnung interessiert sind, Ihre Abrechnungsgewohnheiten mit anderen Kolleg*innen vergleichen wollen und darüber hinaus noch Ihre Fachgruppe bei den Verhandlungen mit der ÖGK unterstützen wollen, wenden Sie sich für weitere Informationen zur Teilnahme gerne an Herrn Ander von HBS4ORDI über die hinten angeführte E-Mailadresse.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Dominic Ander telefonisch unter 01/51501-1330 oder per Mail an mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA== gerne zur Verfügung.
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Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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